Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 17.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.01.2001 - 14 W 15/01   

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https://dejure.org/2001,10243
OLG Koblenz, 11.01.2001 - 14 W 15/01 (https://dejure.org/2001,10243)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2001 - 14 W 15/01 (https://dejure.org/2001,10243)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 14 W 15/01 (https://dejure.org/2001,10243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitgenossen; Kostenerstattung; Rechtsanwaltskosten; Gemeinsamer Anwalt

  • Judicialis

    ZPO § 92; ; ZPO § 269 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92, § 269 Abs. 3
    Kostenhaftung von Streitgenossen bei unterschiedlichem Prozessausgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2002, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 23/03

    Mehrvertretungszuschlag in Vergabesachen - Mehrere Auftraggeber als

    Denn es ist davon auszugehen, dass im Innenverhältnis die Kostengläubiger zueinander einen gleichen Anteil der Anwaltskosten des gemeinsamen Bevollmächtigten zu tragen haben (OLG Saarbrücken JurBüro 2002, 649; OLG Koblenz JurBüro 2002, 37).

    Nur wenn ein Berechtigter glaubhaft macht, dass er im Innenverhältnis der Streitgenossen trotz des bestehenden Gesamtschuldverhältnisses (§ 426 Abs. 1 Satz 1 BGB) die Kosten des gemeinsamen Anwalts allein tragen muss, steht diesem ein Erstattungsanspruch im voller Höhe zu (BGH NJW-RR 2003, 1217/1218; OLG Koblenz JurBüro 2002, 37; OLG Saarbrücken JurBüro 2002, 649; Hartmann § 6 BRAGO Rn. 78).

    Im Kostenfestsetzungsverfahren sind keine Gesichtspunkte vorgetragen, geschweige denn glaubhaft gemacht, die eine abweichende Verteilung hier rechtfertigen (vgl. etwa OLG Koblenz JurBüro 2002, 37).

  • OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 626/13

    Kostenerstattung für Streitgenossen mit gemeinsamem Bevollmächtigten, aber

    Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (Senat, JurBüro 1991, 1542; Senat JurBüro 2000, 145 ; Senat JurBüro 2002, 37 ; Senat JurBüro 2011, 646).
  • OLG Koblenz, 17.12.2010 - 14 W 737/10

    Zivilprozess - Kostenausgleich des Streitgenossen: Innenverhältnis maßgebend!

    Etwas anderes gilt, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist (§§ 104 Abs. 2 Satz 1, 294 ZPO), dass er im Innenverhältnis die Kosten des gemeinsamen Anwaltes allein zu tragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2001, 14 W 15/01, in JurBüro 2002, 37 und ständig).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 17.09.1999 - 5 T 589/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21549
LG Saarbrücken, 17.09.1999 - 5 T 589/99 (https://dejure.org/1999,21549)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.09.1999 - 5 T 589/99 (https://dejure.org/1999,21549)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. September 1999 - 5 T 589/99 (https://dejure.org/1999,21549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2002, 37
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