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   OLG München, 14.01.1992 - 11 W 2753/91   

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https://dejure.org/1992,6312
OLG München, 14.01.1992 - 11 W 2753/91 (https://dejure.org/1992,6312)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.1992 - 11 W 2753/91 (https://dejure.org/1992,6312)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 11 W 2753/91 (https://dejure.org/1992,6312)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 23; ZPO § 269 Abs. 3

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 24 O 487/91
  • OLG München, 14.01.1992 - 11 W 2753/91

Papierfundstellen

  • AnwBl 1993, 43
  • Rpfleger 1992, 272
  • JurBüro 1992, 322
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 07.07.2010 - 11 W 1636/10

    Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr bei Klagerücknahme nach Erfüllung der

    Der Kläger weist jedoch zu Recht darauf hin, dass etwas anderes dann gilt, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322 = AnwBl. 1993, 43; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV 1000 Rn. 41, 42; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV-RVG 1000 Rn. 9 und Rn. 32, Stichwort "Klagerücknahme").
  • OLG München, 29.01.2019 - 11 W 54/19

    Einigungs- und Terminsgebühr bei Abgabe einer Unterlassungserklärung im Prozess

    Etwas anderes gilt dann, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rz. 41, 42).
  • OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 8 WF 32/99

    Vergleichsgebühr - gegenseitiges nachgeben - sukzessives Nachgeben -

    Zwar ist es rechtlich möglich, dass die Parteien eine solche Einigung untereinander im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage vor Erklärung von Teil-Rücknahme und Anerkenntnis über den Rest herbeiführen; in einem solchen Fall ist Raum für die Anfall einer Vergleichsgebühr (so zB im Falle OLG Hamm JurBüro 1972, 1082; JurBüro 1980, 1665; LG Berlin JurBüro 1984, 1517; OLG München JurBüro 1992, 322; GVG Münster JurBüro 1994, 485).
  • OLG München, 12.01.2015 - 11 W 2496/14

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall

    Etwas anderes gilt dann, wenn die Parteien über die Klagerücknahme und die Zustimmung der beklagten Partei oder einen Verzicht der Beklagten auf einen Kostenantrag eine Vereinbarung treffen, also einen Vertrag schließen (Senat JurBüro 1992, 322 = AnwBl. 1993, 43; OLG Koblenz JurBüro 2006, 638; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 41, 42).
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