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   OLG Koblenz, 22.05.1991 - 14 W 264/91   

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https://dejure.org/1991,12504
OLG Koblenz, 22.05.1991 - 14 W 264/91 (https://dejure.org/1991,12504)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.05.1991 - 14 W 264/91 (https://dejure.org/1991,12504)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Mai 1991 - 14 W 264/91 (https://dejure.org/1991,12504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1991, 1542
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Hannover, 18.12.2015 - 445 C 7017/15

    Rail & Fly-Ticket - Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen

    Ein Kostenantrag ist nur außerhalb des Urteilsverfahrens bei vollständiger Klagrücknahme erforderlich, nicht aber wenn einheitlich von Amts wegen eine gemischte einheitliche Kostenentscheidung zu treffen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 22. Mai 1991 - 14 W 264/91 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2016 - 1 U 21/16

    Bemessung des Streitwerts: Berücksichtigung eines unzulässigen Klageantrags;

    Zudem wäre im Falle einer teilweisen Rücknahme der Klage - anders als bei einer vollständigen Klagerücknahme (§ 269 Abs. 4 ZPO ) - ohnehin von Amts wegen hinsichtlich der Kosten einheitlich und damit auch für zurückgenommene Klageteile zu entscheiden (BGH, Urteil v. 2.7.1975, VIII ZR 223/73, Juris-Rn. 57f.; OLG Koblenz, Beschluss v. 22.5.1991, 14 W 264/91, 3. Leitsatz, zitiert nach Juris = JurBüro 91, 1542; Geißler in Prütting/Gehrlein, ZPO, 8. Aufl., § 269 Rn. 15).
  • OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 626/13

    Kostenerstattung für Streitgenossen mit gemeinsamem Bevollmächtigten, aber

    Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (Senat, JurBüro 1991, 1542; Senat JurBüro 2000, 145 ; Senat JurBüro 2002, 37 ; Senat JurBüro 2011, 646).
  • OLG Koblenz, 16.08.1999 - 14 W 528/99

    Unterschiedlicher Prozessausgang - gemeinsamer Anwalt Alleinhaftung eines

    Derartiges hat der Senat beispielsweise dann angenommen, wenn der andere Streitgenosse in Konkurs gefallen ist oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (JurBüro 1991, 1542).
  • OLG Koblenz, 13.02.2007 - 14 W 91/07

    Kostenerstattung bei mehreren Auftraggebern mit gemeinsamem Anwalt;

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  • OLG Koblenz, 25.05.1999 - 14 W 323/99

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel; Einwendungen des Konkursverwalters gegen die

    Mangels anderweitiger Angaben ist in derartigen Fällen davon auszugehen, dass die insgesamt auf der Beklagtenseite angefallene Prozessgebühr von der früheren Beklagten (KG) und dem jetzigen Beklagten zu gleichen Teilen zu tragen ist (vgl. Senat in JurBüro 1991, 1542 - ständige Rechtsprechung).
  • OLG Koblenz, 11.01.2001 - 14 W 15/01

    Kostenhaftung von Streitgenossen bei unterschiedlichem Prozessausgang

    Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl. JurBüro 1991, 1542 und zuletzt JurBüro 2000, 145).
  • OLG Koblenz, 31.10.2011 - 14 W 608/11

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess bei

    Der obsiegende Streitgenosse hat dann einen Erstattungsanspruch nicht nur in anteiliger, sondern in voller Höhe gegen den Prozessgegner (vgl. BGH aaO.; Senat v. 13.07.2007, 14 W 91/07, AGS 2007, 544 = JurBüro 2007, 370 = OLGR 2007, 563; Senat vom 16.8.1999,14 W 528/99 JurBüro 2000, 145 und vom 22.5.1991, 14 W 264/91, JurBüro 1991, 1542).
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