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   OLG München, 13.03.1998 - 11 W 3281/97   

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https://dejure.org/1998,8794
OLG München, 13.03.1998 - 11 W 3281/97 (https://dejure.org/1998,8794)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.1998 - 11 W 3281/97 (https://dejure.org/1998,8794)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 1998 - 11 W 3281/97 (https://dejure.org/1998,8794)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZSEG § 3 Abs. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1

Verfahrensgang

  • LG München II - 10 OH 1895/96
  • OLG München, 13.03.1998 - 11 W 3281/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 73
  • JurBüro 1998, 484
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 22.01.2014 - 11 W 40/14

    Umfang des dem Sachverständigen zur vergütenden Zeitaufwandes

    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Stoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1987, 1470; GRUR 2007, 264 und MDR 2004, 776 ; Senat NJW-RR 1999, 73 = JurBüro 1998, 484 ; Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage, § 8 JVEG Rn. 35 - 37; Meyer/Höver/Bach, JVEG , 25. Auflage, Rn. 8.48).
  • OLG Hamm, 08.07.2016 - 6 WF 336/15

    Voraussetzungen der Erhebung der Sachverständigenkosten im Kostenansatz nach

    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreitenden Stoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1987, 1470; OLG München NJW-RR 1999, 73; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl., § 8 JVEG Rdnr. 35-37).
  • OLG München, 22.01.2024 - 11 W 1399/23

    Viel Zeit = viel Geld?

    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Stoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1987, 1470; GRIJR 2007, 264 und MDR 2004, 776; Senat NJW-RR 1999, 73 = JurBüro 1998, 484; Beschl. v. 05.09.2016 - 1 1 W 1416/16; Toussaint, Kostengesetze, 52. Auflage, § 8 JVEG Rn.23ff).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18

    Strafverurteilung wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer

    Deren Hinzuziehung ist jedenfalls dann als kostenrechtlich unbedenklich anzusehen, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen, also die Entschädigung der sachverständigen Hilfskraft nicht über die Vergütung des Sachverständigen nach Abschnitt 3 JVEG hinausgeht (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 73 f.; Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, JVEG, 27. Aufl., § 12 Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 W 37/06

    Sachverständigenvergütung: Überprüfbarkeit der Erforderlichkeit des Zeitaufwandes

    Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind, und ein Anlass zur Nachprüfung der Erforderlichkeit nur dann besteht, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. KG Rpfleger 1984, 77; OLG Köln JurBüro 1991, 1396; OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 43; OLG München JurBüro 1998, 484; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rn. 22).
  • LG Leipzig, 07.05.2002 - 5 HKO 10008/00

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Kostenfestsetzung im

    Ein Anlass zurÜberprüfung der Erforderlichkeit der vom Sachverständigen berechneten Zeit besteht in der Regel nur dann, wenn der ausgewiesene Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (OLG Düsseldorf, JurBüro, 1996, 43; OLG München JurBüro 1998, 484).
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