Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 6 W 217/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4037
OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 6 W 217/01 (https://dejure.org/2001,4037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2001 - 6 W 217/01 (https://dejure.org/2001,4037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2001 - 6 W 217/01 (https://dejure.org/2001,4037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 BRAGebO, § 7 Abs 2 BRAGebO
    Kostenerstattungsanspruch eines obsiegenden Streitgenossen: Erhöhungsgebühr für den gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten bei Geltendmachung von gleichlautenden Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen gegen die Streitgenossen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltskosten; Erstattung; Erhöhungsgebühr; Auskunftsansprüche; Streitgenosse

  • Judicialis

    BRAGO § 6; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung bei Streitgenossen - Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO ? - Tätigwerden des Anwalts in derselben Angelegenheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 236
  • JurBüro 2002, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 20 W 40/99

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Inanspruchnahme mehrerer Beklagter als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 6 W 217/01
    An dieser kostenrechtlichen Beurteilung ändert der Umstand nichts, dass im Einzelfall auch einer der Streitgenossen tatsächlich in der Lage sein kann, die verlangte Auskunft umfassend zu erteilen (ebenso OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825, 826).
  • OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01

    Ehegattengrundstück; Prüfungspficht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 6 W 217/01
    Bei der Ermittlung der Anwaltskosten, die im vorliegenden Fall bei alleiniger Beauftragung des Beklagtenvertreters durch den Beklagten zu 3) entstanden wären, ist jedoch zu beachten, dass bei der anwaltlichen Vertretung von Streitgenossen, gegen die gleichlautende Unterlassungsanträge geltend gemacht werden, keine Erhöhungsgebühren nach § 6 BRAGO entstehen; vielmehr betreffen die Unterlassungsanträge regelmäßig mehrere Gegenstände im Sinne von § 7 Abs. 2 BRAGO, die in dem festgesetzten Gesamtstreitwert gesondert, aber addiert enthalten sind (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 01.06.2001 ­ 6 W 88/01).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    2006, 134; JurBüro 1993, 671; OLG Frankfurt a.M. JurBüro 2002, 139; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825; OLG Zweibrücken AnwBl 2000, 695; Hanseatisches OLG JurBüro 1998, 541, 542; JurBüro 1989, 64, 65 mit zustimmender Anmerkung von Mümmler; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 302, 303; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 544, 545; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 239; OLG Hamm JurBüro 1996, 312, 313; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 9. Aufl., 14. Kap. Rdn. 29 f.; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.30; Ahrens/Jestaedt, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., 21. Kap. Rdn. 37; Köhler, AcP 1990 (1990), 496, 529 f.; Ullmann, jurisPK-UWG/Seichter, § 8 Rdn. 71; Palandt/Grüneberg, 67. Aufl., Überblick vor § 420 Rdn. 11; Erman/Ehmann, 11. Aufl., § 421 Rdn. 83; Staudinger/Noack, Neubearb.

    Auch wenn gegen Streitgenossen inhaltsgleiche Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, handelt es sich um verschiedene Gegenstände, da die Streitgenossen nicht gesamtschuldnerisch auf die Erteilung einer einzigen Auskunft in Anspruch genommen werden, sondern jeder Streitgenosse für sich die verlangte Auskunft erteilen muss (OLG Frankfurt JurBüro 2002, 139; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825, 826; vgl. auch BGH, Urt. v. 03.04.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 595 - Championne du Monde).

    Insoweit ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit des von allen Beklagten beauftragten Rechtsanwalts derselbe im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 2002, 139; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825).

  • KG, 15.05.2012 - 5 U 148/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    (2) Der Klägerin ist allerdings zuzugestehen, dass die Verfolgung von gleich lautenden Unterlassungsansprüchen gegen mehrere Schuldner in Rechtsprechung und Literatur häufig nicht als dieselbe Angelegenheit angesehen worden ist, und zwar auch in Fällen, in denen der Gläubiger etwa - wie hier - gegen eine juristische Person und deren gesetzlichen Vertreter vorgegangen ist (vgl. BGH (10. Zivilsenat) GRUR-RR 2008, 460 ; OLG Düsseldorf 2000, 824; OLG Frankfurt JurBüro 2002, 139 ; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG , 19. Aufl., VV 1008, Rn 191).
  • OLG Köln, 20.05.2010 - 17 W 80/10

    Berechnung der Anwaltsgebühren bei Vertretung verschiedener Gegenstände für zwei

    Denn der Anspruch auf Unterlassung steht jedem der Antragsteller/Kläger gegen jeden der Antragsgegner/Beklagten gesondert zu bzw. jeder Antragsgegner/Beklagter ist von dem jedem der Antragsteller/Kläger zustehenden Recht auf Unterlassung gesondert betroffen (BGH AGS 2008, 327; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825; OLG Frankfurt MDR 2002, 236 = JB 2002, 139; Müller-Rabe, Rn. 190 f. m.w.N.; Hartmann, Rn. 12; Schnapp, Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 6 W 145/08
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann, wenn eine juristische Person und ihr Organ wegen desselben Verstoßes in Anspruch genommen werden (BGH, Beschl. v. 15.04.2008 - X ZR 12/06 - GRUR-RR 2008, 460, Tz 8, m.w.Nachw; Senat , Beschl. v. 21.11.2001 - 6 W 217/01 - JurBüro 2002, 139).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht