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   OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01   

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OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2001 - 23 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2063)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 23 W 8/01 (https://dejure.org/2001,2063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Anwaltsblatt

    § 53 BRAGebO, § 91 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; BRAGO § 53

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1, Abs. 2 § 78 Abs. 1; BRAGO § 53
    Kostenprognose bei Rechtsstreit vor Landgericht in anderem Bezirk - Gebot sparsamer Prozeßführung - Darlegungs- und Beweislast - Abwägung - Unterbevollmächtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 959
  • AnwBl 2001, 441
  • JurBüro 2001, 366
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 23.10.2000 - 6 W 162/00

    Kostenerstattung bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01
    Das sind die Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten (vgl. OLG Frankfurt MDR 2001, 55).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01
    Die einschränkende Auslegung dieser Vorschrift, wonach sie nur Anwendung finden solle, wenn der von der Partei beauftragte Anwalt speziell bei dem Prozeßgericht zugelassen ist, und für den Fall der Beauftragung eines bei einem anderen Landgericht zugelassenen Anwalts nicht gelte (so OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 f.), führt nicht weiter.
  • OLG Koblenz, 17.09.1998 - 14 W 639/98

    Gemeinsamer Anwalt; unterschiedlicher Prozessausgang

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01
    Von der Kostenseite macht es letztlich keinen nennenswerten Unterschied, ob ein Mitarbeiter der Beklagten nach E fährt, um einen Anwalt zu beauftragen und zu informieren, oder ob ein Anwalt aus W nach E fährt, um einen Gerichtstermin wahrzunehmen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2000, 85).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    a) Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalt der Partei Termine beim Prozeßgericht wahrnimmt, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Absatz 1 Satz 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, nämlich Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten nach § 28 BRAGO, erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1000 = JurBüro 2001, 256; OLG Hamm JurBüro 2001, 366 und 484).
  • OLG Köln, 26.11.2001 - 17 W 107/01

    Erstattung notwendiger Reisekosten des Prozessbevollmächtigten der auswärtigen

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.11.2000 - 3 W 3744/00, MDR 2001, 235 = OLGR 2001, 71; OLG Hamburg, Beschl. v. 08.12.2000 - 8 W 252/00, OLGR 2000, 96 = MDR 2001, 294 = NJW-RR 2001, 788; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.12.2000 - 4 W 68/00, OLGR 2001, 535 = RPfleger 2001, 200 = NJW-RR 2001, 1001; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.12.2000 - 11 W 136/00, OLGR 2001, 54 = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLG Hamm, Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959; OLG München, Beschl. v. 06.04.2001 - 11 W 946/01, MDR 2001, 773 = OLGR 2001, 241; OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.04.2001 - 8 W 91/01, OLGR 2001, 393 = MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533) lehnt grundsätzlich die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten ab, während ein anderer Teil der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 31.07.2000 - 5 W 126/00, OLGR 2000, 301 = MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587 mit zustimmender Anm. v. Enders; Beschl. v. 23.10.2000 - 6 W 162/00, MDR 2001, 55; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2000 - 9 W 145/00, OLGR 2001, 1; Kammergericht, Beschl. v. 23.01.2001 - 1 W 8967/00, OLGR 2001, 102 = MDR 2001, 473; OLG Bremen, Beschl. v. 07.06.2001 - 2 W 54/01, OLGR 2001, 337; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.2001 - 10 W 67/01, OLGR 2001, 491) die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Anwaltes obsiegenden Partei als Kostengläubiger im Grundsatz bejaht.

    Der Senat ist mit dem OLG Hamm (Beschl. v. 12.02.2001 - 23 W 8/01, OLGR 2001, 185 = AnwBl 2001, 441 = MDR 2001, 959) der Ansicht, dass an die zum Zeitpunkt der Mandatserteilung anzustellende Prognose, ob die voraussichtlich entstehenden Reisekosten unter den Kosten eines Verkehrsanwalts bleiben, keine hohen Anforderungen zu stellen sind.

  • OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01

    Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Anwalts

    Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.).

    Auch erfordert das Gebot zur sparsamen Prozessführung von derjenigen Partei, die einen Anwalt beauftragen will, keine detailgenaue Abwägung dahingehend, ob ein auswärtiger oder ein am Prozessgericht zugelassener Anwalt weniger Kosten verursachen werde (vgl. dazu OLG Hamm, AnwBl 2001, 441 ).

  • OLG Hamm, 05.06.2001 - 23 W 167/01

    Terminsreisekosten des Anwalts nach Wegfall des Lokalisationsprinzips;

    Insoweit hat der Kostenschuldner darzulegen, daß tatsächlich Mehrkosten angefallen sind und von einer kostenbewußten Partei durch Beauftragung eines anderen Anwalts vermieden worden wären (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Februar 2001 in AGS 2001, 114).
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Das OLG Hamm (JurBüro 2001, 484 und OLG-Report 2001, 185) hat für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten entschieden, dass diese jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig sind, als ansonsten fiktive Reisekosten des Prozessbevollmächtigten angefallen wären.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu

    Die Ansicht des OLG Hamm (MDR 2001, 959), nach der die Partei eine Prognose stellen muß, ob die Prozeßvertretung durch einen Anwalt an ihrem Wohnort oder durch einen Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts weniger Kosten verursacht, ist nach der Auffassung des Senats nicht überzeugend.
  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen

    Den in der neueren kostenrechtlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte entstandenen "Grundsatzstreit", ob die Reisekosten des von der auswärtigen Partei beauftragten auswärtigen Rechtsanwalts grundsätzlich erstattungsfähig seien (zB OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587; KG MDR 2001, 473 = JurBüro 2001, 257; OLG Bremen = JurBüro 2001, 532; OLG Dresden JurBüro 2002, 255), oder im Hinblick auf den - zweifelsfrei fortgeltenden - § 91 Abs. 2 S.2 ZPO grundsätzlich nicht (zB OLG München MDR 2001, 773 = JurBüro 2001, 422; OLG Karlsruhe = MDR 2001, 293 = JurBüro 2001, 201; OLGRep 2002, 459; vgl. zB auch OLG Hamm MDR 2001, 959 = JurBüro 2001, 266; OLG Brandenburg MDR 2001, 1135 = JurBüro 2001, 533; OLG Köln JurBüro 2002, 425 sowie die Rspr-Übersicht von Enders, JurBüro 2002, (281ff) 335 ff), hat der Bundesgerichtshof auf Rechtsbeschwerde in einer Leitsatzentscheidung im ersten Sinne entschieden (Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02 - EBE/BGH 2002, 398; bestätigt durch weiteren Leitsatz-Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02 - Vorab-Info. bei "juris").
  • OLG Stuttgart, 21.01.2003 - 8 W 530/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eines auswärtigen

    Auch die Oberlandesgerichte, die im Ausgangspunkt auf der Linie der Rechtsposition der Beschwerdeführerin liegen, vertreten eine entsprechende Einschränkung, teils ausdrücklich (KG MDR 2001, 473 = NJW-RR 2001, 1002 = JurBüro 2001, 257; OLG Köln JurBüro 2002, 425: OLG Bremen JurBüro 2001, 532), teils in Gestalt allgemeiner Erwägungen (vgl. zB OLG Frankfurt MDR 2000, 1215 = JurBüro 2000, 587; OLG Hamm MDR 2001, 959 = JurBüro 2001, 366).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 4 W 28/03

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Kosten des Unterbevollmächtigten;

    Dazu rechnen auch die Kosten eines Unterbevollmächtigten, soweit durch dessen Tätigkeit erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart worden sind (BGH Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 = BGHRep 2003, 152 m. zust. Anm. Madert; OLG Düsseldorf MDR 2001, 475; OLG Hamm JurBüro 2001, 366 und 484).
  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 23 W 24/01

    Auch aus kostenrechtlicher Sicht zulässige Unterbevollmächtigung

    An die bei Verfahrenseinleitung von einem Kläger, der nicht beim Prozeßgericht ansässig ist, anzustellende Prognose, ob die Beauftragung eines Anwalts an seinem Wohnort oder am Prozeßort kostengünstiger sein wird, sind nach Änderung des § 78 Abs. 1 ZPO, der nunmehr eine Vertretung bei den Landgerichten auch durch auswärtige Anwälte zulässt, keine hohen Anforderungen zu stellen (siehe Senatsbeschluss 23 W 8/01 von 12.02.2001).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

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