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   KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08   

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https://dejure.org/2008,2696
KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08 (https://dejure.org/2008,2696)
KG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 1 W 111/08 (https://dejure.org/2008,2696)
KG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 1 W 111/08 (https://dejure.org/2008,2696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Anrechenbarkeit einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens; Voraussetzungen für die Entstehung einer Geschäftsgebühr bzw. Verfahrensgebühr; Kriterien für die Annahme der Anrechenbarkeit von Gebühren

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO §§ 103 ff; ; RVG Nr. 2300; ; RVG Nr. 3100; ; RVG Vorbem. 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kammergericht löst BGH-Anrechnungsdilemma über § 91 ZPO!

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG, Nr. 2300 VV RVG
    Die Geschäftsgebühr ist nicht in jedem Fall anzurechnen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 304
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08
    Der Beschluss des BGH vom 22.1.2008 - VIII ZB 57/07 - hat die Rechtslage nicht geklärt.

    Die Sache ist gemäß § 568 Satz 2 ZPO dem Senat zu übertragen, da die zu entscheidende Rechtsfrage trotz des kürzlich ergangenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 22.1.2008 - VIII ZB 57/07 - nach Auffassung des Einzelrichters weiterhin ungeklärt und die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen ist.

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08
    Daher hat der 1. ZS des BGH im Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05 - die Festsetzbarkeit auch nur für die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach (damals) Nr. 2400 VV verneint.
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08
    Dass die vorprozessuale Tätigkeit des Prozessbevollmächtigen bei der Kostenerstattung keine Rolle spielt, weil deren Kosten nicht zu den Kosten des Rechtsstreits gehören, hat der 1. Zivilsenat des BGH in dem zu § 118 BRAGO ergangenen Beschluss vom 12.12.2002 - I ZB 29/02 - (NJW 03, 901) ausgeführt und daraus abgeleitet, dass aus der Sicht der zur Kostentragung verpflichteten Gegenseite keine Kostenersparnis durch die Beauftragung eines bereits vorprozessual tätig gewesenen Anwalts eintritt.
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 215/05

    Erfallen der Terminsgebühr vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

    Auszug aus KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08
    Ein solcher Aufwand ist jedenfalls nach Vorbem. 3 Abs. 3 durch die neu geschaffene Terminsgebühr zu vergüten, wenn dem Anwalt ein unbedingter Prozessauftrag erteilt wurde (BGH Urt. v. 08.02.2007 - IX ZR 215/05 - MDR 07, 863).
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 31.03.2008 - 1 W 111/08
    Dem gegenüber hat der erkennende Senat entschieden (Beschl. v. 17.7.2007 - 1 W 256/07 -, AGS 07, 439), dass die Anrechnung lediglich dann zu einer Verkürzung der vom Prozessgegner zu erstattenden Verfahrensgebühr führt, wenn dieser auch zur Erstattung der anzurechnenden Geschäftsgebühr verpflichtet ist, und dass dieser - materiell-rechtliche - Einwand bei der Kostenfestsetzung nur zu berücksichtigen ist, wenn die Verpflichtung bereits gegen den Prozessgegner tituliert oder unstreitig von ihm erfüllt worden ist.
  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Diese Rechtsprechung ist im Schrifttum ganz überwiegend und z.T. auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auf - teilweise heftige - Kritik gestoßen (s. nur Schons, AnwBl. 2008, 356; Hansen, RVG-Report 2008, 121; Junglas, NJOZ 2008, 2707; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG 18. Aufl. VV 3100 Rdn. 217; Bericht der Gebührenreferenten der RAK, RVG-Report 2008, 210; KG JurBüro 2008, 304; AnwBl. 2009, 236).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Dieser Auffassung des VIII. Zivilsenats, die in Instanzrechtsprechung und Literatur auf Kritik gestoßen ist (vgl. KG (1. ZS) MDR 2008, 1427; KG (1. ZS) JurBüro 2008, 304, 305 f.; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494, 495; Ruess MDR 2007, 1401, 1402 ff.; Schons AGS 2007, 284 f.; Hansens RVGreport 2008, 121 f., 127), haben sich zwischenzeitlich mehrere Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse 30. April 2008 - III ZB 8/08 - FamRZ 2008, 1346; vom 14. August 2008 - I ZB 103/07 - AGS 2008, 574; vom 24. September 2008 - IV ZB 26/07 - juris, Tz. 6 f. und vom 25. September 2008 - VII ZB 93/07 - juris, Tz. 5).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

    Dieser Auffassung des VIII. Zivilsenats, die in Instanzrechtsprechung und Literatur auf Kritik gestoßen ist (vgl. KG (1. ZS) MDR 2008, 1427; KG (1. ZS) JurBüro 2008, 304, 305 f.; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494, 495; Ruess MDR 2007, 1401, 1402 ff.; Schons AGS 2007, 284 f.;Hansens RVGreport 2008, 121 f., 127), haben sich zwischenzeitlich mehrere Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse vom 30. April 2008 - III ZB 8/08 - FamRZ 2008, 1346; vom 14. August 2008 - I ZB 103/07 - AGS 2008, 574; vom 24. September 2008 - IV ZB 26/07 - juris, Tz. 6 f. und vom 25. September 2008 - VII ZB 93/07 - juris, Tz. 5).
  • VG Minden, 06.10.2008 - 7 K 797/06

    Verfahrensrecht, Kostenrecht, Anwaltskosten, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr,

    Zur weiteren Begründung folgte im Schriftsatz vom 30.05.2008 ein Hinweis auf den Beschluss des KG Berlin vom 31.03.2008 in 1 W 111/08, juris.

    Anderer Ansicht sind das OVG Münster (Beschlüsse vom 25.04.2006 in 7 E 410/06, vom 28.09.2006 in 7 E 957/06, vom 18.10.2006 in 7 E 1339/05 und vom 14.03.2008 in 2 E 1045/07, jeweils nrwe und juris), der VGH München (in einer Vielzahl von Beschlüssen, u.a. Beschlüsse vom 10.07.2006 in 4 C 06.1195 und vom 16.01.2008 in 14 C 07.1808, jeweils juris), der VGH Mannheim im Beschluss vom 04.04.2008 in 11 S 2474/07, juris; sowie der Einzelrichter des KG Berlin in seinem Rückübertragungsbeschluss vom 31.03.2008 in 1 W 111/08, juris - letzterer in Kenntnis der Entscheidungen des 8. Senats des BGH.

    Zudem ist offen, ob sich der 1. Senat des KG Berlin in der in dem Verfahren 1 W 111/08 anstehenden Entscheidung der in dem Rückübertragungsbeschluss vom 31.03.2008 dokumentierten Auffassung des Einzelrichters anschließen wird.

  • VG Minden, 05.06.2008 - 7 K 797/06

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachfestsetzungsantrags; Anrechnung der

    Zur weiteren Begründung folgt im Schriftsatz vom 30.05.2008 ein Hinweis auf den Beschluss des KG Berlin vom 31.03.2008 in 1 W 111/08, juris.

    Anderer Ansicht sind das OVG Münster (Beschlüsse vom 25.04.2006 in 7 E 410/06, vom 28.09.2006 in 7 E 957/06, vom 18.10.2006 in 7 E 1339/05 und vom 14.03.2008 in 2 E 1045/07, jeweils nrwe und juris), der VGH München (in einer Vielzahl von Beschlüssen, u.a. Beschlüsse vom 10.07.2006 in 4 C 06.1195 und vom 16.01.2008 in 14 C 07.1808, jeweils juris), der VGH Mannheim im Beschluss vom 04.04.2008 in 11 S 2474/07, juris; sowie der Einzelrichter des KG Berlin in seinem Rückübertragungsbeschluss vom 31.03.2008 in 1 W 111/08, juris - letzterer in Kenntnis der Entscheidungen des 8. Senats des BGH.

    Zudem ist offen, ob sich der 1. Senat des KG Berlin in der in dem Verfahren 1 W 111/08 anstehenden Entscheidung der in dem Rückübertragungsbeschluss vom 31.03.2008 dokumentierten Auffassung des Einzelrichters anschließen wird.

  • KG, 13.01.2009 - 1 W 496/08

    Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die PKH-Vergütung des

    Die Anrechnung greift daher nur im Rahmen einer Abrechnung, die der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten oder einem anderen Kostenträger für beide Angelegenheiten vornimmt (Senat, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 W 395/08 - sowie ER-Beschluss vom 31.03.2008 - 1 W 111/08 -, OLG Report Berlin 08, 560).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 22 W 43/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen

    Dementsprechend sei sie auch für die Festsetzung der Verfahrensgebühr im Rahmen der Kostenfestsetzung nicht zu berücksichtigen (KG AGS 2008, 216 ff.; OLG München MDR 2008, 412 f. - sämtlich zitiert nach Juris).

    Der Senat teilt auch nicht die Bedenken, dass bei Vornahme der Anrechnung der Beklagte, der mangels Vorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen nicht zum Ersatz der Geschäftsgebühr verpflichtet sei, gegenüber dem zur Erstattung der Geschäftsgebühr verpflichteten Beklagten ohne sachlichen Grund privilegiert werde (KG AGS 2008, 216 ff.).

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZB 26/07

    Festsetzung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren und Höhe der

    c) Der III. Zivilsenat hat sich der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats angeschlossen und sich dessen Ausführungen ausdrücklich zu Eigen gemacht (Beschluss vom 30. April 2008 - III ZB 8/08 - NJW-RR 2008, 1095 Tz. 4); auch der erkennende Senat ist dieser Rechtsprechung beigetreten (Beschluss vom 16. Juli 2008 - IV ZB 24/07 - bei juris abrufbar) und hält trotz der in Rechtsprechung und Schrifttum dagegen erhobenen Bedenken (vgl. KG JurBüro 2008, 304 m. zust. Anm. Schneider, AGS 2008, 218; Schons, AnwBl. 2008, 356; Jungbauer, DAR 2008, 297) an ihr fest.
  • OLG Oldenburg, 08.05.2008 - 8 W 57/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Die im Rahmen von Kostenfestsetzungsverfahren gegen diese Rechtsauffassung vorgetragenen Bedenken (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 31.03.2008, AZ. 1 W 111/08, zitiert in juris) überzeugen nicht.
  • KG, 13.08.2009 - 2 W 128/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der unmissverständlichen Formulierungen des Gesetzes vermochte sich der Senat auch nicht der abweichenden Auffassung des 1. Zivilsenat des Kammergerichts (Beschluss vom 31.3.2008 - 1 W 111/08 - AGS 2008, 216 und nun Beschluss vom 4.11.2008 - 1 W 395/08, KGR Berlin 2009, 135) anzuschließen.
  • KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der wegen einer einem einstweiligen

  • VG Minden, 05.10.2009 - 7 K 1156/08

    Erinnerung gegen eine Vergütungsfestsetzung des Urkundsbeamten

  • KG, 02.04.2009 - 2 W 134/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • KG, 20.10.2008 - 2 W 182/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der vorprozessual entstandenen

  • KG, 30.07.2010 - 2 W 102/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

  • KG, 07.05.2008 - 1 W 168/07

    Terminsgebühr bei anwaltlicher Besprechung nach Erlass einer einstweiligen

  • KG, 23.10.2008 - 1 W 375/07

    Anwaltskosten: Auslegung der Kostenregelung eines Prozessvergleichs

  • KG, 05.02.2009 - 2 W 253/08
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