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LG Kleve, 06.01.2012 - 4 T 227/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Schuldners zur Nachbesserung (Ergänzung) seines Vermögensverzeichnisses im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 764 Abs. 1; ZPO § 901
Verpflichtung des Schuldners zur Nachbesserung (Ergänzung) seines Vermögensverzeichnisses im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Gläubigers auf Anordnung von Erzwingungshaft um Vermögenverzeichnis unnötig zu präzisieren
Verfahrensgang
- AG Kleve - 7 M 1195/11
- LG Kleve, 06.01.2012 - 4 T 227/11
Papierfundstellen
- JurBüro 2013, 46
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.08.2008 - I ZB 10/07
Prüfungskompetenz des Richters bei Anordnung der Erzwingungshaft
Auszug aus LG Kleve, 06.01.2012 - 4 T 227/11
Sinn und Zweck des Richtervorbehalts ist es, dass die Einschaltung und die Entscheidung des Richters nicht nur eine Formsache sein, sondern gewährleisten soll, dass der unabhängige und neutrale Richter selbst umfassend prüft und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung gegeben sind (vgl. BGH, NJW 2008, 3504 f., zitiert nach juris).
- BGH, 28.04.2016 - I ZB 92/15
Vermögensauskunft: Nachbesserungspflicht hinsichtlich eines …
Unzulässig ist allerdings eine Nachbesserung zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint sind (LG Kleve, JurBüro 2013, 46;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 802d Rn. 16).