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   OLG Koblenz, 15.01.1992 - 14 W 701/91   

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https://dejure.org/1992,10184
OLG Koblenz, 15.01.1992 - 14 W 701/91 (https://dejure.org/1992,10184)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.01.1992 - 14 W 701/91 (https://dejure.org/1992,10184)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 14 W 701/91 (https://dejure.org/1992,10184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im einstweiligen Verfügungsverfahren L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1277
  • JurBüro 1992, 611
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Unter diesem Blickpunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1980, 132 f.; JurBüro 1983, 1097; JurBüro 1989, 1568 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 436 f.; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1990, 182; OLG Hamburg, JurBüro 1981, 439, 440; OLG Hamm, Rechtspfleger 1973, 28; NJW-RR 1996, 830, 831; Kammergericht, JurBüro 1972, 63; JurBüro 1989, 813, 815; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 746; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1978, 328; JurBüro 1988, 878; JurBüro 1992, 611; OLG Köln, JurBüro 1978, 1075 f.).
  • KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten

    Eine Ausnahme gilt aber dann, wie sich aus § 411 Abs. 4 ZPO ergibt, wenn die Partei das zusätzliche Gutachten benötigt, um substantiierte Einwendungen gegen das gerichtliche Gutachten zu erheben (KG, Beschluss v. 03.01.2008 - 1 W 537/07; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.11.2001 - 8 W 481/01; OLG Koblenz, aaO sowie Beschluss v. 15.01.1992 - 14 W 701/91; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.02.1988 - 5 W 27/88; alles zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 14 W 823/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ; Kostenentscheidung

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  • OLG Koblenz, 25.10.2005 - 14 W 666/05

    Kostenerstattung: Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Kosten eines

    Gleiches gilt, wenn die Partei wegen fehlender eigener Sachkunde darauf angewiesen war, zur Überprüfung eines auf ihren Antrag eingeholten, aber für sie negativen Gutachtens sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen ( vgl. Senat in VersR 1992, 1277 - ständige Rechtsprechung ).
  • OLG Koblenz, 06.05.1993 - 14 W 257/93

    Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Kosten eines Privatgutachters erstattungsfähig, wenn dessen Tätigkeit in unmittelbarer Beziehung zu dem konkreten Rechtsstreit stand und bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Prozeßführung erforderlich war (Beschlüsse vom 9. März 1981 - 14 W 140/81 = JurBüro 1981, 1394 f, vom 2. Juli 1990 - 14 W 305/90 = VersR 1992, 376und vom 15. Januar 1992 - 14 W 701/91 ).
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