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LG Berlin, 19.09.2002 - 16 O 515/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Kurzfassungen/Presse
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§§ 1004, 823 I BGB; §§ 935 ZPO ff
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Papierfundstellen
- MMR 2003, 202
- K&R 2002, 669
- JurBüro 2003, 143
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 08.01.2002 - 5 U 6727/00
Unerwünschte eMail-Werbung
Auszug aus LG Berlin, 19.09.2002 - 16 O 515/02
Wenn die Antragsgegnerin sich auf ein Einverständnis des Antragstellers als Rechtfertigungsgrund beruft, so trägt sie hierfür die Darlegungs- und Beweislast (Kammergericht, Urteil vom 8. Januar 2002, 5 U 6727/00).
- AG Ludwigshafen, 17.02.2006 - 2b C 509/05
Auch einmalige Spam-Zusendung begründet Unterlassungsanspruch
Vielmehr ist hier das ausdrückliche oder das schlüssig erklärte Einverständnis des Erwerberempfängers erforderlich ( BGH, Urteil vom 11.3.2004, Az. I ZR 81/01 ; LG Berlin, Urteil vom 19.9.2002, Az. 16 O 515/02 , zitiert nach juris).