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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.01.1995 - 2 WF 139/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5721
OLG Bamberg, 02.01.1995 - 2 WF 139/94 (https://dejure.org/1995,5721)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.01.1995 - 2 WF 139/94 (https://dejure.org/1995,5721)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Januar 1995 - 2 WF 139/94 (https://dejure.org/1995,5721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung von Kosten bei übereinstimmender Erledigterklärung beider Parteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RPflG § 11 Abs. 1, Abs. 2; ZPO §§ 3, 104 Abs. 3

Verfahrensgang

  • AG Haßfurt - F 331/93
  • OLG Bamberg, 02.01.1995 - 2 WF 139/94

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 289
  • JurBüro 1995, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19

    Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs.

    Das Rechtsmittel kann für erledigt erklärt werden, insbesondere, wenn das (in der Regel vom Beklagten eingelegte) ursprünglich zulässige und begründete Rechtsmittel nachträglich unzulässig oder unbegründet wird, z. B. beim Wegfall der Rechtsmittelbeschwer durch nachträgliche Berichtigung (vgl. Zöller/Althammer, Zivilprozessordnung, 33. Auflage 2020, § 91a, Rz. 19; Elzer in BeckOK ZPO, 37. Edition, Stand: 01.07.2020, § 319, Rz. 68; LG Bochum, Beschluss vom 21.06.1983 - 11 S 503/82, ZZP 97, 215 - 216 (1984); OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.1995 - 2 WF 139/94, BeckRS 1995, 31346696).

    Solange und soweit ein Berichtigungsantrag angezeigt und innerhalb einer laufenden Rechtsmittelfrist möglich ist, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die unrichtige Entscheidung (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.1995 - 2 WF 139/94, BeckRS 1995, 31346696; OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2011 - 17 W 85/11, NJOZ 2012, 403).

  • OLG Köln, 03.05.2011 - 17 W 85/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen offensichtlich unrichtigen

    Eine verständige Partei hätte sich daher zunächst auf einen solchen Antrag beschränkt und nicht sogleich ein Rechtsmittel eingelegt (vgl. OLG Bamberg RPfleger 1995, 289).
  • OLG Nürnberg, 26.05.2008 - 5 U 737/06

    Feststellung eines Arbeitsunfalls: Einseitige Erledigterklärung der Berufung bei

    Auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Literatur wird neben der Dispositionsmaxime vor allem die Zwangslage des Rechtsmittelführers als Argument für die Zulassung der Erledigterklärung von Rechtsmitteln angeführt (OLG Stuttgart BauR 1995, 135; OLG Frankfurt NJW 1998, 1447; OLG Hamm FamRZ 1987, 1056; OLG Bamberg Rpfleger 1995, 289; Musielak/ Wolst a. a. O.; Zöller Vollkommer, 26. Aufl., Rn 19; Thomas/Putzo/Hüßtege, 28. Auflage, Rn. 8; MüKo-ZPO/Lindacher, 3. Auflage, Rn. 126 ff.; Stein/Jonas/Bork, 22. Auflage, Rn. 61 ff. je zu § 91 a ZPO; Bergerfurth NJW 1992, 1655/1656).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2004 - 2 W 160/04
    Zwar liegt der Einwand, die geltend gemachten Gebühren seien bezahlt, grundsätzlich außerhalb des Gebührenrechts und kann daher dazu führen, dass die Festsetzung der Vergütung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 BRAGO abzulehnen ist, wobei lediglich fraglich sein kann, ob und inwieweit der Erfüllungseinwand substantiiert vorgebracht werden muss (vgl. hierzu OLG Koblenz, BRAGO-Report 2002, 79; Hanseatisches Oberlandesgericht, JurBüro 1995, 426; LAG Düsseldorf, JurBüro 1995, 648 [OLG Bamberg 02.01.1995 - 2 WF 139/94] ; OLG Frankfurt, AnwBl 1983, 568).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 28.11.1994 - 7 Ta 347/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5823
LAG Düsseldorf, 28.11.1994 - 7 Ta 347/94 (https://dejure.org/1994,5823)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.1994 - 7 Ta 347/94 (https://dejure.org/1994,5823)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 1994 - 7 Ta 347/94 (https://dejure.org/1994,5823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung nach § 19 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 19 Abs. 1
    Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 1995, 648
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 22.10.2004 - 2 W 260/04

    Festsetzung von Rechtsanwaltskosten gegen den eigenen Mandanten: Ablehnung wegen

    Zwar liegt der Einwand, die geltend gemachten Gebühren seien bezahlt, grundsätzlich außerhalb des Gebührenrechts und kann daher dazu führen, dass die Festsetzung der Vergütung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 BRAGO abzulehnen ist, wobei lediglich fraglich sein kann, ob und inwieweit der Erfüllungseinwand substantiiert vorgebracht werden muss (vgl. hierzu OLG Koblenz, BRAGO-Report 2002, 79; Hanseatisches Oberlandesgericht, JurBüro 1995, 426; LAG Düsseldorf, JurBüro 1995, 648; OLG Frankfurt, AnwBl 1983, 568).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 21.06.1995 - 9 T 3/95   

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https://dejure.org/1995,27462
LG Osnabrück, 21.06.1995 - 9 T 3/95 (https://dejure.org/1995,27462)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 21.06.1995 - 9 T 3/95 (https://dejure.org/1995,27462)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 9 T 3/95 (https://dejure.org/1995,27462)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1995, 648
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12

    Gebührenfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Teilerlass von Rechtsanwaltskosten

    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).

    Bereits unter der Geltung des § 19 Abs. 8 BRAGO, der seinem Wortlaut nach eine Festsetzung von Rahmengebühren generell ausschloss, wurde gleichwohl die Festsetzung der Mindestgebühr gestattet, weil in diesem Antrag ohne die Notwendigkeit einer weiteren Erklärung die verbindliche und endgültige Festlegung auf die Mindestgebühr im Sinne eines Gebührenverzichts zu erkennen war (OLG Koblenz, MDR 2000, 1033 f; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648).

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