Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 05.02.2004

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2003 - V ZR 416/02   

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BGH, 11.12.2003 - V ZR 416/02 (https://dejure.org/2003,9605)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - V ZR 416/02 (https://dejure.org/2003,9605)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02 (https://dejure.org/2003,9605)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälligwerden von Gerichtskosten mit der Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Aufschiebende Wirkung einer Verfassungsbeschwerde - Verjährung der Kostenforderung des Bundes bei Absehen von einem Kostenansatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 439
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 195/15

    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde

    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).

    Deshalb könnte die Kostenforderung des Bundes bei Absehen von einem Kostenansatz nach § 5 GKG verjähren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439).

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15

    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde

    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).

    Deshalb könnte die Kostenforderung des Bundes bei Absehen von einem Kostenansatz nach § 5 GKG verjähren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439).

  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Die Klägerin lässt zudem außer Acht, dass die Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, § 90 BVerfGG) nicht ein zusätzlicher Rechtsbehelf zum Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, sondern vielmehr ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, der keine aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt) hat (st. Rspr.; siehe nur BVerfGE 94, 166, 213 ff.; BGH, Beschlüsse vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02, NJW 2004, 1245 unter II 2 d; vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4 mwN; BAGE 103, 290, 293 f., 299; Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 10. Aufl., Rn. 194).
  • BGH, 26.10.2022 - I ZR 62/22

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz

    aa) Die Behauptung der Erinnerung, es sei eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig, ist unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439 [juris Rn. 2]; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, K&R 2015, 121 [juris Rn. 2]; Beschluss vom 17. Mai 2016 - VIII ZB 2/16, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 24.11.2014 - IX ZB 63/14

    Erinnerung gegen den Kostenansatz: Unzulässigkeit des per E-Mail eingelegten

    Deren Fälligkeit hindert eine Verfassungsbeschwerde nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439).
  • BGH, 01.02.2016 - VIII ZB 62/15

    Gerichtskostenansatz bei einem als Pfändungsschutzkonto geführten Girokonto

    Auch die (angekündigte) Erhebung einer Verfassungsbeschwerde und Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben keine aufschiebende Wirkung und hindern die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; BFH, Beschluss vom 30. Juli 2007 - II E 1/07, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.11.2016 - VIII ZA 22/16

    Geltendmachung von Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den

    Die (angekündigte) Erhebung einer Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439).
  • VGH Bayern, 26.11.2013 - 3 M 13.2180

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Übergangsvorschrift; Zuständigkeit des Senats;

    Selbst wenn man insoweit aber auf die Fälligkeit der Kosten abstellen wollte (vgl. BGH B.v. 11.12.2003 - V ZR 416/02 - JurBüro 2004, 439), wären diese nach § 63 Abs. 1 GKG a.F. erst mit Erlass des Beschlusses vom 20. Oktober 2009 fällig geworden, weil damit eine unbedingte Entscheidung über die Kosten ergangen ist und die Instanz beendet wurde, so dass Verjährung erst zum 1. Januar 2014 eintreten würde.
  • BGH, 17.05.2016 - VIII ZB 2/16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Das gilt auch für die von der Klägerin unter Umständen beabsichtigte Anrufung des Bundesverfassungsgerichts (BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; BFH, Beschluss vom 30. Juli 2007 - II E 1/07, juris Rn. 5).
  • BFH, 30.07.2007 - II E 1/07

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des BFH

    Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde und erst recht die Absicht, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, berühren die Fälligkeit der Gerichtskosten, die gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG mit der Kostenentscheidung in dem Beschluss vom 24. Januar 2007 II B 77/06 eingetreten ist, nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 III E 3/05, BFH/NV 2006, 325, sowie Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Dezember 2003 V ZR 416/02, Das juristische Büro 2004, 439).
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 05.02.2004 - 16 T 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33211
LG Hannover, 05.02.2004 - 16 T 4/03 (https://dejure.org/2004,33211)
LG Hannover, Entscheidung vom 05.02.2004 - 16 T 4/03 (https://dejure.org/2004,33211)
LG Hannover, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 16 T 4/03 (https://dejure.org/2004,33211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 KostO; § 141 KostO; § 143 KostO; § 156 KostO; § 17 BeurkG
    Belehrungspflicht des Notars bei auftragsgemäßer Verwendung eines Fremdentwurfs über einen Gesellschafterversammlungsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belehrungspflicht des Notars bei auftragsgemäßer Verwendung eines Fremdentwurfs über einen Gesellschafterversammlungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 439
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