Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 16.08.1994

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.08.1994 - 14 W 455/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12443
OLG Koblenz, 24.08.1994 - 14 W 455/94 (https://dejure.org/1994,12443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.08.1994 - 14 W 455/94 (https://dejure.org/1994,12443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. August 1994 - 14 W 455/94 (https://dejure.org/1994,12443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Anwaltskosten im selbstständigen Beweisverfahren; Beschwerde gegen einen Kostenfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 1996, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

    Ihm sind die Kosten eines vorgeschalteten selbständigen Beweisverfahrens nur insoweit zu erstatten, als sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (OLG Jena, OLG-Report 2001, 252, 253; OLG Köln, NJW-RR 1997, 960; OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 35; OLG Koblenz, JurBüro 1996, 34, 35; Pauly, MDR 2008, 777; Ulrich, AnwBl. 2003, 144, 148; Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 2. Teil Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 26.07.1996 - 9 W 110/96
    In der Regel muß mit einem Rechtsstreit gerechnet werden (ebenso OLG Düsseldorf MDR 1994, 949; OLG Koblenz JurBüro 1996, 34).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 425/94   

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https://dejure.org/1994,16786
OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 425/94 (https://dejure.org/1994,16786)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.08.1994 - 14 W 425/94 (https://dejure.org/1994,16786)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 1994 - 14 W 425/94 (https://dejure.org/1994,16786)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 1996, 34
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99

    Hauptsacheverfahren nur über einen Teilstreitwert des Beweisverfahrens

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehören die Kosten des Beweisverfahrens zu den Kosten des Hauptprozesses, wenn und soweit die Parteien und der Streitgegenstand beider verfahren übereinstimmen (Senat vom 16.8.1994 - 14 W 425/94, vom 5.7.1994 - 14 W 369/94).
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