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   LG Berlin, 19.09.2002 - 16 O 515/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10215
LG Berlin, 19.09.2002 - 16 O 515/02 (https://dejure.org/2002,10215)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.09.2002 - 16 O 515/02 (https://dejure.org/2002,10215)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. September 2002 - 16 O 515/02 (https://dejure.org/2002,10215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Unaufgeforderte Anfrage nach Abonnierung eines Newsletters

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1004, 823 I BGB; §§ 935 ZPO ff
    Das unverlangte Zusenden einer Email zur Werbung für einen Newsletter ist unzulässig

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 202
  • K&R 2002, 669
  • JurBüro 2003, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 08.01.2002 - 5 U 6727/00

    Unerwünschte eMail-Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 19.09.2002 - 16 O 515/02
    Wenn die Antragsgegnerin sich auf ein Einverständnis des Antragstellers als Rechtfertigungsgrund beruft, so trägt sie hierfür die Darlegungs- und Beweislast (Kammergericht, Urteil vom 8. Januar 2002, 5 U 6727/00).
  • AG Ludwigshafen, 17.02.2006 - 2b C 509/05

    Auch einmalige Spam-Zusendung begründet Unterlassungsanspruch

    Vielmehr ist hier das ausdrückliche oder das schlüssig erklärte Einverständnis des Erwerberempfängers erforderlich ( BGH, Urteil vom 11.3.2004, Az. I ZR 81/01 ; LG Berlin, Urteil vom 19.9.2002, Az. 16 O 515/02 , zitiert nach juris).
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