Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.02.2011 - 8 WF 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Scheidungssache: Erstattung vorgeschossener Gerichtsgebühren des Veranlassungsschuldners durch den Entscheidungsschuldner nach bewilligter Prozess-/Verfahrenskostenhilfe; Beschränkung der Regelung über die Gesamtschuldnerkostenhaftung auf die ratenfreie Bewilligung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit eines Gerichtskostenvorschusses bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe für den Entscheidungsschuldner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit eines Gerichtskostenvorschusses bei Bewilligung von Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe für den Entscheidungsschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Gerichtskosten im Scheidungsverfahren - kein Ausgleich, wenn der Antragsgegner VKH hat
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 21.12.2010 - 8 F 756/09
- OLG Stuttgart, 07.02.2011 - 8 WF 7/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1324
- JurBüro 2011, 264
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 03.08.2011 - 2 W 77/10
Gerichtskostenhaftung: Inanspruchnahme eines anderen Kostenschuldners bei …
Der Klägerin als Veranlassungsschuldnerin i.S. von § 22 Abs. 1 Nr. 1 GKG steht zwar gegen die Beklagte zu 2) als Entscheidungsschuldnerin kein Anspruch auf Erstattung von Gerichtskostenvorschüssen im Rahmen der Kostenfestsetzung zu (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 07.02.2011, 8 WF 7/11 - JurBüro 2011, 264, hier zitiert nach juris), wohl aber gegen die Landeskasse als Anspruch auf Kostenrückerstattung nach § 31 Abs. 3 S. 1 GKG.
Rechtsprechung
OLG Köln, 24.01.2011 - I-17 W 11/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Terminsgebühren für eine wegen fehlender Passivlegitimation zurückgenommene Klage sind mangels zweckentsprechender Rechtsverfolgung nicht erstattungsfähig; Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 21 O 85/10
- OLG Köln, 24.01.2011 - I-17 W 11/11
Papierfundstellen
- JurBüro 2011, 264
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98
Kostenfestsetzungsbeschluß; Sachverständigengutachten; Zugewinnausgleich; Kosten, …
- BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden …
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2011 - 17 W 11/11
Jeder Partei obliegt es, die Kosten ihrer Prozessführung so gering zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer rechtlichen Belange vereinbaren lässt (BGH NJW 2003, 1140; 2007, 1160; BAG NJW 2008, 1340). - OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06
Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen …
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2011 - 17 W 11/11
Jeder Partei obliegt es, die Kosten ihrer Prozessführung so gering zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung ihrer rechtlichen Belange vereinbaren lässt (BGH NJW 2003, 1140; 2007, 1160; BAG NJW 2008, 1340).
- BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf …
Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts gelten "von Rechts wegen als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung" (BGH Beschlüsse vom 4. Februar 2003 XI ZB 21/02 - NJW 2003, 1532 und vom 26. April 2005 - X ZB 17/04 - NJW 2005, 2317;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 32. Aufl. § 91 Rn. 19;… MünchKommZPO/Giebel 3. Aufl. § 91 Rn. 47 mwN auch zur Gegenauffassung; aA OLG Köln JurBüro 2011, 264;… HK-ZPO/Gierl 4. Aufl. § 91 Rn. 40).