Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.11.2010 - 14 W 678/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Partei für die Teilnahme an einer Güteverhandlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zivilprozess - Reisekostenerstattung: Auch, wenn Partei aus den USA anreist!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 29.01.2009 - 5 O 184/08
- LG Trier, 09.08.2010 - 5 O 184/08
- OLG Koblenz, 22.11.2010 - 14 W 678/10
Papierfundstellen
- JurBüro 2011, 598
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.08.2010 - 14 W 451/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme einer Beteiligung des Streithelfers an einem Vergleich bei Anmeldung einer Einigungsgebühr durch den Streithelfer nach Erklärung zur Unbedenklichkeit eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs; Gerichtliche Kostenentscheidung zugunsten eines Streithelfers nach ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 21.07.2010 - 5 O 82/09
- OLG Koblenz, 19.08.2010 - 14 W 451/10
Papierfundstellen
- JurBüro 2011, 598
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 15.03.2000 - 3 W 148/00
Erstattung der Kosten des Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs
Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2010 - 14 W 451/10
Anders ist dies nur, wenn die Parteien eine Entscheidung zu Lasten des Streithelfers treffen und dieser am Vergleichsabschluss nicht beteiligt ist oder sogar ausdrücklich widerspricht (…MünchKommZPO/ Giebel, 3. Aufl. 2008, § 101 Rn. 26 ff.;… Musielak-Wolst, ZPO, 6. Aufl., § 101 Rn. 6; OLG Koblenz v. 15.03.2000, 3 W 148/00, Rz. 14, OLGR 2000, 443).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 W 106/11
Erfallen der Einigungsgebühr zu Gunsten des Prozessbevollmächtigten des …
Folgerichtig ist über die Kosten der Streithilfe durch Beschluss des Landgerichts - Einzelrichters - nachträglich von Amts wegen entschieden worden (vgl. dazu OLG Koblenz BeckRS 2011, 20552;… Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl., § 101 Rn. 14 m.w.N.) .