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   LAG Düsseldorf, 08.04.1993 - 7 Ta 303/93   

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https://dejure.org/1993,7154
LAG Düsseldorf, 08.04.1993 - 7 Ta 303/93 (https://dejure.org/1993,7154)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.1993 - 7 Ta 303/93 (https://dejure.org/1993,7154)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 1993 - 7 Ta 303/93 (https://dejure.org/1993,7154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formgerechte Berufung ; Unzulässige Berufung ; Bestellung eines Rechtsanwaltes ; Verteidigung; Bestellungsschriftsatz ; Gebührenanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 11 § 31 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 91
    Kostenerstattung: Prozessgebühr für Rechtsmittelgegner bei Unzulässigkeit des Rechtsmittels

Papierfundstellen

  • JurBüro 1994, 424
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Anders liegt es jedoch mit Blick auf das allgemeine Gebot sparsamer Prozessführung, soweit eine Erstattung verlangt wird (vgl. Musielak/Wolst, aaO, § 91 Rn. 8; Zöller/Herget, aaO, § 91 Rn. 12), dann, wenn für die Bestellung eines Anwalts ausnahmsweise kein Anlass bestand, weil das Gericht bereits die Verwerfung eines vom Gegner eingelegten Rechtsbehelfs angekündigt hatte und deswegen auch eine nicht rechtskundige Partei offensichtlich nicht besorgen musste, ohne eigene anwaltliche Vertretung Rechtsnachteile zu erleiden (vgl. für die Berufung: LAG Düsseldorf JurBüro 1994, 424 f.; Musielak/Wolst, aaO, § 91 Rn. 14).
  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Denn nach der ihm vorteilhaften Ankündigung des Berufungsgerichts, in der zugleich eine weitgehend abgeschlossene Meinungsbildung in der Beurteilung der Zulässigkeitsfrage zum Ausdruck kommt, hat ein Berufungsbeklagter durch ein Untätigbleiben jedenfalls bis zum Ablauf der gesetzten Frist ersichtlich weder Rechtsnachteile zu befürchten noch Anlass, die Prozesssituation als für sich risikobehaftet einzuschätzen, noch kann er sonst davon ausgehen, durch Abgabe einer Stellungnahme einen Verfahrensabschluss wesentlich zu beschleunigen (vgl. BGHZ 166, 117, Tz. 20 zur Ankündigung einer Einspruchsverwerfung gemäß § 341 ZPO; BAG, NJW 2008, 1340, 1341; OLG Koblenz, MDR 2007, 866; LAG Düsseldorf, JurBüro 1994, 424, 425; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rdnr. 14; MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rdnr. 96; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Berufung"; Thomas/ Putzo/Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rdnr. 21).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.07.1993 - 11 W 1803/93   

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https://dejure.org/1993,10485
OLG München, 02.07.1993 - 11 W 1803/93 (https://dejure.org/1993,10485)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.1993 - 11 W 1803/93 (https://dejure.org/1993,10485)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 1993 - 11 W 1803/93 (https://dejure.org/1993,10485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2, § 43 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2

Verfahrensgang

  • LG München I - 4 OH 1320/93
  • OLG München, 02.07.1993 - 11 W 1803/93

Papierfundstellen

  • JurBüro 1994, 424
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