Weitere Entscheidung unten: LG Leipzig, 20.09.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 228/95   

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BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 228/95 (https://dejure.org/1995,5202)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 3Z BR 228/95 (https://dejure.org/1995,5202)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 3Z BR 228/95 (https://dejure.org/1995,5202)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 129
  • JurBüro 1996, 207
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2016 - 11 Wx 92/15

    Kostenansatz des Grundbuchamtes: Geschäftswert einer Grundbucheintragung nach

    Unter Geltung der Kostenordnung entsprach es der überwiegend vertretenen Auffassung, dass die Geschäftswertermäßigung nach § 61 Absatz 1 KostO nicht zu gewähren war, wenn der Erwerb des Alleineigentums durch einen der früheren Gesamthandseigentümer auf einem hoheitlichen Zuschlag im Verfahren der Zwangsversteigerung beruhte (OLG Jena Beschluss vom 3. Mai 2011 - 9 W 198/11, juris-Rn. 2; BayObLG Rpfleger 1996, 129, juris-Rn. 14; a. A. für den ähnlichen Fall des § 60 Absatz 2 KostO LG Bielefeld Rpfleger 1986, 176).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04

    Geschäftswertbemessung im Zwangsversteigerungsverfahren: Grundbucheintragung des

    Dies entspricht, soweit ersichtlich, der einhelligen veröffentlichten obergerichtlichen Auffassung, nachdem auch das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 06.06.2002 (Rpfleger 2002, 592) sich dieser Auffassung angeschlossen hat (vgl. auch BayObLG Rpfleger 2002, 382 und Rpfleger 1996, 129; OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 30 mit Anmerkung von Meyer-Stolte).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20

    Keine Geschäftswertprivilegierung beim Erwerb aufgrund einer

    Persönliche Beziehungen jeglicher Art werden durch den Zuschlagsbeschluss bedeutungslos (BayObLG, Beschluss vom 05.10.1995 - 3 Z BR 228/95 -, juris Rn. 14).
  • OLG Celle, 01.09.2000 - 4 W 213/00

    Zwangsversteigerung; Geschäftswert; Eigentumsumschreibung ; Grundstück;

    Es entspricht auch der ganz herrschenden Auffassung, dass eine amtlich bekannte und aus den Grundakten ersichtliche Tatsache, die im Sinne des § 19 Abs. 2 KostO für eine Festsetzung des Grundstückwerts über den Einheitswert hinaus zu berücksichtigen ist, eben der nach § 74 a ZVG festgesetzte Wert ist (BayObLG Rpfleger 1996, 129); lediglich ein Meistgebot, dass noch über diesem Wert liegt, geht einem so festgesetzten Wert vor (Hartmann, a.a.O., § 19 KostO, Rdnr. 35).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 W 50/02

    Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der

    3 Z 115/85">RPfleger 1986, 158; JurBüro 1989, 1710; JurBüro 1996, 207 = RPfleger 1996, 129; Beschluss vom 24. Januar 2002, Az: 3 Z BR 3/02; OLG Celle KostRspr KostO § 60 Nr. 43 mit zustimmender Anmerkung Lappe; …
  • BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02

    Geschäftswert für Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten

    3 Z 115/85">Rpfleger 1986, 158, LG Düsseldorf JurBüro 1987, 1530, OLG Zweibrücken JurBüro 1988, 1045, BayObLG JurBüro 1989, 1710/1711, OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 30/31, BayObLG JurBüro 1996, 207, LG Koblenz Rpfleger 1999, 237/238, OLG Celle Report 2000, 289 - alle in zeitlicher Reihenfolge).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00

    Kosten der Eintragung des Ehegatten - Zuschlag in Zwangsversteigerung

    Im Vordringen ist die Auffassung, daß im Falle des originären Eigentumserwerbs durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren die Gebührenprivilegierung keine Anwendung findet (BayObLG JurBüro 1996, 207; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kommentar zur Kostenordnung, 14. Aufl., § 60, Rdn. 30; Rohs/Wedewer, Kommentar zur Kostenordnung, 3. Aufl., Stand September 2000, § 60, Rdn. 11 Seite 13 unten).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 10 W 21/99

    Geschäftswert für die Eigentumseintragung des Erstehers im

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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95   

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https://dejure.org/1995,9015
LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95 (https://dejure.org/1995,9015)
LG Leipzig, Entscheidung vom 20.09.1995 - 12 T 5479/95 (https://dejure.org/1995,9015)
LG Leipzig, Entscheidung vom 20. September 1995 - 12 T 5479/95 (https://dejure.org/1995,9015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1996, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 108/76

    Befreiung von Gerichtskosten für nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen

    Auszug aus LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95
    Vor allem selbständige rechtsfähige, aber auch nicht selbständige Anstalten, die mit einem eigenen Haushalt ausgestattet sind, sollen nicht deshalb Kostenbefreiung in Anspruch nehmen können, weil sie Träger der (mittelbaren) Staatsverwaltung sind (BGH VersR 82, 145 f).
  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 128/76

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Kostenfreiheit - Gesetzliche -

    Auszug aus LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95
    Die Verwaltung einer Anstalt nach dem Bundeshaushaltsplan setzt voraus, daß ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig im Haushaltsplan erscheinen (BGH VersR 56, 242; 78, 762; KG VersR 89, 816; Rpfl 82, 487).
  • KG, 31.03.1989 - 1 AR 9/88

    Krankenhausbetrieb; Berlin; Gebührenzahlung; Befreiung

    Auszug aus LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95
    Die Verwaltung einer Anstalt nach dem Bundeshaushaltsplan setzt voraus, daß ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig im Haushaltsplan erscheinen (BGH VersR 56, 242; 78, 762; KG VersR 89, 816; Rpfl 82, 487).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 40/96

    Kostenpflicht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Da in den Bundeshaushaltsplänen 1995 und 1996 nur die Zuwendungen an die BvS ausgewiesen werden, während die Einnahmen und Ausgaben nicht in die Pläne selbst aufgenommen sind, ist sie mithin nicht von den Kosten befreit (so auch KG KGR Berlin 1996, 274; OLG Dresden, Beschl. v. 26. Juni 1996 - 9 W 0300/96, n.v.; LG Leipzig, VIZ 1996, 354; Lappe, in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO 13. Aufl. Anh. C I "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben"; Rohs/Wedewer, KostO § 11 Rdn. 10; Müller DGVZ 1996, 58; anderer Ansicht OLG München DtZ 1996, 281; Hartmann, Kostengesetze 27. Aufl. § 2 GKG Rdn. 7 "Bund").
  • OLG München, 22.05.1996 - 11 W 1581/96
    Allerdings wird für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nach der bisher bekannten LiteraturundRechtsprechungdieGebührenfreiheitverneint(soLG Leipzig JurBüro 1996, 207; LG Magdeburg, Beschluß vom 23.1.1995 ­ 9 O 2654/94 ­; Korinthenberg/Lappe, KostO 13. Aufl. (1995), Anhang C ­ "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" ­; H. Müller, DGVZ 1996, 58).
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