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LG Berlin, 11.07.2011 - 512 Qs 74/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers bei bereits erfolgter Beiordnung eines Verteidigers gegenüber einem Mitangeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2
Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers bei bereits erfolgter Beiordnung eines Verteidigers gegenüber einem Mitangeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online (Kurzinformation)
Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Waffengleichheit
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Pflichtverteidiger - in Berlin und Kleve herrschen "Waffengleichheit”
- strafverteidiger-berlin.info (Kurzinformation)
Notwendige Verteidigung im Sinne des § 140 StPO
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 22.06.2011 - 232b Ds 6/11
- LG Berlin, 11.07.2011 - 512 Qs 74/11
Papierfundstellen
- JurionRS 2011, 37287
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