Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 29.07.2010

Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31081
AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10 (https://dejure.org/2010,31081)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 17.09.2010 - 5 C 95/10 (https://dejure.org/2010,31081)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 17. September 2010 - 5 C 95/10 (https://dejure.org/2010,31081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Fiktive Rückbeziehung des Eintritts der Rechtshängigkeit auf die Zustellung des Mahnbescheids

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 269 Abs 3 S 3 ZPO, § 696 Abs 3 ZPO
    Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Fiktive Rückbeziehung des Eintritts der Rechtshängigkeit auf die Zustellung des Mahnbescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 08.02.1985 - 7 W 5/84

    Kosten bei Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

    Auszug aus AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10
    Die Beklagte hat auch Anlass zu der Klageerhebung gegeben, weil sie auf mehrfache vorgerichtliche Mahnungen der Klägerin nicht reagiert hatte (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 240; OLG Köln MDR 1985, 505).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 21 AR 10/96
    Auszug aus AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10
    Nur ein solches Ergebnis lässt sich im Übrigen mit der Auffassung in Übereinstimmung bringen, dass der gemäß § 696 Abs. 3 ZPO rückwirkend fingierte Eintritt der Rechtshängigkeit nicht der maßgebliche Zeitpunkt für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit sein kann, weil sich anderenfalls Veränderungen des Streitwertes im Mahnverfahren, beispielsweise durch Teilwiderspruch oder eben Zahlung und Teilrücknahme bei der Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit nicht Rechnung tragen ließe (vgl. statt vieler OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1403 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.1985 - 4 W 71/85

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; Anerkenntnis eines Anspruchs

    Auszug aus AG Ludwigslust, 17.09.2010 - 5 C 95/10
    Die Beklagte hat auch Anlass zu der Klageerhebung gegeben, weil sie auf mehrfache vorgerichtliche Mahnungen der Klägerin nicht reagiert hatte (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 240; OLG Köln MDR 1985, 505).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Dabei kann dahinstehen, wann im Mahnverfahren nach Abgabe an das Streitgericht Rechtshängigkeit eintritt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 05.02.2009 - III ZR 164/08, BGHZ 179, 329 = NJW 2009, 1213 m.w.Nachw.), insbesondere kann dahinstehen, ob für den Fall, dass die Sache - wie vorliegend - alsbald an das Streitgericht abgegeben worden ist, die Rechtshängigkeit gemäß § 696 Abs. 3 ZPO bereits mit Zustellung des Mahnbescheids eintritt (verneinend AG Ludwigslust, Urt. v. 17.09.2010 - 5 C 95/10, JurBüro 2011, 41 f., juris Rn. 10 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.07.2010 - II-4 WF 124/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15367
OLG Köln, 29.07.2010 - II-4 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,15367)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.2010 - II-4 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,15367)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - II-4 WF 124/10 (https://dejure.org/2010,15367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 02.08.2007 - 3 WF 229/07

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe im einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Bamberg, 27.11.2002 - 2 WF 215/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 11 WF 86/05

    Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10
    Diese Begrenzung der Zulässigkeit einer Beschwerde galt bereits vor Inkraftreten des FamFG, und wurde höchstrichterlich auf Entscheidungen im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 620 ZPO erstreckt, sofern diese nach § 620c Satz 2 ZPO nicht anfechtbar waren (vgl. BGH v. 23.5.2005, FamRZ 2005, 790; OLG Hamm, FamRZ 2006, 352; OLG Land Sachen-Anhalt v. 2.8.2007, FamRZ 2008, 165; OLG Bamberg v. 27.11.2001, FamRZ 2004, 38).
  • OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenkostenhilfe für eine

    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Bremen, 20.03.2013 - 4 WF 19/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe im

    Zwar wird insofern vertreten, dass die auf fehlende Erfolgsaussicht gestützte Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe auch in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG nur dann anfechtbar sei, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden habe, weil auch in diesen Fällen im schriftlichen Verfahren ergangene Entscheidungen gemäß § 57 S. 1 FamFG unanfechtbar seien (OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2011, 8 WF 281/10, FamRZ 2011, 53; Beschluss vom 09.06.2010, 10 WF 92/10, FamRZ 2011, 234; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010, 10 WF 375/10, FamRZ 2011, 918; OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2010, 4 WF 124/10 - Juris; Schürmann in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 11. Kapitel Verfahrenskostenhilfe, 5. Auflage, Rn. 296).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 4 WF 188/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe

    Ausweislich der vorzitierten Vorschrift sind danach gemäß § 57 Satz 1 FamFG einstweilige Anordnungen in Unterhaltssachen nicht anfechtbar, soweit die Zurückweisung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht auf wirtschaftliche Gründe gestützt wird (vgl. hierzu Keidel/Zimmermann, FamFG, § 76 Rz. 54, Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 127 ZPO Rz. 47, wie auch OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10 - , unveröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht