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Rechtsprechung
   KG, 04.08.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26273
KG, 04.08.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26273)
KG, Entscheidung vom 04.08.2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26273)
KG, Entscheidung vom 04. August 2009 - (1) 2 StE 2/08 - 2 (21/08) (https://dejure.org/2009,26273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit von Sitzungspausen i.R.d. Bestimmung des Längenzuschlags bei der Terminsgebühr und Relevanz der vom Verteidiger in der Sitzungspause ausgeübten Tätigkeit

  • Burhoff online

    Längenzuschlage, Berechnung, Berücksichtigung Pausen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Sitzungspausen bei der Ermittlung der zeitlichen Dauer eines Termins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08

    Längenzuschlag, Berücksichtigung, Mittagspause

    Auszug aus KG, 04.08.2009 - 2 StE 2/08
    Auf die Art und den Anlass der vom Verteidiger in der Pause ausgeübten Tätigkeit kommt es nach der ständigen Senatsrechtsprechung nicht an; entscheidend ist allein, ob der Rechtsanwalt sich während der Unterbrechung ständig für das Gericht zur Verfügung halten muss oder sich in dieser Zeit anderen Aufgaben widmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).

    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass Sitzungspausen auch dann bei der Berechnung der für die Terminsgebühr maßgeblichen Verhandlungsdauer abzuziehen sind, wenn sich der Verteidiger in dieser Zeit auf die Fortsetzung der Hauptverhandlung/den Schlussvortrag vorbereitet (vgl. Beschluss vom 22. April 2008 - 1 Ws 120/08 -) oder - und sei es auch auf Veranlassung des Gerichts - mit dem Mandanten ein Gespräch führt (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 Ws 16/08 -).

  • KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07

    Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag

    Auszug aus KG, 04.08.2009 - 2 StE 2/08
    Denn der Verteidiger nimmt in dieser Zeit nicht an der Hauptverhandlung teil, muss für sie auch nicht zur Verfügung stehen und kann andere Geschäfte erledigen (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12

    Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für

    In diametralem Gegensatz zu dieser die Zeit der Mittagspause bis zu einer bestimmten zeitlichen Grenze pauschal und generell nicht in die Hauptverhandlungsdauer einrechnenden Rechtsprechung steht die verschiedentlich ebenfalls vertretene Auffassung, dass - im Gegenteil - mittägliche Sitzungspausen bis zu einer bestimmten Dauer - überwiegend wird diese auf mindestens eine Stunde bemessen - grundsätzlich und regelmäßig anzurechnen sind, wobei bezüglich der Frage der Anrechenbarkeit der möglicherweise über diese Zeitspanne hinausgehenden Pausenzeit wiederum auf die konkreten Umstände des Einzelfalls sowie die allgemeinen Grundsätze für die Bewertung von sonstigen Sitzungspausen rekurriert wird (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2006, 291; OLG Hamm StraFo 2006, 173; KG JurBüro 2010, 363 ).
  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter

    Denn der Verteidiger nimmt in dieser Zeit nicht an der Hauptverhandlung teil, muss für sie auch nicht zur Verfügung stehen und kann andere Geschäfte erledigen (vgl. Senat, JurBüro 2010, 363; Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07 - bei juris).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18

    Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und

    2014, 217; KG Beschluss vom 4. August 2009, JurBüro 2010, 363, juris; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - 1 Ws 541/07, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 1 Ws 310/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06, NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris.
  • OLG Stuttgart, 27.07.2012 - 5 Ws 33/12

    Gebühren des Pflichtverteidigers: Berechnung der für den Längenzuschlag

    Demgegenüber vertritt das OLG Jena (Beschluss vom 11. Juni 2008, 1 AR (s) 79/07, im Wesentlichen ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005, AGS 2006, 124; KG Berlin, Beschluss vom 4. August 2009, JurBüro 2010, 363; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 6. Februar 2006, NJW 2006, 1149) die Auffassung, dass Mittagspausen grundsätzlich von der Dauer der Hauptverhandlung in Abzug zu bringen sind, allerdings regelmäßig nur bis zur Dauer von höchstens einer Stunde.
  • KG, 18.02.2011 - 1 Ws 38/09

    Pflichtverteidigerkosten: Gebühr des Terminvertreters

    Die Verhandlungszeit betrug mithin, da nach der ständigen Rechtsprechung des Senats längere Unterbrechungen für die Mittagspause außer Ansatz bleiben (vgl. etwa Beschluss vom 4. August 2009 - (1) 1 StE 2/08 - 2 (21/08) <JurBüro 2010, 363>), sechs Stunden und 30 Minuten.
  • LG Ingolstadt, 08.04.2016 - 1 Ks 11 Js 13880/13

    Mittagspause, Hauptverhandlungszeit, Berechnung, Wartezeit, Längenzuschlag

    Eine derartige Wartezeit ist ebenso wie eine unvorhergesehene Wartezeit bei Sitzungsbeginn (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) oder kleinere Unterbrechungen während der Hauptverhandlung (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ws 221/07; OLG München, Beschluss vom 23.10.2008 - 4 Ws 150/08; KG, Beschluss vom 04.08.2009 - 2 StE 2/08-2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 Ws 83/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) ausnahmsweise der Dauer der Hauptverhandlung hinzuzurechnen, weil sich der Anwalt während der Dauer derartiger Wartezeiten oder Unterbrechungen in allen Fällen gleichsam dem Gericht zur Verfügung hält.
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Rechtsprechung
   KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07 07 (fr. 4 ARs 71/01)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43159
KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07 07 (fr. 4 ARs 71/01) (https://dejure.org/2009,43159)
KG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 1 ARs 11/07 07 (fr. 4 ARs 71/01) (https://dejure.org/2009,43159)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 1 ARs 11/07 07 (fr. 4 ARs 71/01) (https://dejure.org/2009,43159)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Verfahrensrechts des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auch bei Berechnung der rechtsanwaltlichen Vergütung nach dem materiellen Gebührenrecht der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) nach § 61 Abs. 1 S. 1 RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.12.2009 - 1 Ws 164/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Verfahrensrecht nach Inkrafttreten des RVG bei

    Auszug aus KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07 07
    Zur weiteren Begründung wird auf den ebenfalls die Beschwerdeführerin betreffenden Beschluß des Senats vom 10. Dezember 2009 (1 Ws 164/09) verwiesen.
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07 07
    Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfG NJW 2007, 2538; Senat, Beschluß vom 27. Oktober 2008 - 1 Ws 288/08 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31180
KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07 (https://dejure.org/2009,31180)
KG, Entscheidung vom 10.12.2009 - 1 ARs 11/07 (https://dejure.org/2009,31180)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 1 ARs 11/07 (https://dejure.org/2009,31180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 363
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07
    Es ist den Gerichten untersagt, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfG NJW 2007, 2538; Senat, Beschluß vom 27. Oktober 2008 - 1 Ws 288/08 - mwN).
  • KG, 10.12.2009 - 1 Ws 164/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Verfahrensrecht nach Inkrafttreten des RVG bei

    Auszug aus KG, 10.12.2009 - 1 ARs 11/07
    Zur weiteren Begründung wird auf den ebenfalls die Beschwerdeführerin betreffenden Beschluß des Senats vom 10. Dezember 2009 (1 Ws 164/09) verwiesen.
  • OLG München, 07.08.2017 - 8 St (K) 2/17

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr

    Es kann dahinstehen, ob die Gegenvorstellung überhaupt statthaft ist (bejahend: Burhoff RVG in Straf- und Bußgeldsachen 4.A. § 51 Rdn. 83 unter Verweis auf OLG Nürnberg AnwBl. 1974, 356; ablehnend: KG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 ARs 11/07 Rdn. 2 f. zit. nach juris unter Verweis auf BVerfG NJW 2007, 2538).
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