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   OLG Saarbrücken, 24.04.1990 - 5 W 59/90   

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OLG Saarbrücken, 24.04.1990 - 5 W 59/90 (https://dejure.org/1990,12208)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.04.1990 - 5 W 59/90 (https://dejure.org/1990,12208)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. April 1990 - 5 W 59/90 (https://dejure.org/1990,12208)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1990, 1681
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 26.09.2007 - 5 W 210/07

    Vollstreckbarkeit einer Freistellungsverpflichtung im Prozessvergleich nur bei

    Die allgemeine Bezugnahme auf den Schuldenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt reicht dagegen nicht aus (vgl. Senat, Beschl. v. 24.04.1990 - 5 W 59/90, JurBüro 1990, 1681 f).
  • OLG Köln, 18.08.1992 - 25 WF 125/92

    Gültiger Vollstreckungstitel bei einem in einer mündlichen Verhandlung

    Das aber ist der Paradefall einer unvertretbaren Handlung im Sinne des § 887 ZPO, denn die Verpflichtung des Antragsgegners läuft darauf hinaus, daß er die Antragstellerin vermittels der jeweils von ihm zu leistenden Zahlungen gegenüber den Ansprüchen der behandelnden Ärzte als ihrer Vertragspartner freizustellen hat; Verpflichtungen, die nach ganz herrschender, auch vom Senat geteilter Meinung nach Maßgabe des § 887 ZPO zu vollstrecken sind (OLG Hamm NJW 1960, 923; RPfl 1963, 248; JurBüro 1984, 1107; KG OLGZ 1973, 54; OLG Frankfurt JurBüro 1978, 770; OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1681; Zöller-Stöber, ZPO, 17. Auflage, § 887 Rz2; Bischof in ZIP 1984, 1444 ff.).

    Auch diese Zwangsvollstreckung § 887 ZPO), die freilich nicht auf die Verurteilung des Schuldners zur Entrichtung eines Zwangsgeldes hinausläuft, ist der Antragstellerin hier verschlossen: Zum einen verkörpert der Prozeßvergleich, wie ausgeführt wurde, keinen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel, und zum anderen fehlt es der vergleichsweise festgelegten Verpflichtung des Antragsgegners an der für die Vollstreckung nach § 887 ZPO erforderlichen inhaltlichen Präzisierung (vgl. dazu OLG Saarbrücken JurBüro 1990, 1681).

  • OLG Köln, 19.09.1995 - 3 U 227/94
    Voraussetzung für eine zulässige Leistungsklage ist aber, daß der Umfang der Freistellungsverpflichtung auch der Höhe nach eindeutig angegeben wird (BGH, NJW 1980, 1450; NJW 1981, 870; OLG Saarbrücken, JurBüro 1990, 1681, 1682).
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