Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 20.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 463/10   

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OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 463/10 (https://dejure.org/2010,13507)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.08.2010 - 14 W 463/10 (https://dejure.org/2010,13507)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. August 2010 - 14 W 463/10 (https://dejure.org/2010,13507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Säumniskosten und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Abgeltungsvergleich ohne Bezifferung des Anrechnungsbetrages; Kostennachteil i.R.d. späteren streitigen Verhandlung wegen Säumnis im schriftlichen Vorverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 2300; RVG § 15a Abs. 2
    Geltendmachung der als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagten Geschäftsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Gesamtvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1494
  • JurBüro 2010, 584
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09

    Zur Anwendung des neuen § 15 a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 463/10
    Auf den in AGS 2009, 420 abgedruckten Beschluss vom 1. September 2009 (14 W 553/09) wird verwiesen.
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 8 W 132/10

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 463/10
    Eine als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagte Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG - VV wird durch einen Prozessvergleich über sämtliche Forderungen nicht tituliert im Sinne von § 15a Abs. 2 RVG , wenn kein bezifferter oder bestimmbarer Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart ist ( Anschluss an OLG Karlsruhe 13 W 159/09 und OLG Stuttgart 8 W 132/10 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 463/10
    Eine als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagte Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG - VV wird durch einen Prozessvergleich über sämtliche Forderungen nicht tituliert im Sinne von § 15a Abs. 2 RVG , wenn kein bezifferter oder bestimmbarer Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart ist ( Anschluss an OLG Karlsruhe 13 W 159/09 und OLG Stuttgart 8 W 132/10 ).
  • BGH, 16.11.2017 - V ZB 152/16

    Rechtsanwaltsgebühren: Behandlung des Verfahrens über den Einspruch gegen ein

    Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht zunächst davon aus, dass das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit sind (allg. Ansicht, vgl. OLG Celle, JurBüro 2016, 414; OLG Koblenz, JurBüro 2010, 584; KG, JurBüro 2008, 647; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2008 - 17 W 227/08, juris Rn. 12; Beschluss vom 21. Juni 2006 - 17 W 126/06, juris Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 15 RVG Rn. 32; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 22. Aufl., § 15 Rn. 85, § 17 Rn. 44).

    Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG, und die ursprünglich aufgrund des ersten Termins angefallene 0, 5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV-RVG geht in der 1, 2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG auf (vgl. KG, JurBüro 2008, 647; OLG Koblenz, MDR 2010, 1494; Herget/Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 344 Rn. 2; Hünnekens, Rpfleger 2004, 445, 451).

  • OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 634/13

    Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich

    Fehlt eine eindeutige Einbeziehung in den Vergleich, ist die Geschäftsgebühr nicht tituliert (vgl. den ebenfalls vom 24.08.2010 datierenden Senatsbeschluss 14 W 463/10 in AGS 2010, 464 -465 = JurBüro 2010, 584 -585 = MDR 2010, 1494 ).
  • OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
    Anders als unter der Geltung des § 38 Abs. 2 BRAGO, wird die Säumnis anwaltsgebührenrechtlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht mehr sanktioniert, da es sich bei dem Verfahren vor und demjenigen nach Erlass des Versäumnisurteils um eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit handelt (OLG Celle AGS 2016, 318; OLG Koblenz AGS 2010, 464; KG AGS 2008, 591; Senat, Beschluss vom 5. November 2008 - 17 W 227/08 - AG Bremen AGkompakt 2010, 69; Hansens RVGreport 2009, 18; Hk-ZPO/Kießling, Rn. 5; Hünnekes Rpfleger 2004, 445, 451; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 22. Aufl., Nr. 3105 VV RVG Rn. 57, 75; Toussaint BeckOK ZPO, Stand: 15.09.2017, § 344 Rn. 3.3; Wieczorek/Schütze/Büscher, Rn. 18; a. A. nur: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rn. 8).
  • OLG Celle, 30.05.2016 - 2 W 104/16

    Anwaltsgebühren für das Verfahren nach dem Einspruch gegen eine Versäumnisurteil

    Es entspricht daher nicht nur der Ansicht des Senats, sondern - soweit ersichtlich - bislang auch der einhelligen Meinung in der Kommentarliteratur (vgl. Schneider in Schneider/Wolf, RVG, 7. Auflage, § 15 RVG Rn. 188, VV 3105 Rn. 1, 21; Hartmann, Kostengesetze, 46. Auflage, § 15 RVG Rn. 32; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage, § 15 RVG Rn. 85, § 17 RVG Rn. 44) und Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2010 - 14 W 463/10 -, JurBüro 2010, 584, Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2008 - 17 W 227/08 -, zitiert nach Juris, Rn. 12;OLG Köln, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 17 W 126/06 -, zitiert nach Juris, Rn. 6 f.), dass das Verfahren nach Einspruch immer zur selben Angelegenheit gehört wie das dem Versäumnisurteil vorausgehende Verfahren: "Dass es sich bei dem Verfahren vor und nach dem Versäumnisurteil um dieselbe Angelegenheit handelt, steht außer Zweifel." (OLG Koblenz, a. a. O.).
  • OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Demgegenüber vertritt die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Anrechnung in den vorgenannten Fällen nicht zu erfolgen habe (vgl. OLG München MDR 2009, 875 ff., OLG Naumburg, BeckRS 2010, 05632 = RVG report 2010, 603 f; OLG Koblenz Beschluss vom 24. August 2010, Az. 14 W 463/10, zitiert nach ibr-online).
  • OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 528/10

    Zivilprozess - Übernachtungskosten eines RA nur beschränkt erstattungsfähig!

    Eine Titulierung der Geschäftsgebühr wäre nur dann erfolgt, wenn die Vergleichssumme entsprechend aufgegliedert oder der Geschäftsgebühr jedenfalls quotenmäßig zugeordnet worden wäre (Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2010 - 14 W 234/10 und vom 24. August 2010 - 14 W 463/10).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.01.2010 - 8 W 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18213
OLG Stuttgart, 20.01.2010 - 8 W 13/10 (https://dejure.org/2010,18213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.01.2010 - 8 W 13/10 (https://dejure.org/2010,18213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 8 W 13/10 (https://dejure.org/2010,18213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 15a; RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 4
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2010, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 23.10.2013 - 1 W 40/13

    Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel - Kostenfestsetzung - Vorgerichtliche

    Dabeikann dahinstehen, ob eine durch eine in einem Vergleich vereinbarte Abgeltungsklausel überhaupt eine Titulierung der als abgegolten bezeichneten Forderungen erfolgt (verneinend OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; NJW-RR 2011, 504).

    Nach der ganz herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, wird eine als Nebenforderung mit der Hauptsacheklage geltend gemachte vorgerichtliche Geschäftsgebühr durch einen Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel jedenfalls nur dann im Sinne des § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG tituliert, wenn und soweit die Parteien einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart haben (vgl. beispielhaft OLG Celle a.a.O.; OLG München MDR 2009, 1417; OLG Nürnberg JurBüro 2010, 582; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2010, 379; OLG Köln NJW-Spezial 2010, 604; OLG Stuttgart JurBüro 2010, 584; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 25 W 113/10 - juris; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 85).

  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 8 W 132/10

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BGH in den zitierten Entscheidungen in vollem Umfang an (vgl. u. a. Beschluss des Senats vom 20. Januar 2010, Az. 8 W 13/10) und nimmt auf diese ergänzend Bezug.
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