Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 06.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05   

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https://dejure.org/2005,3560
OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05 (https://dejure.org/2005,3560)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.03.2005 - 14 W 181/05 (https://dejure.org/2005,3560)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. März 2005 - 14 W 181/05 (https://dejure.org/2005,3560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Festsetzung einer im Vorfeld eines Rechtsstreits entstandenen anwaltlichen Geschäftsgebühr im Verfahren nach §§ 103 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 2400; ZPO § 91 § 103 § 104
    Erstattungsfähigkeit der vorprozessualen Geschäftsgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Anwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kostenfestsetzung - Festsetzung außergerichtlicher Anwaltsgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 838
  • FamRZ 2006, 217
  • AnwBl 2005, 435
  • Rpfleger 2005, 485
  • JurBüro 2005, 313
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 30.10.2001 - 11 W 2276/01

    Voraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwaltes;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05
    Demgemäß ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2005, 516) und der des Senats (JurBüro 1979, 397; AnwBl. 1985, 213, 214; AnwBl. 1987, 53, 54 sowie ständig; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; OLG München MDR 2002, 237; OLG Rostock JurBüro 1998, 199, 200; Musielak, ZPO, 4.Aufl., § 91 Rn.73) daran festzuhalten, dass Kosten, die - wie hier - im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts einer Partei angefallen sind, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen sind (so auch ausdrücklich mit Bezug auf die Situation unter dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Bischof/Jungbauer/Podlech/ Trappmann, RVG, § 19 Rn.22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 103 Rn.19).
  • OLG Rostock, 27.05.1997 - 1 W 263/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05
    Demgemäß ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2005, 516) und der des Senats (JurBüro 1979, 397; AnwBl. 1985, 213, 214; AnwBl. 1987, 53, 54 sowie ständig; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; OLG München MDR 2002, 237; OLG Rostock JurBüro 1998, 199, 200; Musielak, ZPO, 4.Aufl., § 91 Rn.73) daran festzuhalten, dass Kosten, die - wie hier - im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts einer Partei angefallen sind, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen sind (so auch ausdrücklich mit Bezug auf die Situation unter dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Bischof/Jungbauer/Podlech/ Trappmann, RVG, § 19 Rn.22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 103 Rn.19).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 6 W 105/02

    Geschäftsgebühr für vorgerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05
    Demgemäß ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2005, 516) und der des Senats (JurBüro 1979, 397; AnwBl. 1985, 213, 214; AnwBl. 1987, 53, 54 sowie ständig; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; OLG München MDR 2002, 237; OLG Rostock JurBüro 1998, 199, 200; Musielak, ZPO, 4.Aufl., § 91 Rn.73) daran festzuhalten, dass Kosten, die - wie hier - im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts einer Partei angefallen sind, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen sind (so auch ausdrücklich mit Bezug auf die Situation unter dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Bischof/Jungbauer/Podlech/ Trappmann, RVG, § 19 Rn.22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 103 Rn.19).
  • BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04

    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05
    Demgemäß ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2005, 516) und der des Senats (JurBüro 1979, 397; AnwBl. 1985, 213, 214; AnwBl. 1987, 53, 54 sowie ständig; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; OLG München MDR 2002, 237; OLG Rostock JurBüro 1998, 199, 200; Musielak, ZPO, 4.Aufl., § 91 Rn.73) daran festzuhalten, dass Kosten, die - wie hier - im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts einer Partei angefallen sind, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen sind (so auch ausdrücklich mit Bezug auf die Situation unter dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Bischof/Jungbauer/Podlech/ Trappmann, RVG, § 19 Rn.22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 103 Rn.19).
  • OLG Koblenz, 12.10.2005 - 14 W 620/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich auf gerichtlichen

    Der Senat ist deshalb der Auffassung, dass eine gegebenenfalls vorprozessual angefallene Terminsgebühr, ebenso wie die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 RVG-VV, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen ist (Senat vom 23. März 2005 in 14 W 181/05 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 103/07

    Festsetzung der Geschäftsgebühr zur Abwehr einer vorgerichtlichen Abmahnung

    a) Die im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens entstandene Geschäftsgebühr kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 7.3.2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049 Tz. 12; ebenso: OLG Koblenz JurBüro 2005, 313; MünchKomm.ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rdn. 92; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 104 Rdn. 21, Stichwort: Außergerichtliche Anwaltskosten; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 17. Aufl., Nr. 3100 VV Rdn. 199; a.A. zu § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO OLG Frankfurt am Main AGS 2004, 276).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei vorherigem Anfallen einer Geschäftsgebühr

    Der BGH ist von dem Grundsatz ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr nicht zu den Kosten des Rechtsstreits nach §§ 91 ff. ZPO gehört und nicht vom prozessualen Kostenerstattungsanspruch erfasst ist (BGH NJW 2006, 2650 ; BGH MDR 2006, 776 ; Senat JurBüro 2007, 433 und MDR 2005, 838 ).
  • KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Bei Abzug der hälftigen Geschäftsgebühr von der festzusetzenden Verfahrensgebühr, wäre die obsiegende Partei darauf angewiesen, außergerichtlich die volle Geschäftsgebühr gegen die unterlegene Partei geltend zu machen und diese eventuell erneut einzuklagen, weil die auf der Grundlage von Nr. 2400 des Vergütungsverzeichnisses entstandene Geschäftsgebühr nicht im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. OLG Koblenz, MDR 2005, 838).
  • OLG Koblenz, 15.03.2007 - 14 W 170/07

    Zulässigkeit der Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr

    Der Rechtspfleger hat in dem sorgfältig begründeten Nichtabhilfebeschluss vom 1. März 2007 zu Recht ausgeführt, dass außergerichtliche Gebühren und Auslagen nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden können (BGH NJW-RR 2006, 501 : Abmahnkosten; Senat MDR 2005, 838 ) und dass im Erstattungsverhältnis die Anrechnung außer Betracht bleibt (vgl. die Anmerkung von Schneider zu KG AGS 2005, 515; OLG Hamm JurBüro 2006, 202 ; Madert/Müller-Rabe NJW 2006, 1927/1931: Trotz der teilweisen Anrechnung der Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 IV kann in der Kostenfestsetzung die volle Verfahrensgebühr geltend gemacht werden).
  • OLG Koblenz, 08.11.2007 - 14 W 740/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Der BGH ist von dem Grundsatz ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr nicht zu den Kosten des Rechtsstreits nach §§ 91 ff. ZPO gehört und nicht vom prozessualen Kostenerstattungsanspruch erfasst ist (BGH NJW 2006, 2650 ; BGH MDR 2006, 776 ; Senat JurBüro 2007, 433 und MDR 2005, 838 ).
  • LG Deggendorf, 10.11.2005 - 1 T 160/05

    Erstattungsansprüche für die Gebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der

    Dem Gericht liegt eine Entscheidung des OLG Koblenz (Beschluss vom 23.03.2005, 14 W 181/05 ; Rechtspfleger 2005, 485) vor, dass über die Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Anwaltskosten (Geschäftsgebühr VV 2400 RVG ) entschieden hat.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6091
OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04 (https://dejure.org/2004,6091)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.12.2004 - 4 W 162/04 (https://dejure.org/2004,6091)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Dezember 2004 - 4 W 162/04 (https://dejure.org/2004,6091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abmahnkosten als Kosten der Prozessvorbereitung; Ersatzfähigkeit von Abmahnkosten nach Maßgabe materiellen Rechts; Berücksichtigungsfähigkeit vorgerichtlicher Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    UWG § 12 Abs. 1; ; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4; ; VV RVG Nr. 2400; ; VV RVG Nr. 7200

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kostenfestsetzung - Keine Berücksichtigung von Abmahnkosten im Kostenfestsetzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2005, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 11.01.1993 - 8 W 3/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04
    Die dafür maßgebenden Gründe liegen darin, dass es sich dabei nicht um Kosten der Prozessvorbereitung handelt, sondern um solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellen-rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist (vgl. dazu etwa OLG Koblenz JurBüro 1981, 1089; OLG Frankfurt GRUR 1985, 328; OLG Rostock WRP 1996, 790; OLG Hamburg JurBüro 1993, 487; OLG Hamm JurBüro 1997, 258, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Hamm, 20.05.1996 - 23 W 87/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04
    Die dafür maßgebenden Gründe liegen darin, dass es sich dabei nicht um Kosten der Prozessvorbereitung handelt, sondern um solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellen-rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist (vgl. dazu etwa OLG Koblenz JurBüro 1981, 1089; OLG Frankfurt GRUR 1985, 328; OLG Rostock WRP 1996, 790; OLG Hamburg JurBüro 1993, 487; OLG Hamm JurBüro 1997, 258, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Rostock, 21.05.1996 - 1 W 73/96

    Erstattungsfähigkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.12.2004 - 4 W 162/04
    Die dafür maßgebenden Gründe liegen darin, dass es sich dabei nicht um Kosten der Prozessvorbereitung handelt, sondern um solche, über deren Ersatzfähigkeit nach materiellen-rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist (vgl. dazu etwa OLG Koblenz JurBüro 1981, 1089; OLG Frankfurt GRUR 1985, 328; OLG Rostock WRP 1996, 790; OLG Hamburg JurBüro 1993, 487; OLG Hamm JurBüro 1997, 258, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
  • KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine

    Die hierdurch entstandenen Kosten sind mithin den vorgerichtlichen Mahnauslagen gleichzustellen, wie diese nur nach materiell-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und gesondert einzuklagen (Palandt/ Bassenge, a.a.O., § 5 UKlaG, Rn. 6; ebenso für die Abmahnung nach UWG: OLG Zweibrücken JurBüro 2005, 313; OLG Frankf./M. RVG Report 2005, 196; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2005 - 8 W 264/04 - MDR 2005, 898; JurBüro 1993, 487; OLG Koblenz JurBüro 1981, 1090 m.w.N.; Zöller, ZPO, § 91 Rdnr. 13).
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