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   OLG Nürnberg, 03.04.1995 - 8 W 1003/95   

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OLG Nürnberg, 03.04.1995 - 8 W 1003/95 (https://dejure.org/1995,8502)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.04.1995 - 8 W 1003/95 (https://dejure.org/1995,8502)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. April 1995 - 8 W 1003/95 (https://dejure.org/1995,8502)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JurBüro 1996, 35
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

    Ihm sind die Kosten eines vorgeschalteten selbständigen Beweisverfahrens nur insoweit zu erstatten, als sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (OLG Jena, OLG-Report 2001, 252, 253; OLG Köln, NJW-RR 1997, 960; OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 35; OLG Koblenz, JurBüro 1996, 34, 35; Pauly, MDR 2008, 777; Ulrich, AnwBl. 2003, 144, 148; Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 2. Teil Rn. 9).
  • OLG Köln, 27.03.2007 - 3 W 75/06

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Nach dem unstreitigen Sachverhalt hat der Antragsteller nach Einleitung des vorliegenden selbständigen Beweisverfahrens zur Frage der fachgerechten Fugenversiegelung um den Beckenkopf des Hallenschwimmbades im P.-bad, xxxxx C./ R.-J., die vom Sachverständigen K. festgestellten Mängel beseitigt; diese sind daher ebenso unstreitig weder Gegenstand der unter dem Aktenzeichen 5 O 278/05 anhängigen Werklohnklage des Antragstellers noch von Einwendungen der Antragsgegnerin (insoweit liegt der Fall auch in einem entscheidenden Punkt anders als derjenige, der der vom Antragsteller zitierten Entscheidung OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 35 f. zugrunde lag).
  • OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15

    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf Gebühren

    Eine Identität der Streitgegenstände im Sinne der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG liegt auch vor, wenn sich das selbstständige Beweisverfahren auf die Rechtsverteidigung bezieht; eine derartige Konstellation lag bereits den Beschlüssen des Senats vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 - (BauR 2009, 1180 f.) sowie vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 - zugrunde (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35; OLG München JurBüro 2009, 475 f.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rz. 13 Stichwort: "Selbstständiges Beweisverfahren"; grundsätzlich ebenso: OLG Hamburg JurBüro 1989, 976).
  • OLG Stuttgart, 19.10.2004 - 8 W 156/04

    Kostenfestsetzungsverfahren: Kosten eines vorangegangenen

    Die erforderliche Parteienidentität ist auch bei einem im Vergleich zum selbständigen Beweisverfahren umgekehrten Rubrum gewahrt (OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35).
  • OLG Hamm, 28.12.1999 - 21 W 34/98

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Daher ist von Identität des Gegenstandes auch dann auszugehen, wenn wie hier der Antragsteller die behaupteten Mängel, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens sind, gegenüber der Klage des Antragsgegners als Einwendung geltend macht (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 1996, S. 35).
  • OLG Koblenz, 10.09.2003 - 14 W 469/03

    Kostenerstattung im nachfolgenden Rechtsstreit

    Notwendig ist aber, dass im Hauptsacheverfahren über den Anspruch, auf dessen Grund sich das Beweisverfahren erstreckt, mitentschieden wurde (Senat vom 18. Oktober 2001, BauR 2002, 1889; OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 35; OLG Hamm, MDR 2000, 790).
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