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   KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24951
KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09 (https://dejure.org/2010,24951)
KG, Entscheidung vom 29.04.2010 - 2 W 207/09 (https://dejure.org/2010,24951)
KG, Entscheidung vom 29. April 2010 - 2 W 207/09 (https://dejure.org/2010,24951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 91 ZPO
    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähige Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten mit Kanzleisitz an einem dritten Ort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; RVG -VV Nr. 7003
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1022
  • JurBüro 2010, 428
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09
    Eine solche Ausnahme, die hier vorliegt, ist dann gegeben, wenn die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts notwendig erscheint, weil ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann (BGH, Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02 - Tz. 17 des Jurisausdrucks, NJW 2003, 901).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2008 - 6 W 207/07

    Kostenerstattung: Erstattungsfähige Flugreise- und Übernachtungskosten eines

    Auszug aus KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09
    Auch sind die für eine angemessen komfortable Übernachtung aufgewendeten Kosten in Höhe von (netto) 113, 45 EUR erstattungsfähig, denn in Anbetracht des in Berlin bestehenden Preisniveaus muss mit Kosten in dieser Höhe für ein Hotel gerechnet werden, dass von Vornherein die Gewähr für einen adäquaten Qualitätsstandard bietet (vergleiche hierzu: OLG Frankfurt, MDR 2008, 1005, Tz. 7, das außerhalb der Messezeit die Kosten für eine Übernachtung auf 170, 00 EUR geschätzt hat).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei werden dadurch nicht berührt (BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 21/03 - MDR 2004, 839; BGH, Beschluss vom 11.3.2004 - VII ZB 27/03 - MDR 2004, 838).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09
    Schutzwürdige Belange der gegnerischen Partei werden dadurch nicht berührt (BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 21/03 - MDR 2004, 839; BGH, Beschluss vom 11.3.2004 - VII ZB 27/03 - MDR 2004, 838).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Auszug aus KG, 29.04.2010 - 2 W 207/09
    In Anbetracht des Umstandes, dass das Landgericht Berlin den Termin zur mündlichen Verhandlung auf 9:30 Uhr anberaumt hatte, war dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine Anreise am selben Morgen nicht zumutbar (vergleiche hierzu im Einzelnen: OLG Saarbrücken, AGS 2010, 48, Tz. 16 des Jurisausdrucks).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort

    aa) Die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts erscheint nur dann ausnahmsweise als notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; KG JurBüro 2010, 428, 429).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 12/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Notwendigkeit der Beauftragung eines spezialisierten

    aa) Die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts erscheint nur dann ausnahmsweise als notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann (Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; KG JurBüro 2010, 428, 429).
  • KG, 25.05.2022 - 5 W 22/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Reisekosten eines

    Gegen die Angemessenheit der durch Vorlage der entsprechenden Rechnung belegten Übernachtungskosten in Höhe von 72, 38 EUR (netto) bestehen ebenfalls keine Bedenken (vgl. KG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 W 207/09, Rn. 11, juris).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 11/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts im Falle

    aa) Die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts erscheint nur dann ausnahmsweise als notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; KG JurBüro 2010, 428, 429).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2018 - 6 W 113/17

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Anwalts am "dritten

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn ein spezialisierter auswärtiger Rechtsanwalt mandatiert ist und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1071 und NJW 2003, 901 ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.9.2007 - 10 W 121/07, BeckRS 2008, 01634; KG, MDR 2010, 1022 = BeckRS 2010, 21082).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.2012 - 10 W 3/12
    Besondere Gründe können etwa vorliegen, wenn es um die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts geht und ein vergleichbarer Anwalt am Wohnort der Partei nicht beauftragt werden kann (vgl. BGH Beschluss v. 22.02.2007, VII ZB 93/06; NJW-RR 2007, 1071 und Beschluss v. 12.12.2002, I-ZB 29/02, NJW 2003, 901; Senat, Beschluss v. 20.09.2007, I-10 W 121/07; KG Berlin, JurBüro 2010, 428).
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