Rechtsprechung
OLG Dresden, 23.11.1998 - 13 W 285/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 418 Abs. 2 § 696 Abs. 2
Beweiskraft des maschinellen Aktenausdrucks im automatisierten Mahnverfahren
Papierfundstellen
- JurBüro 1999, 154
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten...
Dieser ist in seinen Wirkungen einer öffentlichen Urkunde gleichgestellt - § 296 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. hierzu: OLG Dresden JurBüro 1999, 154)). - OLG Frankfurt, 16.01.2018 - 3 U 188/16
Keine verjährungshemmende Wirkung eines Mahnbescheids bei verspäteter Behebung …
Denn die Klägerin hat keine näheren Umstände darlegt, die geeignet wären, das versehentliche Anbringen von Stempeln mit dem falschen Eingangs- (16.03.) und Bearbeitungsdatum (17.03.2015) im Mahnverfahren zu belegen (siehe nur OLG Dresden, Beschluss vom 23.11.1998, Az.. 13 W 0285/98 Rn. 14, BeckRS 1998, 15965).Notwendig wäre insoweit die Darlegung näherer Umstände gewesen, die geeignet sind, das versehentliche Anbringen von Stempeln mit dem falschen Eingangs- bzw. Bearbeitungsdatum zu belegen (so OLG Dresden, Beschluss vom 23.11.1998, 13 W 0285/98, Rn. 14, BeckRS 1998 15965).
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 3/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdefrist; rechtliches Gehör; …
Dass gegenüber dem Amtsgericht vor Erlass des Urteils der nach § 415 Abs. 2 bzw. § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Beweis der unrichtigen Beurkundung bzw. der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen geführt worden sei (vgl. zu den Anforderungen OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 1998 - 13 W 285/98 -, juris Rn. 12; OLG Köln…, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 13 W 82/00 -, juris Rn. 3;… Schüler, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 696 Rn. 9), macht der Beschwerdeführer nicht geltend.
- OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07
Gegenbeweis zur Beurkundung postalischen Zustellung über Art und Weise der …
Wie die Postzustellungsurkunden selbst begründet demgemäss die im Aktenausdruck als Inhalt der Postzustellungsurkunden festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise der Benachrichtigung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Senat, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 82/00; OLG Dresden, JurBüro 1999, 154). - LSG Thüringen, 24.06.2021 - L 9 AS 1547/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - Rückzahlung …
Das bedeutet: Wie die Postzustellungsurkunde selbst, begründet die im Aktenauszug bei maschinell bearbeiteten Mahnverfahren als Inhalt der Postzustellungsurkunde festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise derselben gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (OLG Köln…, Beschluss vom 28. Februar 2001, 13 W 82/00, Rn. 2 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 1998, 13 W 0285/98, 13 W 285/98, Rn. 11 - zitiert nach juris; LG Berlin…, Urteil vom 10. April 2008, 32 O 252/27, Rn. 23ff. - zitiert nach juris). - OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten
Wie die Postzustellungsurkunden selbst begründet demgemäß die im Aktenausdruck als Inhalt der Postzustellungsurkunden festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise der Benachrichtigung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. OLG Dresden, JurBüro 1999, 154). - LG Rottweil, 30.09.2015 - 1 S 19/15
Beweiskraft eines amtlichen Zustellungsvermerks auf einem Vollstreckungsbescheid
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Zustellungsvermerk entweder - wie eine Postzustellungsurkunde - nach § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis förmlicher Zustellung erbringt oder aber - im Hinblick auf die Vorgehensweise des Mahngerichts bei der Anfertigung des Zustellungsvermerks, wonach die auf der Zustellungsurkunde angegebenen Daten erfasst und mithilfe vorgegebener Plausibilitätsmerkmale auf die ordnungsgemäße Zustellung hin überprüft werden - zumindest als ein starkes Beweiszeichen für eine ordnungsgemäße Zustellung gewertet werden kann (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 23.11.1998 - 13 W 285/98; LAG Köln, Urt. 03.04.2006 - 2 Sa 1489/05;… LG Berlin, Urt. v. 10.04.2008 - 32 O 252/07).