Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 06.03.2008

Rechtsprechung
   KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07   

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KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07 (https://dejure.org/2008,9838)
KG, Entscheidung vom 25.02.2008 - 2 W 152/07 (https://dejure.org/2008,9838)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 2 W 152/07 (https://dejure.org/2008,9838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen einen Anwaltsvertrag im Kostenfestsetzungsverfahren; Beachtung von materiellrechtlichen Einwendungen im formellen Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO §§ 104 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; ZPO §§ 104 ff; BGB § 134
    Geltendmachung des Nichtigkeit eines Anwaltsvertrages wegen Verstosses gegen das Standesrecht im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07
    Sie hätte durch Beschluss ergehen müssen, was ganz herrschender Rechtsmeinung entspricht (OLG Stuttgart MDR 2003, 110, 111; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Auflage, § 572 ZPO Rn. 10).
  • OLG München, 21.12.1977 - 11 W 2684/77
    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07
    Die Klägerin erhebt damit Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten, die materiellrechtlicher Natur und deswegen im formellen Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtlich sind (KG., NJW 1968, 1290; OLG München, Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 11 W 2684/77 - dokumentiert bei Juris).
  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07
    Zwar hat die Rechtsprechung es teilweise zugelassen, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren materielle Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis geltend gemacht werden können (OVG Sachsen, NJW 2003, 3504; OLG Schleswig Holstein, OLGR 2002, 355; OLG Stuttgart, OLGR1999, 383).
  • OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02

    Wirkungen des Tätigkeitsverbots eines Anwalts auf dessen Sozius.

    Auszug aus KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07
    Zwar hat die Rechtsprechung es teilweise zugelassen, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren materielle Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis geltend gemacht werden können (OVG Sachsen, NJW 2003, 3504; OLG Schleswig Holstein, OLGR 2002, 355; OLG Stuttgart, OLGR1999, 383).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10

    Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Beurteilung des für die Hauptsache zuständigen Gerichts bleibt dann - vorbehaltlich einer Überprüfung durch die höhere Instanz - für die weiteren Prozesshandlungen des Bevollmächtigten maßgeblich und kann deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren, welches einen Teil des Rechtsstreits bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06, NJW-RR 2007, 422 Rn. 8), nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, AnwBl 1987, 236; KG, JurBüro 2008, 316, 317; LG Bonn, AnwBl 1983, 518, 519).
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 21 U 95/08

    Ersatz für die entgangene Nutzung eines Wohnmobils; Berücksichtigung des

    Insbesondere Kappus (NJW 2008, 2183, 2184), Wittschier (NJW 2008, 898, 900 f.) sowie das OLG Nürnberg (Beschluss vom 07.08.2007, Az. 2 W 152/07) führen zutreffend aus, dass eine nachrangig einsetzende Fälligkeit hinsichtlich eines zunächst abgesetzten Restwertes dogmatisch nicht begründbar sei.
  • OLG Zweibrücken, 09.02.2009 - 4 W 98/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Kostenerstattungsanspruch eines Streithelfers bei

    Dieser Ausspruch über die Verpflichtung zur Kostentragung kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht durch die damit befassten Organe überprüft werden (vgl. MünchKomm/Giebel, aaO; OLG Düsseldorf, RPfleger 2005, 55, 56; OLG Bamberg, JurBüro 1983, Spalte 130 und JurBüro 1986, Spalte 219; OLG Nürnberg, JurBüro 1995, 593, 594; OLG Zweibrücken, JurBüro 1986, Spalte 1573; KG, Beschluss vom 25. Februar 2008, - 2 W 152/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • OLG Celle, 21.08.2023 - 2 W 107/23

    Materiell-rechtliche Einwendungen

    Deshalb hat es im hier zu entscheidenden Verfahren bei dem Grundsatz zu bleiben, dass die Frage, ob ein Anwaltsvertrag aus berufsrechtlichen Gründen nichtig sei, eine materiell-rechtliche Einwendung darstellt, die im Kostenfestsetzungsverfahren generell nicht zu prüfen ist [BGH, NJW-RR 2007, 422, 423 [BGH 22.11.2006 - IV ZB 18/06] ; LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2020 - 26 Ta (Kost) 6075/20 , Leitsatz und Rn. 8 - 12, zitiert nach juris; KG Berlin, JurBüro 2008, 316, 317 ; Musielak/ Voit-Flockenhaus, § 104 Rn. 8; Zöller-Herget, § 104 Rn. 21.56 ; Anders/Gehle-Bünnigmann, § 104 Rn. 14 - Stichwort "Anwaltsvertrag" ].
  • LG Frankfurt/Main, 31.07.2017 - 13 T 76/17

    Die behauptete Nichtigkeit des Anwaltsvertrages aufgrund eines Vertretungsverbots

    Komplexere Fragen dazu, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet, gehören nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW-RR 2007, 422 [BGH 22.11.2006 - IV ZB 18/06] ; BAGE 153, 261, KG JurBüro 2008, 316; MüKOZPO/Schulz § 104 Rn. 50; Bormann in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 45 BRAO Rn. 50).
  • OLG Koblenz, 15.03.2017 - 14 W 112/17

    Beschwerdefristversäumung im Kostenfestsetzungsverfahren: Wirksame Zustellung des

    Dem so begründeten Kostenfestsetzungsanspruch kann nur mit kostenrechtlichen Einwänden, nicht aber mit sonstigen materiell-rechtlichen Einwendungen entgegengetreten werden (Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl., § 104 Rn. 21 - materiell-rechtliche Einwendungen; BGH NJW-RR 2007, 422; KG Berlin JurBüro 2008, 316; OLG Brandenburg NJOZ 2011, 769; OLG Saarbrücken MDR 2011, 572).
  • KG, 12.04.2021 - 19 W 1008/20

    Vollmacht zum Kostenfestsetzungsantrag bei Veränderungen im Anwaltsbüro

    Ist die Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten im Hauptsacheverfahren also bejaht worden, kann sie dem Bevollmächtigten bei unveränderter Sach- und Rechtslage im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr abgesprochen werden (KG, Beschluss v. 25.2.2008, 2 W 152/07, Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 59/08   

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https://dejure.org/2008,28659
OLG Brandenburg, 06.03.2008 - 9 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,28659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2008 - 9 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,28659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2008 - 9 WF 59/08 (https://dejure.org/2008,28659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung des Gegenstandswertes für ein Hauptsacheverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1207
  • JurBüro 2008, 316
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12

    Unzulässige Beschwerde gegen Festsetzung des Streitwertes

    Gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 1 GKG können nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 2 GKG Einwände nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 153; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. GKG § 63 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 15.01.2010 - 19 W 1/10 - und vom 22.07.2010 - 19 W 37/10 -, jeweils unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1120; OLG Hamm, MDR 2005, 1309; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 1207 und MDR 2000, 174; OLG Köln, MDR 2000, 174, a.A. KG Berlin, NJW-RR 2004, 864 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu der alten Fassung des GKG).
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