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Rechtsprechung
   OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90   

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https://dejure.org/1990,6679
OLG München, 04.12.1990 - 13 U 3085/90 (https://dejure.org/1990,6679)
OLG München, Entscheidung vom 04.12.1990 - 13 U 3085/90 (https://dejure.org/1990,6679)
OLG München, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - 13 U 3085/90 (https://dejure.org/1990,6679)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO §§ 37, 118

Papierfundstellen

  • JurBüro 1993, 163
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Ein Teil der Rechtsprechung sieht darin schon keine gesonderte Angelegenheit (OLG München 4.12.90 - 13 U 3085/90 - LG Schweinfurt 20.3.09 - 23 O 313/08 - LG Konstanz 2.2.10 - 6 S 236/09 - LG Nürnberg-Fürth 9.9.10 - 8 O 1617/10; nicht, wenn sich die Tätigkeit in der Übersendung des Klageentwurfs erschöpft: BGH 13.12.11 - VI ZR 274/10 -.
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    b) Von anderen wird "dieselbe" Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bejaht (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 4. Dezember 1990 - 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163 noch zu § 118 BRAGO; LG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2010 - 6 S 236/09, VersR 2010, 1331, 1332; LG Schweinfurt, Urteil vom 20. März 2009 - 23 O 313/08, NJW-RR 2009, 1251, 1252; AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 6. Mai 2010 - 6 C 20/10, juris Rn. 20; zweifelnd auch Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 41 Rn. 30).
  • OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19

    Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts

    Selbst wenn man annimmt, dass die Deckungsanfrage überhaupt eine besondere Angelegenheit ist, für die dem Rechtsanwalt eine gesonderte Gebühr zusteht, und es sich nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München, Urteil vom 4.12.1990 - 13 U 3085/90 -, JurBüro 1993, 163; offen gelassen von BGH, Urteil vom 9.3.2011 - VIII ZR 132/10 -, NJW 2011, 1222), bedarf es für den Gebührenanspruch eines gesonderten Auftrags zur Einholung der Deckungszusage und eines auftragsgemäßen Tätigwerdens des Rechtsanwalts.
  • OLG Celle, 12.01.2011 - 14 U 78/10

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der

    bb) Dagegen wird von einem Teil der Rechtsprechung ein entsprechender Anspruch abgelehnt, insbesondere weil die Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage nicht vom Schutzzweck der Haftungsnormen erfasst seien (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.09.2010 - 2 S 11198/09, MDR 2010, 1451; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.09.2010 - 8 O 1617/10, juris; LG Erfurt, Urt. v. 27.11.2009 - 9 O 1029/09, NZV 2010, 259; AG Rastatt, Urt. v. 09.10.2009 - 20 C 146/09, Schaden-Praxis 2010, 90; LG Berlin, Urt. v. 17.04.2000 - 58 S 428/99, VersR 2002, 333; vgl. auch OLG München, Urt. vom 04.12.1990 - 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163; LG München I, Urt. vom 01.03.1990 - 26 O 24064/88, ZfS 1993, 208; dieser Ansicht zustimmend Schöller, juris-PR VerkR 21/2010, Anmerkung 3; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auf., § 249, Rdnr. 37).

    Diese Kostentragungspflicht ist für den Mandanten aber - ohne entsprechenden Hinweis - überraschend, denn wegen des Bestehens der Rechtsschutzversicherung darf er zunächst davon ausgehen, selbst gerade kein Kostenrisiko zu tragen (so auch LG München ZfS 1993, 208; bestätigt durch OLG München, JurBüro 1993, 163).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2011 - 1 U 105/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die

    Selbst wenn man annimmt, dass dem Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage überhaupt eine gesonderte Gebühr zusteht (offengelassen von BGH NJW 2011, 1222) und es sich auch nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München JurBüro 1993, 163), so unterhält der Geschädigte die Rechtsschutzversicherung, um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, das sich ergibt, wenn er in einem Rechtsstreit unbegründete Forderungen geltend macht oder sich als Beklagter erfolglos gegen vom Prozessgegner erhobene Ansprüche verteidigt.

    Selbst wenn man annimmt, dass dem Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage überhaupt eine gesonderte Gebühr zusteht (offengelassen von BGH NJW 2011, 1222) und es sich auch nicht um eine Vorbereitungshandlung im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG handelt (so aber OLG München JurBüro 1993, 163), so unterhält der Geschädigte die Rechtsschutzversicherung, um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, das sich ergibt, wenn er in einem Rechtsstreit unbegründete Forderungen geltend macht oder sich als Beklagter erfolglos gegen vom Prozeßgegner erhobene Ansprüche verteidigt.

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2011 - 12 U 104/11

    Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer das

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offen lassend BGH NJW 2011, 1222).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Im Übrigen verbietet sich eine generelle Betrachtungsweise der Zurechnung des Handelns eines Rechtsanwalts als Wissensvertreter oder Wissenserklärungsvertreter schon deshalb, als es jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig ist, ob sich der an den Rechtsanwalt erteilte Auftrag nur auf die Wahrnehmung der Rechte einer Partei gegenüber dem Gegner bezieht und die Beauftragung gerade nicht die Geltendmachung der Rechte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder die Wahrnehmung etwaiger Obliegenheiten der Partei gegenüber dem Rechtsschutzversicherer umfasst, zumal etwa die Einholung einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten für den Rechtsanwalt vergütungsrechtlich auch eine andere Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG als die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Gegner sein kann (vgl. KG Berlin AnwBl 2010, 445; a. A. OLG München JurBüro 1993, 163; offenlassend BGH NJW 2011, 1222).
  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

    bb) Unabhängig davon würden durch die anwaltliche Einholung von Deckungszusagen des klägerischen Rechtsschutzversicherers im Innenverhältnis zum Kläger auch bereits keine selbstständigen Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV anfallen, da es sich jedenfalls um dieselbe Angelegenheit wie das sonstige Betreiben des Geschäfts im Sinne von §§ 15 Abs. 2, 16, 19 RVG und nicht um eine andere Angelegenheit im Sinne von §§ 17, 18 RVG handeln würde (vgl. OLG München, Urt. v. 04.12.1990, 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163; offengelassen von BGH, Urt. v. 13.12.2011, VI ZR 274/10, NJW 2012, 919 Rn. 7 ff.; BGH, Urt. v. 09.03.2011, VIII ZR 132/10, NJW 2011, 1222 Rn. 21 ff.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.10.2011, 1 U 105/11, NJOZ 2012, 1355; vgl. im Übrigen ausführlich zum Streitstand in Rechtsprechung und Literatur BGH, Urt. v. 13.12.2011, VI ZR 274/10, a. a. O.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

  • KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

  • AG Rostock, 23.02.2011 - 53 C 51/10

    Erstattung verauslagter Kosten bzw. des verrechneten Guthabens im Anschluss an

  • OLG Stuttgart, 06.08.2002 - 12 U 76/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Hinweis auf Abhängigkeit der Übernahme eines

  • LG Göttingen, 20.02.2019 - 9 O 4/18

    Facebook; Gemeinschaftsstandards; Hassrede; Meinungsfreiheit;

  • LG Zwickau, 22.09.2005 - 6 S 68/05

    Zulässigkeit der Vereinzelung von Verfahren seines Mandanten durch den

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.09.2010 - 2 S 11198/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für die

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.09.1991 - 19 W 44/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10847
OLG Köln, 27.09.1991 - 19 W 44/91 (https://dejure.org/1991,10847)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.1991 - 19 W 44/91 (https://dejure.org/1991,10847)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 1991 - 19 W 44/91 (https://dejure.org/1991,10847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG § 19 Abs. 3
    Streitwert bei mehrfacher Hilfsaufrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1195
  • VersR 1992, 1027
  • JurBüro 1993, 163
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Rechtsprechung
   LG München I, 01.03.1990 - 26 O 24064/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10045
LG München I, 01.03.1990 - 26 O 24064/88 (https://dejure.org/1990,10045)
LG München I, Entscheidung vom 01.03.1990 - 26 O 24064/88 (https://dejure.org/1990,10045)
LG München I, Entscheidung vom 01. März 1990 - 26 O 24064/88 (https://dejure.org/1990,10045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Honorarforderung eines Rechtsanwaltes aus abgetretenem Recht; Verweigerung der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung; Umfang der Leistungsverpflichtung einer Rechtsschutzversicherung; Einstufung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1993, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

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  • BGH, 08.06.1988 - I ZR 148/86

    Klage - Rechtshängigkeit - Erledigung der Hauptsache - Einseitige

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  • OLG Celle, 12.01.2011 - 14 U 78/10

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage der

    bb) Dagegen wird von einem Teil der Rechtsprechung ein entsprechender Anspruch abgelehnt, insbesondere weil die Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage nicht vom Schutzzweck der Haftungsnormen erfasst seien (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.09.2010 - 2 S 11198/09, MDR 2010, 1451; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.09.2010 - 8 O 1617/10, juris; LG Erfurt, Urt. v. 27.11.2009 - 9 O 1029/09, NZV 2010, 259; AG Rastatt, Urt. v. 09.10.2009 - 20 C 146/09, Schaden-Praxis 2010, 90; LG Berlin, Urt. v. 17.04.2000 - 58 S 428/99, VersR 2002, 333; vgl. auch OLG München, Urt. vom 04.12.1990 - 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163; LG München I, Urt. vom 01.03.1990 - 26 O 24064/88, ZfS 1993, 208; dieser Ansicht zustimmend Schöller, juris-PR VerkR 21/2010, Anmerkung 3; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auf., § 249, Rdnr. 37).

    Diese Kostentragungspflicht ist für den Mandanten aber - ohne entsprechenden Hinweis - überraschend, denn wegen des Bestehens der Rechtsschutzversicherung darf er zunächst davon ausgehen, selbst gerade kein Kostenrisiko zu tragen (so auch LG München ZfS 1993, 208; bestätigt durch OLG München, JurBüro 1993, 163).

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Diese Tätigkeit dürfte damit zu den Vorbereitungshandlungen im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG gehören und deshalb keine gesonderte Gebühr auslösen (i.E. ebenso OLG München JurBüro 1993, 163 Bestätigung von LG München ZfS 1993, 208).
  • AG Rostock, 23.02.2011 - 53 C 51/10

    Erstattung verauslagter Kosten bzw. des verrechneten Guthabens im Anschluss an

    Dagegen wird von einem Teil der Rechtsprechung ein entsprechender Anspruch abgelehnt, insbesondere weil die Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage nicht vom Schutzzweck der Haftungsnormen erfasst seien (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 30.09.2010 -2 S 11198/09, MDR 2010, 1451; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.09.2010 -80 1617/10, [...]; LG Erfurt, Urt. v. 27.11.2009 - 9 O 1029/09, NZV 2010, 259 ; AG Rastatt, Urt. v. 09.10.2009 - 20 C 146/09, Schaden-Praxis 2010, 90; LG Berlin, Urt. v. 17.04.2000 - 58 S 428/99, VersR 2002, 333 ; vgl. auch OLG München, Urt. vom 04.12.1990 - 13 U 3085/90, JurBüro 1993, 163 ; LG München I, Urt. vom 01.03.1990 - 26 O 24064/88, ZfS 1993, 208; dieser Ansicht zustimmend Schöller, [...]PR VerkR 21/2010, Anmerkung 3; Palandt/Grüneberg, BGB , 70. Auf., § 249 , Rdnr. 37).
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