Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.04.2002 - 5 W 235/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3649
OLG Koblenz, 15.04.2002 - 5 W 235/02 (https://dejure.org/2002,3649)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.04.2002 - 5 W 235/02 (https://dejure.org/2002,3649)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. April 2002 - 5 W 235/02 (https://dejure.org/2002,3649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährung des mietvertraglichen Rückerstattungsanspruchs wegen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen den Vermieter auf Rückerstattung nicht verbrauchter Betriebskostenvorauszahlungen; Eintritt der Verjährung und Verwirkung der Ansprüche; Streit über die Kostenentscheidung zu Lasten der Vermieter nach Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

Besprechungen u.ä.

  • prewest.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Verjährung des Rückerstattungsanspruchs des Mieters wegen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen (RA Karl Friedrich Wiek, Köln)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 800
  • NZM 2002, 436
  • ZMR 2002, 519
  • JurBüro 2002, 437
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2002 - 5 W 235/02
    Nach Auffassung des BGH soll die Vorschrift verhindern, dass die Forderung des Gläubigers "sich mehr und mehr aufsummt und schließlich einen Betrag erreicht, dessen Aufbringung in einer Summe dem anderen immer schwerer fällt" (vgl. BGHZ 31, 329, 335; NJW 1986, 2564, 2567).

    Dementsprechend entnimmt der BGH dem Umstand, dass es in derartigen Fällen für die Gerichte oft sehr schwierig ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die länger als 4 Jahre zurückliegt, einen weiteren Zweck des § 197 BGB vgl. BGHZ 31, 329, 335; NJW 1986, 2564, 2567).

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2002 - 5 W 235/02
    Nach Auffassung des BGH soll die Vorschrift verhindern, dass die Forderung des Gläubigers "sich mehr und mehr aufsummt und schließlich einen Betrag erreicht, dessen Aufbringung in einer Summe dem anderen immer schwerer fällt" (vgl. BGHZ 31, 329, 335; NJW 1986, 2564, 2567).

    Dementsprechend entnimmt der BGH dem Umstand, dass es in derartigen Fällen für die Gerichte oft sehr schwierig ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die länger als 4 Jahre zurückliegt, einen weiteren Zweck des § 197 BGB vgl. BGHZ 31, 329, 335; NJW 1986, 2564, 2567).

  • OLG Hamburg, 19.01.1988 - 4 U 242/87

    Rückforderungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Heizkosten; Eintritt der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2002 - 5 W 235/02
    (ebenso OLG Hamburg, Grundeigentum 1988, 195 = MDR 1988, 409 = SchsZtg 1988, 138 = NJW 1988, 1097 = WuM 1988, 83 = ZMR 1988, 92 = DWW 1988, 39 = RES VII, MHG 4 Nr. 8 und OLG Düsseldorf, WuM 1993, 411 = DWW 1993, 261, 262).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 10 U 193/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2002 - 5 W 235/02
    (ebenso OLG Hamburg, Grundeigentum 1988, 195 = MDR 1988, 409 = SchsZtg 1988, 138 = NJW 1988, 1097 = WuM 1988, 83 = ZMR 1988, 92 = DWW 1988, 39 = RES VII, MHG 4 Nr. 8 und OLG Düsseldorf, WuM 1993, 411 = DWW 1993, 261, 262).
  • OLG Hamburg, 19.01.1988 - RE 4 U 242/87

    Verjährungsfrist; Rückforderungsansprüche des Mieters; Überzahlte Heizkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2002 - 5 W 235/02
    (ebenso OLG Hamburg, Grundeigentum 1988, 195 = MDR 1988, 409 = SchsZtg 1988, 138 = NJW 1988, 1097 = WuM 1988, 83 = ZMR 1988, 92 = DWW 1988, 39 = RES VII, MHG 4 Nr. 8 und OLG Düsseldorf, WuM 1993, 411 = DWW 1993, 261, 262).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Abschlagszahlungen ab, ist damit der Rechtsgrund für die vertraglich geschuldeten Vorauszahlungen nicht später weggefallen (OLG Hamm aaO; OLG Koblenz NZM 2002, 436; Langenberg aaO, Rdnr. 52; Schmid, WuM 1997, 158, a.A. Staudinger/Weitemeyer aaO; Geldmacher aaO).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen

    Umgekehrt ergibt sich aus dem Mietvertrag die dort nicht ausdrücklich geregelte Verpflichtung, ein Guthaben an den Mieter zurückzuzahlen (vgl. OLG Hamm, NZM 1998, 568; OLG Braunschweig, NZM 1999, 751; OLG Koblenz, NZM 2002, 436; Staudinger/Weitemeyer, BGB Neubearbeitung 2003 § 556 Rn. 140).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    An sich muß zwar die Rechtsbeschwerde in dem Beschluß, mit dem über die sofortige Beschwerde entschieden wurde, sei es im Tenor oder in den Gründen, ausdrücklich zugelassen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Juli 2002 - IX ZB 80/02, ZIP 2002, 1589, 1590 zu II. 2; Beschl. v. 24. November 2003 - II ZB 37/02, BB 2004, 244; OLG Koblenz, JurBüro 2002, 437; Zöller/Gummer, ZPO 24. Aufl. § 574 Rn. 14; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 25. Aufl. § 574 Rn. 7).
  • LG Dortmund, 08.06.2006 - 11 S 26/06

    Betriebskostenabrechnung: Korrektur nach Ablauf der Ausschlussfrist?

    Mit der Abrechnung vom 01.12.2004 ist ein Anspruch der Beklagten auf Rückzahlung des ausgewiesenen Guthabens entstanden, der unmittelbar aus dem Mietvertrag folgt (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 800 - ergänzende Vertragsauslegung ; Palandt/Weidenkaff, § 535, Rdnr. 95; a.A. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1101 - Anspruch aus § 812 BGB ).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7531
OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01 (https://dejure.org/2002,7531)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2002 - Verg W 9/01 (https://dejure.org/2002,7531)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - Verg W 9/01 (https://dejure.org/2002,7531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Auslagen der Beigeladenen, die selbst kein Rechtsmittel eingelegt hat

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Auslagen der Beigeladenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1454 (Ls.)
  • JurBüro 2002, 437
  • VergabeR 2002, 417
  • ZfBR 2002, 522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01
    Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gem. § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01
    Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und vor dem Beschwerdegericht waren - einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Vergabestelle - den Antragstellerinnen in entsprechender Anwendung der §§ 91, 269 III ZPO (vgl. Brandenburgisches OLG v. 3.8.1999, 6 Verg 1/99 und vom 13.7.01, 6 Verg 3/01) aufzuerlegen.
  • OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

    Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

    In einem solchen Fall wird in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke von einem Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417) die Erstattung von Auslagen des Beigeladenen an das Vorliegen besonderer Umstände geknüpft, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko u.U. gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg des zu seinen Gunsten eröffneten Nachprüfungsverfahrens zu beschreiten.
  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - Verg W 4/03

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes

    In einem solchen Falle kommt eine Kostenerstattung zu Lasten der Beigeladenen ebensowenig in Betracht, wie im Falle des Obsiegens des von der Beigeladenen "unterstützten" Auftraggebers eine Kostenerstattung zugunsten der Beigeladenen erfolgen könnte (OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.2.2002 - Verg W 9/01-).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

    Die Erstattung der notwendigen Aufwendungen des Beigeladenen entspricht deshalb nach herrschender Ansicht nur dann der Billigkeit, wenn dieser eigene Anträge gestellt, ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. BayObLG Beschluß vom 11.12.2001 Verg 15/01 Umdruck S.16 - insoweit nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf Beschluß vom 15.5.2002 Verg 10/02 Umdruck S.7/8; NZBau 2000, 155/158; OLG Brandenburg VergabeR 2002, 417, Boesen aaO; Byok/Jaeger aaO; Immenga/Mestmäcker/ Stockmann aaO; Eyermann/Froehler VwGO 13.Aufl. § 162 Rn.15; Giehl BayVwVfG Art. 80 IV 2b, der auf besondere Umstände abstellen will - so auch OLG Celle NZBau 2000, 98).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der

    Nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) ist die Pflicht der unterlegenen Antragstellerin zur Erstattung der notwendigen Kosten der Beigeladenen in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO zwar nicht ausgeschlossen.
  • VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14

    Widersprüchliche Erklärungen = fehlende Erklärungen!

    Eine entsprechende Anwendung der Kostenregelung der ZPO mit der Folge, dass dem im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegenen Teil generell auch die außergerichtlichen Auslagen der nicht selbst als Antragsteller oder Beschwerdeführer beteiligten Beigeladenen auferlegt werden müssten, verbietet sich bereits deshalb, weil sie im Einzelfall das wegen der hohen Verfahrenswerte im Nachprüfungsverfahren ohnehin bereits erhebliche Kostenrisiko des Antragstellers so stark erhöhen kann, dass sich die Ingangsetzung des Nachprüfungsverfahren aus wirtschaftlichen Gründen verbietet; dies etwa dann, wenn der Nachprüfungsantrag in einer frühen Phase des Vergabeverfahrens gestellt wird, in der noch mehrere oder gar alle Bieter beigeladen werden könnten (OLG Brandenburg, B. v. 12.2.2002 - Az.: Verg W 9/01).
  • OLG Jena, 19.12.2003 - 6 Verg 10/02

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags, Beigeladenenkosten, Außergerichtliche

    Billigkeit in diesem Sinne setzt voraus, dass der Beigeladene sich mit eigenen Sachanträgen erfolgreich am Verfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 165; OLG Brandenburg VergabeR 2002, 417).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2002 - Verg W 3/02

    Keine Auferlegung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens auf den

    Dieses Risiko könnte sich bei Erstattungspflicht der Kosten der Beigeladenen so stark erhöhen, daß sich die Ingangsetzung des Nachprüfungsverfahrens bereits aus wirtschaftlichen Gründen für den Antragsteller verbietet (s. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 12.2.2002,. Verg W 9/01 ).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - VK 39/02
    In einem solchen Falle kommt eine Kostenerstattung zu Lasten der Beigeladenen ebensowenig in Betracht, wie im Falle des Obsiegens des von der Beigeladenen "unterstützten" Auftraggebers eine Kostenerstattung zugunsten der Beigeladenen erfolgen könnte (OLG Brandenburg, Beschluss v. 12.2.2002 - Verg W 9/01-).
  • VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13

    Nachforderung von Erklärungen muss eindeutig sein!

    Eine entsprechende Anwendung der Kostenregelung der ZPO mit der Folge, dass dem im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegenen Teil generell auch die außergerichtlichen Auslagen der nicht selbst als Antragsteller oder Beschwerdeführer beteiligten Beigeladenen auferlegt werden müssten, verbietet sich bereits deshalb, weil sie im Einzelfall das wegen der hohen Verfahrenswerte im Nachprüfungsverfahren ohnehin bereits erhebliche Kostenrisiko des Antragstellers so stark erhöhen kann, dass sich die Ingangsetzung des Nachprüfungsverfahren aus wirtschaftlichen Gründen verbietet; dies etwa dann, wenn der Nachprüfungsantrag in einer frühen Phase des Vergabeverfahrens gestellt wird, in der noch mehrere oder gar alle Bieter beigeladen werden könnten (OLG Brandenburg, B. v. 12.2.2002 - Az.: Verg W 9/01).
  • VK Arnsberg, 08.01.2013 - VK 18/12

    Nur eindeutiges Leistungsverzeichnis macht Angebote vergleichbar!

  • VK Arnsberg, 13.12.2012 - VK 16/12

    Bau von Turbinen: Industriebaureferenzen reichen!

  • VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11

    Zusätzliche Kalkulationsangabe ist ausschlussbegründende Ergänzung!

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