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   OLG München, 11.02.2009 - 11 W 2855/08   

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https://dejure.org/2009,26769
OLG München, 11.02.2009 - 11 W 2855/08 (https://dejure.org/2009,26769)
OLG München, Entscheidung vom 11.02.2009 - 11 W 2855/08 (https://dejure.org/2009,26769)
OLG München, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 11 W 2855/08 (https://dejure.org/2009,26769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anrechnung der Geschäftsgebühr und der Verfahrensgebühr eines selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Berücksichtigung der Verfahrensgebühr auf die Hauptsache bei der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Identität der Personen und des Gegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2009, 475
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 17.07.2008 - 8 W 287/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der Gebühren bei einer mehrfachen Anrechnung

    Auszug aus OLG München, 11.02.2009 - 11 W 2855/08
    Aus der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 5 RVG-VV ist zu entnehmen, dass nach Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Identität der Personen und des Gegenstands die dort entstandene Verfahrensgebühr auf die der Hauptsache anzurechnen ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az. 8 W 264/08 und 8 W 265/08; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. 2008, Anh. III Rdnr. 26; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 3100 RVG-VV Rdnr. 57; je m. w. N.), und zwar entgegen der Ansicht des Landgerichts so, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbstständigen Beweisverfahren Bestand hat, während die des Hauptsacheverfahrens durch Anrechnung ganz oder teilweise in Wegfall kommt (OLG Stuttgart JurBüro 2008, 526-527).

    Dadurch würde eine Mehrbelastung der Gerichte erreicht, die gerade durch den Wegfall der Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO vermieden werden sollte, da ein finanzieller Vorteil aus dem Erlass eines Beweisbeschlusses oder der zumindest beginnenden Durchführung einer Beweisaufnahme dem Rechtsanwalt nicht mehr erwächst (OLG Stuttgart JurBüro 2008, 526-527).

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG München, 11.02.2009 - 11 W 2855/08
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 22.1.2008 (Az.: VIII ZB 57/07, JurBüro 2008, 33, 102 = NJW 2008, 1323) und in weiteren Folgeentscheidungen festgestellt, dass eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr auch im Kostenfestsetzungsverfahren nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG immer anzurechnen ist, unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten ist, ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist (s. a. Senat Beschluss vom 13.10.08, 11 W 2279/08).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen

    Auszug aus OLG München, 11.02.2009 - 11 W 2855/08
    Aus der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 5 RVG-VV ist zu entnehmen, dass nach Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Identität der Personen und des Gegenstands die dort entstandene Verfahrensgebühr auf die der Hauptsache anzurechnen ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az. 8 W 264/08 und 8 W 265/08; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. 2008, Anh. III Rdnr. 26; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 3100 RVG-VV Rdnr. 57; je m. w. N.), und zwar entgegen der Ansicht des Landgerichts so, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbstständigen Beweisverfahren Bestand hat, während die des Hauptsacheverfahrens durch Anrechnung ganz oder teilweise in Wegfall kommt (OLG Stuttgart JurBüro 2008, 526-527).
  • OVG Thüringen, 30.07.2007 - 2 KO 183/07

    Besoldung und Versorgung; Streitwertfestsetzung bei Teilstatusklagen von Beamten,

    Auszug aus OLG München, 11.02.2009 - 11 W 2855/08
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 22.1.2008 (Az.: VIII ZB 57/07, JurBüro 2008, 33, 102 = NJW 2008, 1323) und in weiteren Folgeentscheidungen festgestellt, dass eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr auch im Kostenfestsetzungsverfahren nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG immer anzurechnen ist, unabhängig davon, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten ist, ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist (s. a. Senat Beschluss vom 13.10.08, 11 W 2279/08).
  • OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15

    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf Gebühren

    Eine Identität der Streitgegenstände im Sinne der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG liegt auch vor, wenn sich das selbstständige Beweisverfahren auf die Rechtsverteidigung bezieht; eine derartige Konstellation lag bereits den Beschlüssen des Senats vom 30.01.2009 - 2 W 32/09 - (BauR 2009, 1180 f.) sowie vom 03.11.2009 - 2 W 310/09 - zugrunde (ebenso OLG Nürnberg JurBüro 1996, 35; OLG München JurBüro 2009, 475 f.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rz. 13 Stichwort: "Selbstständiges Beweisverfahren"; grundsätzlich ebenso: OLG Hamburg JurBüro 1989, 976).
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