Weitere Entscheidung unten: AG Hannover, 05.05.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 07.11.2007 - 11 W 1957/07   

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https://dejure.org/2007,35532
OLG München, 07.11.2007 - 11 W 1957/07 (https://dejure.org/2007,35532)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2007 - 11 W 1957/07 (https://dejure.org/2007,35532)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2007 - 11 W 1957/07 (https://dejure.org/2007,35532)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1782
  • JurBüro 2009, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen

    Auszug aus OLG München, 07.11.2007 - 11 W 1957/07
    Im Übrigen hat der BGH gerade für die Klägerin entschieden, dass sie ihren Vertrauensanwalt als Prozessbevollmächtigten ohne erstattungsrechtliche Nachteile beauftragen kann (BGH r+s 2005, 91 [BGH 21.01.2004 - IV ZB 32/03] ).
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Rechtsprechung
   AG Hannover, 05.05.2009 - 414 C 812/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35770
AG Hannover, 05.05.2009 - 414 C 812/08 (https://dejure.org/2009,35770)
AG Hannover, Entscheidung vom 05.05.2009 - 414 C 812/08 (https://dejure.org/2009,35770)
AG Hannover, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 414 C 812/08 (https://dejure.org/2009,35770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 487
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 15.01.2019 - 17 W 173/18

    Begriff der Kosten der Säumnis i.S. von § 344 ZPO

    Insoweit vermag der Senat der - auch vom Bezirksrevisor angeführten - Ansicht des AG Hannover (AGS 2010, 305 f.; zustimmend Zöller/Herget, 32. Aufl., § 344 ZPO Rn 4) nicht zu folgen, wie er bereits in seinem Beschluss vom 13. November 2017 - 17 W 210/17 - (AGS 2018, 101 ff. = juris Rn 13 mwN) entschieden hat.
  • OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
    Wenn auch eine Antrags- bzw. Klagerücknahme nach Erlass eines Versäumnisurteils nicht zu einer Reduzierung der Gerichtsgebühren von 3, 0 auf 1, 0 führt (Nr. 1211, 1411 KV-GKG), so handelt es sich bei den beiden Gebühren nicht um säumnisbedingte Mehrkosten im Sinne des § 344 ZPO (OLG Bremen OLGR 2005, 563; OLG Koblenz MDR 2008, 112; LAG BW RVGreport 2008, 237; Habel NJW 1997, 2357, 2359; Hk-ZPO/Kießling, Rn. 4; Hansens RVGreport 2015, 50, 53.; Prütting MK-ZPO, 5. Aufl., § 344 Rn. 13; Toussaint, Rn. 3.2; Wieczorek/Schütze/Büscher, Rn. 17; a. A. AG Hannover JurBüro 2009, 487; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 344 Rn. 4).
  • LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18

    Kostenfestsetzung: Klagerücknahme nach vorausgegangenem Versäumnisurteil gegen

    Zwar wird teilweise vertreten, dass in Analogie zu § 344 ZPO bei Klagerücknahme nach vorausgegangenem Versäumnisurteil und Einspruch die Nichtreduktion um zwei Gerichtsgebühren dem früher säumigen Beklagten zu Last fallen müssten (AG Hannover B. v. 05.05.2009 - 414 C 812/08 - zit. wie die übrige Rspr. nach Juris, u.a. JurBüro 2009, 487; Zöller-Herget ZPO, 32. Aufl., § 344 Rn 4; Musielak/Voit/Stadler ZPO, § 344 Rn 3).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2023 - 6 W 71/22

    Höhe und Aufteilung der Gerichtskosten bei Versäumnisurteil und nachfolgendem

    Denn die 3, 0 Verfahrensgebühr fällt - entsprechend des im Kostenrecht geltenden Veranlasserprinzips - bereits mit der Einreichung der Klage an, § 6 GKG, sie ist keine Entscheidungsgebühr und damit nicht durch die Säumnis und das darauf hin ergehende Versäumnisurteil veranlasst (OLG Köln, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 17 W 173/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. November 2007 - 14 W 789/07; KG, Beschluss vom 6. November 2001 - 1 W 467/01; OLG München, JurBüro 1997, 95; LG Freiburg, JurBüro 2019, 135; BeckOK Kostenrecht, Dörndörfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 39. Ed. Stand 01.01.2021 Rn 16; Haberl, NJW 1997, 2357; Schneider, NJW 2019, 556; a.A.: AG Hannover, JurBüro 2009, 487; Zöller-Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 104 Rn 21.71).
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