Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 19.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.11.2010 - 14 W 678/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32041
OLG Koblenz, 22.11.2010 - 14 W 678/10 (https://dejure.org/2010,32041)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.11.2010 - 14 W 678/10 (https://dejure.org/2010,32041)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. November 2010 - 14 W 678/10 (https://dejure.org/2010,32041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Partei für die Teilnahme an einer Güteverhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilprozess - Reisekostenerstattung: Auch, wenn Partei aus den USA anreist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 598
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.08.2010 - 14 W 451/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40040
OLG Koblenz, 19.08.2010 - 14 W 451/10 (https://dejure.org/2010,40040)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.08.2010 - 14 W 451/10 (https://dejure.org/2010,40040)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. August 2010 - 14 W 451/10 (https://dejure.org/2010,40040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Beteiligung des Streithelfers an einem Vergleich bei Anmeldung einer Einigungsgebühr durch den Streithelfer nach Erklärung zur Unbedenklichkeit eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs; Gerichtliche Kostenentscheidung zugunsten eines Streithelfers nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2011, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 W 148/00

    Erstattung der Kosten des Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 14 W 451/10
    Anders ist dies nur, wenn die Parteien eine Entscheidung zu Lasten des Streithelfers treffen und dieser am Vergleichsabschluss nicht beteiligt ist oder sogar ausdrücklich widerspricht (MünchKommZPO/ Giebel, 3. Aufl. 2008, § 101 Rn. 26 ff.; Musielak-Wolst, ZPO, 6. Aufl., § 101 Rn. 6; OLG Koblenz v. 15.03.2000, 3 W 148/00, Rz. 14, OLGR 2000, 443).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 W 106/11

    Erfallen der Einigungsgebühr zu Gunsten des Prozessbevollmächtigten des

    Folgerichtig ist über die Kosten der Streithilfe durch Beschluss des Landgerichts - Einzelrichters - nachträglich von Amts wegen entschieden worden (vgl. dazu OLG Koblenz BeckRS 2011, 20552; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl., § 101 Rn. 14 m.w.N.) .
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