Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 102/04, 4 W 103/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9137
OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 102/04, 4 W 103/04 (https://dejure.org/2004,9137)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.08.2004 - 4 W 102/04, 4 W 103/04 (https://dejure.org/2004,9137)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. August 2004 - 4 W 102/04, 4 W 103/04 (https://dejure.org/2004,9137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überzahlung auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren und später geänderten Urteils; Voraussetzungen für die Erstreckung einer Rückfestsetzung auf Zinsen; Pflicht zur Verzinsung des aus der Rückfestsetzung erwachsenden Kostenerstattungsanspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 717 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verzinsung bei einem Kostenrückfestsetzungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 657
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1997 - 9 W 74/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 102/04
    Sie ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1998, 309, 310 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2015 - X ZB 2/15

    Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs - Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn

    Dies gilt auch für bereits gezahlte Zinsen (KG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 1 W 291/03, KGReport 2004, 69; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. August 2004 - 4 W 102/04, JurBüro 2004, 657).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rückfestsetzung

    Auch hinsichtlich des Rückfestsetzungsanspruchs kann der Antragsteller gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO Zinsen ab Einreichung des Antrags verlangen (OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 9277).
  • OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 103/04

    Verzinsung bei Kostenrückfestsetzung

    Aktenzeichen: 4 W 102/04 4 W 103/04.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 103/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15177
OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 103/04 (https://dejure.org/2004,15177)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.08.2004 - 4 W 103/04 (https://dejure.org/2004,15177)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. August 2004 - 4 W 103/04 (https://dejure.org/2004,15177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überzahlung auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren und später geänderten Urteils; Voraussetzungen für die Erstreckung einer Rückfestsetzung auf Zinsen; Pflicht zur Verzinsung des aus der Rückfestsetzung erwachsenden Kostenerstattungsanspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 717 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Verzinsung beim Kostenrückfestsetzungbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 657
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1997 - 9 W 74/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 103/04
    Sie ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1998, 309, 310 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 102/04

    Kostenfestsetzung: Verzinsungspflicht bei Kostenrückfestsetzung überzahlter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 103/04
    Aktenzeichen: 4 W 102/04 4 W 103/04.
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 27.09.2004 - 2 Qs 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,31625
LG Osnabrück, 27.09.2004 - 2 Qs 82/04 (https://dejure.org/2004,31625)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 27.09.2004 - 2 Qs 82/04 (https://dejure.org/2004,31625)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 27. September 2004 - 2 Qs 82/04 (https://dejure.org/2004,31625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abweisung einer Beschwerde des Nebenklägers mangels Einhaltung der Wochenfrist; Geltung der Einwochenfrist der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Rechtspflegers für die Beschwerde des Nebenklägers; Zulässigkeit des Berufens auf die unklare Formulierung der ...

  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Beschwerde des Nebenklägers mangels Einhaltung der Wochenfrist; Geltung der Einwochenfrist der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Rechtspflegers für die Beschwerde des Nebenklägers; Zulässigkeit des Berufens auf die unklare Formulierung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2004, 657
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Osnabrück, 27.09.2004 - 2 Qs 82/04
    Dieser Ansicht gibt offenbar auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 27.11.2002 - AZ: 2 ARs 239/02 - den Vorrang, wenn er dort ausführt, dass nach Satz 3 des § 464 b StPO auf das Verfahren und auf die Vollstreckung der Entscheidung die Vorschriften der Zivilprozessordnung (nur) entsprechend anzuwenden seien.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2000 - 1 Ws 372/00

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluß

    Auszug aus LG Osnabrück, 27.09.2004 - 2 Qs 82/04
    Ob für die Einlegung der sofortigen Beschwerde über § 464 b Satz 3 StPO die zweiwöchige Beschwerdefrist des § 569 Abs. 1 ZPO oder gemäß § 311 Abs. 2 Satz 1 StPO die einwöchige Beschwerdefrist gilt, war bislang in der Literatur und Rechtsprechung umstritten (für die Anwendung der zweiwöchigen Beschwerdefrist: OLG Köln, Rechtspfleger 2000, 422; OLG Düsseldorf-1. Strafsenat VRs 99, 461; für die Anwendung der einwöchigen Frist: OLG Düsseldorf-1. Strafsenat MDR 91, 370; OLG Karlsruhe, Rechtspfleger 2000, 124; OLG Celle, Rechtspfleger 2001, 97).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2003 - 2 Ws 213/03

    Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LG Osnabrück, 27.09.2004 - 2 Qs 82/04
    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshof hat jetzt auch der 2. Strafsenat des OLG Düsseldorf seine frühere Auffassung aufgegeben und sich im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.12.2002, mit der der Bundesgerichtshof der Geltung der §§ 304 ff. StPO für das Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen den Vorrang vor der entsprechenden Anwendung der zivilprozessrechtlichen Vorschriften eingeräumt habe und weil den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung richtungsweisende Funktion zukomme, der strafprozessualen Lösung angeschlossen ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2003 in Rpfleger 2004, 120).
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