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   OLG Dresden, 17.10.2006 - 21 W 732/06   

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https://dejure.org/2006,32275
OLG Dresden, 17.10.2006 - 21 W 732/06 (https://dejure.org/2006,32275)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.2006 - 21 W 732/06 (https://dejure.org/2006,32275)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 21 W 732/06 (https://dejure.org/2006,32275)
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Volltextveröffentlichung

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    ZPO § 766 § 767 § 793 § 803 Abs. 1 S. 2 § 840
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen eine Arrestpfändung; Rechtsfolgen der Vollstreckbarkeit des Hauptsachetitels; Begriff der Überpfändung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2007, 100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - 21 W 732/06
    Ein Rechtsschutzinteresse entfällt nicht deshalb, weil das durch die Zustellung des angefochtenen Pfändungsbeschlusses an die Dr. R...... GmbH & Co. KG begründete Arrestpfandrecht sich nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Hauptsachetitels unter Wahrung seines Ranges kraft Gesetzes in ein Vollstreckungspfandrecht verwandelt hat (vgl. hierzu BGH, WM 1992, 1040, 1045; MünchKomm ZPO/Heinze, § 930 Rn. 13).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 111/09

    Forderungspfändung: Bestimmung des Pfändungsfreibetrages bei Zwangsvollstreckung

    Bestandteil des notwendigen Unterhalts im Sinne der § 850f Abs. 2 ZPO bzw. § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes nach dem Zwölften bzw. Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (LG Hannover, JurBüro 2007, 100; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 850d Rn. 7; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, ZPO, 4. Aufl., § 850d Rn. 7; MünchKommZPO/Smid, 3. Aufl., § 850d Rn. 25; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850d Rn. 21; Prütting/Gehrlein/Ahrens, 2. Aufl., § 850d Rn. 21; Musielak/Becker, ZPO, 7. Aufl., § 850d Rn. 5 f.; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 1094, 1176b, 1176d; a.A. noch Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 850d Rn. 7).
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