Rechtsprechung
LAG Bremen, 02.12.2002 - 3 Ta 80/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen der Flutkatastrophe; Versäumung der Widerrufsfrist für einen Prozessvergleich; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen höherer Gewalt; Verstoss gegen Treu und Glauben ; Erforderlichkeit eines substantiierten Vortrags zu den Tatsachen
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 779; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; EStG § 3 Ziff. 9; ; ZPO § 233 ff.; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 3; ; ZPO § 569; ; ZPO § 794; ; GKG § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§§ 233 ff. ZPO
Versäumung der Widerrufsfrist bei einem Prozessvergleich - Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Besonderheiten nach einer Naturkatastrophe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Frist versäumt: Hochwasser legt Anwaltsbüro lahm - Bei vertraglich vereinbarter Frist gilt keine Entschuldigung
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 23.10.2002 - 5 Ca 5345/02
- LAG Bremen, 02.12.2002 - 3 Ta 80/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 289
- DB 2002, 2732
- JurBüro 2003, 151
- NZA-RR 2003, 217
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 16.12.1997 - 6 W 28/97
Übertragung von sämtlichen, im Zusammenhang mit einer Filmproduktion …
Auszug aus LAG Bremen, 02.12.2002 - 3 Ta 80/02
Hinzu kommt, dass in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden - das erstinstanzliche Gericht dem Antrag auf Wiedereinsetzung der Frist statt gibt, gemäß § 238 Abs. 3 ZPO eigentlich keine Beschwerde zulässig wäre und nach einhelliger Rechtsprechung die Gewährung von Wiedereinsetzung auch im Hauptsacheverfahren für das Rechtsmittelgericht bindend ist (vgl. BVerfG NJW 1980 S. 1096; BGH NJW-RR 1999 S. 839;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 238 Rdz. 11), eine Überprüfung der Entscheidung des Arbeitsgerichts im Hauptsacheverfahren also nicht mehr möglich wäre. - BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 33/79
Gastwirt - Garderobenhaftung
Auszug aus LAG Bremen, 02.12.2002 - 3 Ta 80/02
Hinzu kommt, dass in den Fällen, in denen - wie im vorliegenden - das erstinstanzliche Gericht dem Antrag auf Wiedereinsetzung der Frist statt gibt, gemäß § 238 Abs. 3 ZPO eigentlich keine Beschwerde zulässig wäre und nach einhelliger Rechtsprechung die Gewährung von Wiedereinsetzung auch im Hauptsacheverfahren für das Rechtsmittelgericht bindend ist (vgl. BVerfG NJW 1980 S. 1096; BGH NJW-RR 1999 S. 839;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 238 Rdz. 11), eine Überprüfung der Entscheidung des Arbeitsgerichts im Hauptsacheverfahren also nicht mehr möglich wäre. - OLG Koblenz, 19.07.1995 - 6 W 274/95
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Umfang der …
Auszug aus LAG Bremen, 02.12.2002 - 3 Ta 80/02
So ist anerkannt, dass auch bei schweren offensichtlichen Verfahrensmängeln dieses Rechtsmittel möglich ist (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 86 S. 1229; OLG Koblenz FamRZ 1991 S. 100; OLG Koblenz NJW-RR 95 S. 1378;… Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 567 Rdz. 18 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 60. Aufl., § 567 Rdz. 6 ff;… Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 567 Rdz. 12 ff.). - OLG Zweibrücken, 06.10.1986 - 2 WF 62/86
Wiederholung; Antrag; Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Anordnung; …
Auszug aus LAG Bremen, 02.12.2002 - 3 Ta 80/02
So ist anerkannt, dass auch bei schweren offensichtlichen Verfahrensmängeln dieses Rechtsmittel möglich ist (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 86 S. 1229; OLG Koblenz FamRZ 1991 S. 100; OLG Koblenz NJW-RR 95 S. 1378;… Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 567 Rdz. 18 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 60. Aufl., § 567 Rdz. 6 ff;… Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 567 Rdz. 12 ff.). - OLG Koblenz, 06.09.1990 - 11 WF 864/90
Sofortige Beschwerde; Urteilsberichtigung; Greifbare Gesetzeswidrigkeit
Auszug aus LAG Bremen, 02.12.2002 - 3 Ta 80/02
So ist anerkannt, dass auch bei schweren offensichtlichen Verfahrensmängeln dieses Rechtsmittel möglich ist (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 86 S. 1229; OLG Koblenz FamRZ 1991 S. 100; OLG Koblenz NJW-RR 95 S. 1378;… Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 567 Rdz. 18 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 60. Aufl., § 567 Rdz. 6 ff;… Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 567 Rdz. 12 ff.).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.08.2002 - 8 W 83/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der für das Gutachten verwendeten Lichtbilder
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch den Sachverständigen zur Erledigung des Gutachtenauftrages gefertigten Lichtbilder
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch den Sachverständigen zur Erledigung des Gutachtenauftrages gefertigten Lichtbilder
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 04.06.2002 - 7 OH 14/99
- OLG Oldenburg, 13.08.2002 - 8 W 83/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1655
- JurBüro 2003, 151
Wird zitiert von ... (2)
- LG Konstanz, 29.12.2010 - 62 T 125/10
Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für Lichtbilder
Der Gesetzgeber nimmt ausdrücklich auf die Entscheidung des OLG Oldenburg(JurBüro 2003, 151 = NJW-RR 2003, 1655) Bezug. - LG Hannover, 17.03.2005 - 2 OH 7/04
Erstattungsfähigkeit von für die Handakten des Sachverständigen gefertigten …
Damit soll nach der Gesetzesbegründung (…BT-Drucksache 15/1971, S. 184) unter ausdrücklichen Hinweis auf die gleich lautende Ansicht des OLG Oldenburg noch zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 ZSEG (JurBüro 2003, 151) erreicht werden, dass die Erstattung nicht schon allein deshalb abgelehnt wird, weil das Lichtbild zwar - etwa als Gedankenstütze - zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich, diesem aber nicht beigefügt war.