Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2004 - VI ZB 30/03   

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https://dejure.org/2004,6818
BGH, 27.01.2004 - VI ZB 30/03 (https://dejure.org/2004,6818)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2004 - VI ZB 30/03 (https://dejure.org/2004,6818)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - VI ZB 30/03 (https://dejure.org/2004,6818)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fax - Keine Notwendigkeit für das Nachsenden des Originalschreibens

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Schriftsatz per Fax reicht aus

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 456
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93

    Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original

    Auszug aus BGH, 27.01.2004 - VI ZB 30/03
    Das Berufungsgericht verkennt zwar nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141), wonach die Wirksamkeit der per Telefax eingelegten Berufung nicht davon abhängig ist, daß anschließend noch das Original des Schriftsatzes bei Gericht eingereicht wird.
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 7/10

    Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur

    Anders als die Antragsgegnerin meint, kann die Wirksamkeit eines per Telefax eingelegten Rechtsmittels auch nicht davon abhängig gemacht werden, dass anschließend noch der Originalschriftsatz beim Gericht eingereicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2004 - VI ZB 30/03, BRAK-Mitt. 2004, 161 unter II).
  • KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17

    Vertragliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Verjährung des

    Die Wirksamkeit einer per Fax eingelegten Berufung bzw. einer Berufungsbegründung ist nicht davon abhängig, dass anschließend - was allerdings am 15.11.2017 geschehen ist - noch das Original des Schriftsatzes eingereicht wird (BGH, NJOZ 2004, 1430).
  • OLG Saarbrücken, 27.06.2013 - 4 U 96/12

    Intendantenvertrag: Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

    Für die Feststellung, ob die Kopiervorlage für das Telefax von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschrieben worden ist, dessen Unterschrift auf der Kopie wiedergegeben wird, steht neben der Nachreichung des Originalschriftsatzes auch die Möglichkeit des Freibeweises zur Verfügung (BGH, Beschl. v. 27.01.2004 - VI ZB 30/03, juris Rn. 6).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2006 - AGH 1/06

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Für die Feststellung, ob die Faxkopievorlage von dem Antragsteller unterschrieben worden ist und ob dessen Unterschrift auf der Kopie wiedergegeben wird, steht neben der Nachreichung des Originalschriftsatzes auch die Möglichkeit des Freibeweises zur Verfugung (BGH, JurBüro 2004, 456).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12514
BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03 (https://dejure.org/2004,12514)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2004 - VIII ZB 111/03 (https://dejure.org/2004,12514)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2004 - VIII ZB 111/03 (https://dejure.org/2004,12514)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Verwerfung einer Berufung als unzulässig hinsichtlich Versäumung der Einlegungsfrist - Geltendmachung einer Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts im Zusammenhang mit der Weiterleitung rechtzeitig eingereichter Rechtsmittelschriften - ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; ZPO § ... 234 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 575; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei Einlegung der Berufung bei einem nicht zuständigen Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 456
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.07.2003 - VIII ZB 30/03

    Instanzenzug in Mietstreitigkeiten bei Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03
    Wie der erkennende Senat entschieden hat (Beschluß vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 a), findet § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG auch auf Mietstreitigkeiten Anwendung.
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03
    Geschieht dies tatsächlich nicht, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (BVerfGE 93, 99, 115 f.; BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03
    Auf die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, NJW 2002, 3783 unter II 1 b).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03
    Geschieht dies tatsächlich nicht, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (BVerfGE 93, 99, 115 f.; BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03
    Aufgrund der rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es dabei nicht darauf an, ob sich - wie auch im vorliegenden Fall - im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 unter II 3 b; Senatsbeschluß vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 unter II 2 a, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03
    Aufgrund der rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es dabei nicht darauf an, ob sich - wie auch im vorliegenden Fall - im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH, Beschluß vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672 unter II 3 b; Senatsbeschluß vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 unter II 2 a, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06

    Unterlassungsanspruch gegen freilaufende Hunde auf dem Gemeinschaftseigentum

    Zu bedenken ist hierbei insbesondere, dass Sinn und Zweck des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG darin liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden hat, um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung zugrunde legt (BT-Drucks.14/6036, S. 118 f.; BGHR 2004, 1114; Senat I-3 Wx 60/06 vom 05.05.06, für eine rein formale Anknüpfung: BGH JurBüro 2004, 456 f.; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1505).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

    Diese Frage verneint der erkennende Senat (ebenso KG, Beschlüsse vom 18.10.2004 - 8 W 67/04, KGR 2005, 84 und vom 09.06.2003 in dem in BGH JurBüro 2004, 456 mitgeteilten Sachverhalt; offen gelassen in BGHZ 155, 46; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 10.07.1996 - XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55: Verweisung durch mit der Berufung angerufenes Oberlandesgericht an das funktionell gemäß § 23a Nr. 2 i.V.m. § 72 GVG zuständige Landgericht weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO zulässig, stattdessen Verwerfung der Berufung).

    Ernstliche Zweifel am zuständigen Gericht werden bei einem Berufungskläger nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG und Auswertung der hierzu seit Inkrafttreten der Vorschrift am 01.01.2002 ergangenen, durchweg am klaren Gesetzeswortlaut und -zweck orientierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 13.05.2003 - VI ZR 430/02, BGHZ 155, 46; Beschlüsse vom 19.02.2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672; vom 15.07.2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278; vom 28.01.2004 - VIII ZB 66/03, WM 2004, 2227; vom 23.03.2004 - VIII ZB 11/03, JurBüro 2004, 456; vom 01.06.2004 - VII ZB 2/04, NJW-RR 2004, 1505; vom 16.11.2004 - VIII ZB 45/04, NZM 2005, 147; vom 01.03.2006 - VIII ZB 28/05 NJW 2006, 1810; vom 28.03.2006 - VIII ZB 100/04, NJW 2006, 1808; vom 03.05.2006 - VIII ZB 88/05, NJW 2006, 2782; zuletzt vom 17.10.2006 - VIII ZB 94/05, ZIP 2006, 2125) allenfalls noch in seltenen Einzelfällen verbleiben.

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05

    Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung in WEG -Verfahren bei Gerichtsstand

    Aufgrund der rein formalen Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts kommt es dabei nicht darauf an, ob sich im Einzelfall besondere Fragen des internationalen Privatrechts stellen (BGH - VIII ZB 111/03 - vom 23.03.2004, JurBüro 2004, 456 f.; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1505).

    § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG findet - trotz §§ 29 a ZPO, 23 Satz 1 Nr. 2a GVG - z. B. auch auf Mietstreitigkeiten Anwendung ( BGH JurBüro 2004, 456 f. ).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06

    Zuständiges Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssache - hier:

    Zu bedenken ist hierbei insbesondere, dass Sinn und Zweck des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG darin liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden hat, um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung zugrunde legt (BT-Drucksache 14/6036, S. 118 f.; BGHR 2004, 1114; Senat I-3 Wx 60/06 vom 05.05.06; I-3 Wx 64/06 vom 23.08.2006; s. aber BGH JurBüro 2004, 456 f.).
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