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   OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05   

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https://dejure.org/2005,2405
OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05 (https://dejure.org/2005,2405)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.08.2005 - 12 W 78/05 (https://dejure.org/2005,2405)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. August 2005 - 12 W 78/05 (https://dejure.org/2005,2405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung am Zustandekommen eines Vergleichs unter dem Aspekt des Anfallens einer Gebühr; Grundlagen für die Entstehung einer Termingebühr; Termingebühr im schriftlichen Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; ZPO § 307 Abs. 2; ; ZPO § 495 a; ; RVG § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 56 Abs. 2; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
    Terminsgebühr für Mitwirkung des Rechtsanwalts an Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Terminsgebühr bei Vergleich im schriftlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    § 278 Abs. 6 ZPO; Nr. 3104 RVG VV
    Feststellung eines gerichtlichen Vergleichs und Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1984 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 504
  • MDR 2006, 897
  • JurBüro 2006, 22
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2004 - VI ZB 81/03

    Entstehen einer Terminsgebühr bei schriftlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05
    Entgegen der vom Beschwerdeführer angeführten, auf den Wortlaut der Bestimmung gestützten Literaturmeinung hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 30. Juni 2004, Az. VI ZB 81/03, zitiert nach juris) in einer noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG ergangenen Entscheidung die Auffassung vertreten, eine solche Terminsgebühr falle weder nach alter Rechtslage gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO noch nach neuer Rechtslage aus Nr. 3104 der Anlage 1 zum RVG an.
  • OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04

    Zur Entstehung einer Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches gem. § 278

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.08.2005 - 12 W 78/05
    Dieser Auffassung hat sich nachfolgend das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 15.12.2004, Az. 3 W 4006/04, veröffentlicht: OLGR Nürnberg 2005, 179) mit der weiteren Begründung angeschlossen, die Ausdehnung von Nr. 3401 der Anlage 1 zum RVG auch auf das Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO widerspreche dem Kosteninteresse der Parteien.
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