Weitere Entscheidung unten: AG Düsseldorf, 11.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.01.2009 - 1 W 57/08   

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https://dejure.org/2009,960
OLG Schleswig, 05.01.2009 - 1 W 57/08 (https://dejure.org/2009,960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.01.2009 - 1 W 57/08 (https://dejure.org/2009,960)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Januar 2009 - 1 W 57/08 (https://dejure.org/2009,960)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Kennst Du mich noch?" - Zur Streitwertbemessung im Fall des E-Mail-Spam und zur Zurechnung von eigenen, die Beeinträchtigung verstärkenden, Handlungen des Unterlassungsgläubigers zu Lasten des Unterlassungschuldners.

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; § 34 BDSG

  • Telemedicus

    Streitwertfestsetzung bei Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • Telemedicus

    Streitwertfestsetzung bei Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • webshoprecht.de

    Zum Streitwert bei unerwünscht zugesandten Werbe-E-Mails

  • JurPC

    Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • aufrecht.de

    Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • info-it-recht.de

    Streitwert bei E-Mail-Spam betragt 4500 Euro

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 ZPO
    Bei unaufgeforderter Zusendung von Werbe-E-Mails gilt ein Streitwert von 4.500,00 EUR

  • damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 ZPO
    Zum Streitwert für datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Streitwert bei unerwünscht zugesandten Werbe-E-Mails

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung]

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert bei SMS-Mitteilung über eingegangene (unaufgeforderte) E-Mail

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Streitwert bei SMS-Mitteilung über eingegangene (unaufgeforderte) E-Mail

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei unerwünschter E-Mail-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei E-Mail-Spam 4.500,- EUR

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei E-Mail-Spam 4.500,- EUR

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
  • MMR 2009, 215 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 022
  • afp 2009, 131
  • JurBüro 2009, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Zum Teil wird zur Begründung angeführt, es müsse auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen berücksichtigt werden (z.B. OLG Schleswig, JurBüro 2009, 256, wohl auch KG, Beschluss vom 27.2.2007, 21 W 7/07 [nicht veröffentlicht], zit. nach OLG Schleswig, aaO.).
  • KG, 17.01.2022 - 5 W 152/21

    Catch-all-Funktion - Gegenstandswert bei Anspruch auf Unterlassung unerbetener

    (cc) Bei der Bewertung der Bedeutung, die jede unerbetene E-Mail-Werbung für die Nutzung der für private Belange unterhaltenen E-Mail-Adresse hat, ist ferner dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails um ein Massenphänomen handelt, bei dem jedes einzelne E-Mail-Schreiben dazu beiträgt, dass der Empfänger die eigene Privatsphäre nicht ohne sein Zutun von unverlangten Zuschriften freihalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 225/17, BGHZ 219, 233-242, Rn. 25 nach juris; vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05. Januar 2009 - 1 W 57/08, Rn. 12, juris).
  • AG Düsseldorf, 10.07.2012 - 29 C 2193/12

    Unterlassungsanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten

    Auch der Abschreckungseffekt für die Zukunft ist zu berücksichtigen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: 1 W 57/08, zitiert nach Juris).
  • LG Lübeck, 18.06.2021 - 14 T 19/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine einmalige Übersendung eines unerwünschten

    Das Beschwerdegericht hält einen Wert von 4500, 00 ? bei einmaliger Zusendung eines Faxes für angemessen (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2009, 1 W 57/08).
  • AG Hamburg, 29.12.2011 - 17b C 66/11
    Maßgeblich ist, dass nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und Löschen der E-Mails, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.01.2009, 1 W 57/08, zitiert nach juris).
  • AG Westerstede, 30.09.2009 - 21 C 52/09
    Dem vom Kläger zitierten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 05.01.2009 (1 W 57/08) lässt sich nichts für eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Westerstede im vorliegenden Rechtsstreit entnehmen.
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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 11.02.2009 - 22 C 14416/08   

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https://dejure.org/2009,16043
AG Düsseldorf, 11.02.2009 - 22 C 14416/08 (https://dejure.org/2009,16043)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2009 - 22 C 14416/08 (https://dejure.org/2009,16043)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 22 C 14416/08 (https://dejure.org/2009,16043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 762
  • JurBüro 2009, 256
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG München, 06.09.2010 - 155 C 34595/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer

    Das wäre der Streitwert für die Gebühren des Anwalts obgleich er selbstverständlich zur Klagerwiderung die Nebenkostenabrechnung in vollem Umfange zu überprüfen hätte (so auch zuletzt AG Düsseldorf JurBüro 2009, 256; Mayer-Kroiß/Kroiß RVG Anh. I Rn. 321).
  • AG München, 06.09.2010 - 155 C 34596/09

    Rechtsanwaltskosten: Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer

    Das wäre der Streitwert für die Gebühren des Anwalts obgleich er selbstverständlich zur Klagerwiderung die Nebenkostenabrechnung in vollem Umfange zu überprüfen hätte (so auch zuletzt AG Düsseldorf JurBüro 2009, 256; Mayer-Kroiß/Kroiß RVG Anh. I Rn. 321).
  • AG Düsseldorf, 21.03.2011 - 47 C 14298/10

    Nachzahlungspflicht einer Mieterin unter Berücksichtigung der geleisteten

    Eigentlicher Streitgegenstand blieb die Abwehr der Nachzahlungspflicht der Klägerin unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen (AG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2008 - 22 C 14416/08).
  • AG Düsseldorf, 26.08.2009 - 22 C 6276/09

    Fehlen der Aktivlegitimation eines Anspruchstellers aufgrund unwirksamer

    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen verweist das Gericht insoweit auf seine Ausführungen in dem Urteil vom 7. Januar 2009 (Amtsgericht Düsseldorf, 22 C 14416/08), die die Beklagte zu den Gerichtsakten gereicht und dem Kläger zur Verfügung gestellt hat.
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