Rechtsprechung
   LG Kleve, 06.01.2012 - 4 T 227/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14951
LG Kleve, 06.01.2012 - 4 T 227/11 (https://dejure.org/2012,14951)
LG Kleve, Entscheidung vom 06.01.2012 - 4 T 227/11 (https://dejure.org/2012,14951)
LG Kleve, Entscheidung vom 06. Januar 2012 - 4 T 227/11 (https://dejure.org/2012,14951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Schuldners zur Nachbesserung (Ergänzung) seines Vermögensverzeichnisses im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 764 Abs. 1; ZPO § 901
    Verpflichtung des Schuldners zur Nachbesserung (Ergänzung) seines Vermögensverzeichnisses im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Gläubigers auf Anordnung von Erzwingungshaft um Vermögenverzeichnis unnötig zu präzisieren

Verfahrensgang

  • AG Kleve - 7 M 1195/11
  • LG Kleve, 06.01.2012 - 4 T 227/11

Papierfundstellen

  • JurBüro 2013, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 10/07

    Prüfungskompetenz des Richters bei Anordnung der Erzwingungshaft

    Auszug aus LG Kleve, 06.01.2012 - 4 T 227/11
    Sinn und Zweck des Richtervorbehalts ist es, dass die Einschaltung und die Entscheidung des Richters nicht nur eine Formsache sein, sondern gewährleisten soll, dass der unabhängige und neutrale Richter selbst umfassend prüft und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung gegeben sind (vgl. BGH, NJW 2008, 3504 f., zitiert nach juris).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZB 92/15

    Vermögensauskunft: Nachbesserungspflicht hinsichtlich eines

    Unzulässig ist allerdings eine Nachbesserung zur Beantwortung von Fragen über Vermögenspositionen, die schon zusammengefasst verneint sind (LG Kleve, JurBüro 2013, 46; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 802d Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht