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   OLG Naumburg, 18.01.2012 - 10 W 67/11 (KfB)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3293
OLG Naumburg, 18.01.2012 - 10 W 67/11 (KfB) (https://dejure.org/2012,3293)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 W 67/11 (KfB) (https://dejure.org/2012,3293)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 10 W 67/11 (KfB) (https://dejure.org/2012,3293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsgegners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 1; RVG -VV Nr. 3201
    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsgegners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entstehung der Verfahrensgebühr auch ohne Tätigwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 553
  • JurBüro 2012, 312
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 12.07.2007 - 10 W 96/06
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.01.2012 - 10 W 67/11
    Ihr kann nicht zugemutet werden, zunächst die Entscheidung des anwaltlich vertretenen Berufungsführers abzuwarten, ob das Berufungsverfahren tatsächlich durchgeführt wird (BGH, 10. ZS, Beschluss v. 17.12.2002, X ZB 9/02, veröffentlicht u.a.: NJW 2003, 765 ff., hier zitiert nach juris, OLG Naumburg, 10. ZS, Besch. v. 12.07.2007, 10 W 96/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.01.2012 - 10 W 67/11
    Ihr kann nicht zugemutet werden, zunächst die Entscheidung des anwaltlich vertretenen Berufungsführers abzuwarten, ob das Berufungsverfahren tatsächlich durchgeführt wird (BGH, 10. ZS, Beschluss v. 17.12.2002, X ZB 9/02, veröffentlicht u.a.: NJW 2003, 765 ff., hier zitiert nach juris, OLG Naumburg, 10. ZS, Besch. v. 12.07.2007, 10 W 96/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 62/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Entstehung der Verfahrensgebühr für

    Eines nach außen erkennbaren Tätigwerdens bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2005 - V ZB 25/04, NJW 2005, 2233); es genügt das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information des Mandanten (OLG Naumburg, JurBüro 2012, 312, 313; vgl. OLG Frankfurt, ZfS 2010, 405).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2012 - 2 O 150/11

    Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beigeladenen im Berufungsverfahren

    Nach Einlegung der Berufung durch den Prozessgegner kann eine Partei regelmäßig nicht selbst beurteilen, was zu ihrer Rechtsverteidigung erforderlich und sachgerecht zu veranlassen ist (vgl. OLG LSA, Beschl. v. 18.01.2012 - 10 W 67/11 [KfB], 10 W 67/11 -, m.w.N., nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2015 - 2 W 3/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Sobald das Rechtsmittel eingelegt ist, darf er zwar seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragen, für den deshalb auch die Verfahrensgebühr erstattungsfähig ist (BGH, MDR 2003, 530; OLG Naumburg, MDR 2012, 553).
  • VG Würzburg, 09.12.2016 - W 5 M 16.896

    Zu den Voraussetzungen der Entstehung einer Verfahrensgebühr für das

    Insoweit werde auf mehrere Entscheidungen verwiesen, so auf das Urteil des OLG Naumburg vom 18. Februar 2012 (10 W 67/11 KFB), auf den Beschluss des VG Karlsruhe vom 23. Juli 2015 (7 K 2180/15) sowie auf den Beschluss des KG vom 21. Januar 2009 (2 W 57/08).

    Soweit der Prozessbevollmächtigte der Klägerin das Urteil des OLG Naumburg vom 18. Februar 2012 (10 W 67/11 KFB - ADAJUR Dok. Nr. 97754) zur Bestätigung seiner Fallkonstellation dem Berufungsgegner bereits die Berufung und die Berufungsbegründung zugestellt worden waren.

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