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   OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01   

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OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,11210)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,11210)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 U 52/01 (https://dejure.org/2003,11210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung einer Kapitalanlage; Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Auswirkungen der Hinzuziehung eines Sachkundigen durch eine Vertragspartei

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 2; BGB § 254
    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung einer Kapitalanlage; Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Auswirkungen der Hinzuziehung eines Sachkundigen durch eine Vertragspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2003, 468
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (vgl. BGH, MDR 2000, 405; NJW-RR 1993, 1114 - dort auch zu unter Umständen noch weitergehenden Pflichten des Anlageberaters; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 208).

    Er hätte erkennen können, dass er sich selbst hätte sachkundig machen müssen (vgl. BGH, MDR 2000, 405).

    Auch das Versprechen einer auch für Unkundige auffällig hohen Rendite kann einen Anhaltspunkt für den Vorwurf des Mitverschuldens begründen (vgl. BGH, MDR 2000, 405).

  • BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    An einem solchen Zusammenhang kann vorliegend kein Zweifel bestehen (vgl. insoweit auch BGH, NJW-RR 1998, 1343).

    Bei einer - wie hier - festgestellten Aufklärungspflichtverletzung besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine tatsächliche Vermutung bzw. der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sich der Geschädigte "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (vgl. nur auch BGH NJW-RR 1998, 1343; siehe auch Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl. 2003, § 280 Rn. 39 mit umfass. Nw.).

  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 268/96

    Haftung des Vertretenen für das Verhalten des Vertreters

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob es sich vorliegend um ein sogenanntes unternehmensbezogenes Geschäft handelte (vgl. zu dieser Konstellation BGH, NJW-RR 1998, 1342).

    Darüber hinaus folgt die Pflichtverletzung der Zeugen auch daraus, dass sie bei den Klägern den falschen Eindruck hervorgerufen haben, die Vermittlung der Immobilie erfolge unter dem Verantwortungsbereich der Beklagten und nicht etwa bloß unter dem Verantwortungsbereich der Zeugen J. bzw. des Zeugen R. (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BGH, NJW-RR 1998, 1342 (1343)).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (vgl. BGH, MDR 2000, 405; NJW-RR 1993, 1114 - dort auch zu unter Umständen noch weitergehenden Pflichten des Anlageberaters; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 208).

    Der Einwand des Mitverschuldens kann grundsätzlich deshalb nur unter besonderen Umständen begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn mit Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertraglicher Beziehung zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (vgl. BGH, WM 1993, 1238 (1240)).

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Dass sich die Verhältnisse nach Ablauf der Garantie grundlegend ändern konnten, hätten die Zeugen offen legen müssen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2000, 3275 (3276)).
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    aa) In prozessualer Hinsicht ist die Geltendmachung dieses gemäß § 67 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Anspruchs im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft unbedenklich (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 1528).
  • OLG Koblenz, 20.02.1990 - 14 W 94/90

    Haftpflichtversicherer; Vorprozessuale Beauftragung eines Rechtsanwaltes;

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Die Erstattung einer Besprechungsgebühr im Kostenerstattungsverfahren scheidet aber aus, wenn das Tätigwerden eines Rechtsanwalts nur zu dem Zweck erfolgt, die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem späteren Prozess zu klären (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1991, 88; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 91 Rn. 13 Stichwort "Vorbereitungskosten" m. w. N. aus der Rechtsprechung; Thomas/Putzo, a.a.O., § 91 Rn. 8).
  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Allerdings besteht für eine gesonderte Klage auf Kostenerstattung kein Rechtsschutzinteresse, wenn sich ein materieller Kostenerstattungsanspruch mit dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch deckt und im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden kann (vgl. statt aller Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, vor § 90 Rn. 15; vgl. auch BGH, WM 1987, 247).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Entsprechende Pflichten des Anlagevermittlers bestehen auch im Rahmen eines durch die Anbahnung von Vertragsverhandlungen begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisses (vgl. grundlegend BGHZ 74, 103), wie es hier in Rede steht.
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Auszug aus OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01
    Ob ähnlich weitreichende Aufklärungs- und Hinweispflichten auch die finanzierende Bank treffen (zurückhaltend insoweit der 13. Zivilsenat des OLG Köln, WM 2002, 118 ff.), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 5/01

    Rotoren für Vorrichtungen zum Behandeln von Stoffen mit Wärme

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 2 U 53/01

    Informationsbeschaffungspflicht des Anlageberaters über Wirtschaftlichkeit und

  • OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 235/01
  • OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 131/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für die Schadenshöhe

    In den Fällen, die den von dem Kläger zitierten Entscheidungen des Landgerichts Bremen (RVG-Report 2005, 359) und des OLG Köln (JurBüro 2003, 468) zugrunde lagen, war es gerade so, dass dort eine entsprechende Ermächtigung des Rechtsschutzversicherers zur Geltendmachung der Rechtsanwaltsgebühren im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft vorlag.
  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Soweit hinsichtlich der von der Klägerin geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 825, 27 EUR zunächst Bedenken im Hinblick auf die Prozessführungsbefugnis der Klägerin bestanden, da sie selbst vorgetragen hat, dass die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten durch den Rechtsschutzversicherer gezahlt worden seien (Bl. 7 GA), so dass der Erstattungsanspruch gem. § 67 VVG a. F./§ 86 VVG n. F. in dieser Höhe auf den Rechtsschutzversicherer übergegangen ist und die Klägerin mangels Aktivlegitimation zu einer gerichtlichen Geltendmachung im eigenen Namen daher nur berechtigt wäre, wenn sie von dem Rechtsschutzversicherer hierzu im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft zur Zahlung an sich ermächtigt worden wäre (so auch LG Bremen RVG-Report 2005, 359; OLG Köln JurBüro 2003, 468), wofür es jedoch an einem entsprechenden Vortrag der Klägerin fehlte, hat die Klägerin mit dem nachgereichten Schriftsatz vom 05.08.2010 eine entsprechende Rückabtretungserklärung des Rechtsschutzversicherers vom 04.08.2010 vorgelegt, mit der der Rechtsschutzversicherer den auf ihn übergegangenen Erstattungsanspruch wieder an die Klägerin rückabgetreten hat (Bl. 188 GA).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2013 - 5 U 6/11

    Schadensersatz aus Grundstückskaufvertrag: Verschweigen von Mängeln in Form

    Der Schadensersatzanspruch wegen nicht erstattungsfähiger vorprozessualer Rechtsanwaltskosten ist aber insoweit gemäß § 86 Abs. 1 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangen (OLG Köln JurBüro 2003, 468), dem Kläger fehlt insoweit die Aktivlegitimation.
  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07

    Schadensersatz, Falschberatung, Naturalrestitution

    Soweit die Kläger unter Hinweis auf die von ihnen vorgelegten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln v. 13.12.1996 und 9.4.2003 - 11 U 89/96 und 2 U 52/01 - sowie des Landgerichts Görlitz v. 9.3.2000 - 4 O 57/99 - die Auffassung vertreten, eine mögliche Art der Schadensberechnung gehe dahin, dass die Beklagte zur Zahlung des vollen Kaufpreises gegen Übernahme der Wohnung verpflichtet sei, vermag der Senat dem nicht zuzustimmen.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2019 - 1 U 25/18

    Deklaratorisches Anerkenntnis im Rahmen der Unfallregulierung

    Die Rechtsschutzversicherung hat den Beklagten Ziffer 1 jedoch zur Geltendmachung des Betrags ermächtigt (Schreiben vom 08.12.2016, AS I 223), was prozessual zulässig ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09. April 2003 - 2 U 52/01 -, Rn. 57, juris).
  • LG Köln, 23.10.2023 - 15 O 424/21
    Prozessstandschaft bestehen keine Bedenken (vgl. OLG Köln, Urteil vom 9. April 2003 - 2 U 52/01 -, juris).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 5/01

    Haftung eines Anlageberatungsunternehmens für die Verletzung vorvertraglicher

    Die Akten 2 U 52/01 sowie 2 U 53/01, jeweils des Oberlandesgerichts Köln, waren zu Informationszwecken und zur Ergänzung des Parteivortrages Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat.
  • LG Potsdam, 27.06.2012 - 13 S 37/11

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes: Auslegung des Begriffs des

    Vergeblich wenden die Kläger unter Verweis auf LG Bremen, RVG Report 05, 359 und OLG Köln, JurBüro 2003, 468 ein, dass die Geltendmachung der Ansprüche durch die Kläger im eigenem Namen dennoch zulässig sei.
  • LG Aachen, 30.01.2019 - 11 O 164/17
    In prozessualer Hinsicht ist die Geltendmachung dieses gemäß § 67 VVG auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Anspruchs im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft unbedenklich (OLG Köln, Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 52/01, BeckRS 2003, 12472).
  • LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10

    Rechtsanwaltskosten für Einholung einer Kostendeckungszusage bei RSV

    So hat das OLG Köln (Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 52/01 - JurBüro 2003, 468) angenommen, dass die Geltendmachung des gemäß § 67 VVG a.F. auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Anspruchs im Wege gewillkürter Prozessstandschaft unbedenklich ist, die hier nicht vorliegt.
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