Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 26.11.1996

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4881
OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97 (https://dejure.org/1997,4881)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.1997 - 3 Ws 43/97 (https://dejure.org/1997,4881)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 3 Ws 43/97 (https://dejure.org/1997,4881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 314
  • Justiz 1997, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
    Dies gilt insbesondere dann, wenn zweifelhaft ist, ob der in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachte aufgrund seiner Krankheit und seiner regelmäßig gegebenen Unerfahrenheit in medizinischen und juristischen Fragen allein in der Lage ist, im Verfahren und vor allem bei der obligatorischen mündlichen Anhörung sachgerechte Anträge zu stellen und die aus seiner Sicht notwendigen Gesichtspunkte zum Ausdruck zu bringen (BVerfGE 70, 297 ff., 323; OLG Stuttgart Die Justiz 1993, 367).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
    Ins Gewicht fallen hier vielmehr einerseits die Dauer der, wenn auch zwischenzeitlich mehrjährig unterbrochenen Unterbringung vor dem Hintergrund von Art und Schwere der Anlaßtaten und andererseits die auf der Grundlage der Krankheit bzw. schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung des Untergebrachten zu prüfende Frage von Art und Bedeutung bzw. Erheblichkeit im Falle bedingter Entlassung ggf. noch drohender rechtswidriger Taten; mithin Gesichtspunkte der auch aus Sicht des Senates fraglichen Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung (vgl. auch BVerfG NJW 1995, 3048 ).
  • LG Karlsruhe, 15.03.1993 - 8 AK 14/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
    Dies gilt insbesondere dann, wenn zweifelhaft ist, ob der in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachte aufgrund seiner Krankheit und seiner regelmäßig gegebenen Unerfahrenheit in medizinischen und juristischen Fragen allein in der Lage ist, im Verfahren und vor allem bei der obligatorischen mündlichen Anhörung sachgerechte Anträge zu stellen und die aus seiner Sicht notwendigen Gesichtspunkte zum Ausdruck zu bringen (BVerfGE 70, 297 ff., 323; OLG Stuttgart Die Justiz 1993, 367).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - 3 Ws 713/92

    Unterlassen einer mündlichen Anhörung; Nachholung der mündlichen Anhörung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Unterlassung der - von den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen abgesehen - zwingenden mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO einen schwerwiegenden Verfahrensmangel darstellt, der - in Abweichung von der Regelung des § 309 Abs. 2 StPO - eine Zurückverweisung an die Vorinstanz zum Zwecke der Nachholung der mündlichen Anhörung gebietet (OLG Karlsruhe Die Justiz 1975, 477; 1980, 91; Senat Die Justiz 1996, 188; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 406, 407).
  • EuGH, 04.10.1972 - 9/72

    Brunner KG / Hauptzollamt Hof

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
    H.C. ist aufgrund Urteils des Landgerichts Konstanz vom 21.09.1972 (KLs 9/72 - 111 11172) gem. § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus, nämlich im Zentrum für Psychiatrie in ... untergebracht; Anlaßtaten sind Vergehen des Diebstahls, der Untreue, Urkundenfälschung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung und der Körperverletzung, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund einer hebephrenen Form der Schizophrenie.
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Ohne dass es einer verfassungsgerichtlichen Stellungnahme zur einfachrechtlichen Gesetzesauslegung bedürfte (vgl. dazu OLG Stuttgart, StV 1993, S. 378; OLG Jena, StV 1997, S. 540; OLG Braunschweig, StV 2001, S. 21; OLG Karlsruhe, StV 1997, S. 314 ; Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 140 Rn. 57; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 140 Rn. 33a, die die Beiordnung in der Regel für erforderlich halten und die Begründung des ausnahmsweisen Absehens verlangen; eher differenzierend an Hand der Voraussetzungen von § 140 Abs. 2 StPO BbgVerfG, NJW 2001, S. 2533 ; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, S. 19; OLG Brandenburg, NStZ-RR 1997, S. 96; KG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 u.a. - und Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 AR 181/02 - 5 Ws 104/02 u.a. - ), war jedenfalls im vorliegenden Fall auf Grund der konkreten Umstände die Bestellung eines Pflichtverteidigers von Verfassungs wegen geboten.
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05

    Maßregelvollstreckung: Notwendigkeit der Verteidigung bei Abbruch der Maßregel

    Auch im Vollstreckungsverfahren ist dem Untergebrachten ein Verteidiger beizuordnen, wenn dies wegen Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage und/oder wegen der Unfähigkeit des Untergebrachten, sich selbst zu verteidigen, geboten erscheint (vgl. § 140 Abs. 2 StPO; BVerfG NJW 1986, 767, 771; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

    Entsprechend kann der Untergebrachte in tatsächlicher Hinsicht bei der Anhörung zur Frage des Abbruchs der Maßregel nur dann sachgerechte Anträge stellen und die aus seiner Sicht notwendigen Gesichtspunkte zum Ausdruck bringen (vgl. OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f. m. w. Nachw.), wenn er die psychiatrischen Ausführungen in den Stellungnahmen des Zentrums für Psychiatrie E einschließlich des von diesen in Bezug genommenen Gutachtens des in der Hauptverhandlung tätigen Sachverständigen erfassen kann.

    Deshalb war - unabhängig davon, ob der Untergebrachte ein entsprechendes Begehren geäußert hat (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 378) - dem Untergebrachten ein Pflichtverteidiger zu bestellen (OLG Celle StV 1982, 262 f.; vgl. auch OLG Stuttgart StV 1993, 378; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

    Deswegen hat der Senat dem Untergebrachten einen Pflichtverteidiger bestellt und verweist im übrigen die Sache ausnahmsweise zur weiteren Behandlung, insbesondere zur erneuten Anhörung des Untergebrachten im Beisein des vom Senat bestellten Verteidigers und zur erneuten Entscheidung über den Abbruch der Maßregel zurück (OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.).

  • OLG Koblenz, 09.03.2009 - 2 Ws 92/09

    Erforderlichkeit der Pflichtverteidigerbestellung bei Überweisung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 10.12.2004 - 2 Ws 538/04

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Entscheidung über die Aussetzung der

    Dem schließt sich der Senat an (ebenso bereits OLG Stuttgart, StV 1993, 378; OLG Düsseldorf, StV 1996, 221; OLG Karlsruhe, StV 1997, 314, 315; NStZ-RR 2004, 19 (LS); thür.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung

    Darüber hinaus wird von der obergerichtlichen und teilweise auch höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Durchbrechung des Grundsatzes der eigenen Sachentscheidung z.B. dann anerkannt, wenn dem Beschwerdeführer bei eigener Sachentscheidung eine Instanz verloren ginge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539; OLG Hamm, StV 1995, 594, 595; ablehnend OLG Rostock NStZ-RR 2000, 14, 15) und/oder das zugrundeliegende Verfahren unter einem schwerwiegenden Verfahrensfehler leidet (z.B. fehlende Beiordnung eines Verteidigers im Rahmen des Prüfungsverfahrens nach § 67e StGB OLG Karlsruhe, StV 1997, 314,f = StraFo 1997, 125f oder bei unterbliebener mündlicher Anhörung (vgl. BGH NStZ 1995, 610, 611; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ 1993, 406f = StV 1993, 646f; 1. Strafsenat, StV 1995, 538; 5. Strafsenat, NStZ 1981, 454; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 77; OLG Koblenz, GA 1985, 235, 237;OLG Karlsruhe, Die Justiz 1975, 477f, 1981, 365), die angefochtene Entscheidung keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BGHSt 36, 139, 140; OLG Bremen, NJW 1951, 84f) oder eine umfassende Behandlung und Würdigung des Streitstoffes nicht vorgenommen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat StV 1986, 376) bzw. das Erstgericht es bei einer floskelhaften Begründung hat bewenden lassen (OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, StV 1995, 539 = VRS 88 (1995), 426f; kritisch hierzu OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, MDR 1993, 375f).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 Ausl 218/01

    Fluchtgefahr, inhaftierter Verfolgter, Möglichkeit zur Flucht, lange

    Es lässt sich nämlich, was jedoch erforderlich ist (vgl. dazu Beschluss des Senats in StraFo 1997, 125 = StV 1997, 369, 651 = NStZ-RR 1997, 286) nicht feststellen, dass der Verfolgte sich der Auslieferung derzeit durch Flucht überhaupt entziehen könnte.
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2001 - 1 Ws 199/01

    Aussetzung; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe; Strafausspruch; Strafrest;

    Die festgestellten Verfahrensmängel, insbesondere die Verletzung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich der Zwei-Drittel-Frage, haben zur Folge, dass die Sache entgegen der Regel des § 309 Abs. 2 StPO insoweit an die Strafvollstrekkungskammer zurückzuverweisen ist (vgl. auch OLG Rostock, NStZ-RR 2000, 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 3 Ws 43/97 - OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 406).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2001 - 1 Ws 141/01

    Schuldunfähigkeit; Psychiatrisches Krankenhaus; Schizophrenie; Unterbringung;

    Unabhängig davon, ob der Untergebrachte das Begehren auf Beiordnung eines Verteidigers geäußert hat, hat die Strafvollstreckungskammer entweder einen Verteidiger beizuordnen oder darzulegen, aus welchen besonderen Umständen dies ausnahmsweise entbehrlich ist (EGMR NStZ 1992, 148; OLG Stuttgart Die Justiz 1993, 367 f; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 Ausl 98/01

    Fluchtgefahr; inhaftierter Verfolgter; Möglichkeit zur Flucht; lange

    Es lässt sich nämlich, was jedoch erforderlich ist (vgl. dazu Beschluss des Senats in StraFo 1997, 125 = StV 1997, 369, 651 = NStZ-RR 1997, 286) nicht feststellen, dass der Verfolgte sich der Auslieferung derzeit durch Flucht überhaupt entziehen könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 296/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7047
OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 296/96 (https://dejure.org/1996,7047)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.11.1996 - 1 Ws 296/96 (https://dejure.org/1996,7047)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. November 1996 - 1 Ws 296/96 (https://dejure.org/1996,7047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Justiz 1997, 343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1990 - 1 Ws 275/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 296/96
    Da andererseits § 67 a StGB ausschließlich auf die Maßregelvollstreckung und einen Wechsel im Unterbringungsvollzug bezogen ist (s. v. Bubnoff JR 1976, 424) und eine analoge Anwendung des § 67 a StGB im Verhältnis Strafe - Maßregel nicht zulässig ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1991, 892 ), kann bei dieser Rechtslage eine Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel folgerichtig allenfalls für die Zeit nach der Strafverbüßung ins Auge gefaßt werden.
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 1 Ws 308/96 - und 27. November 1996 - 1 Ws 296/96) auch die Mitteilung der Tatsachen erforderlich, aus denen sich ohne Rückgriffe auf die Ermittlungsakten oder sonstige dem Antrag lediglich beigefügte Schriftstücke die Wahrung der in § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO geregelten zwingenden gesetzlichen Fristen ergibt (ebenso KG JR 1989, 286; OLG Düsseldorf VRS 84, 450; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 520; OLG Hamm NStZ 1992, 250; weiter siehe Schmid, a.a.O. Rn. 38 a.E.; Lutz Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 27 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.1997 - 1 Ws 93/97
    Aus der Sicherungsverwahrung (s u IV) kann eine Überstellung in die Unterbringung nach § 63 StGB gem. § 67 a StGB deshalb nicht erfolgen, weil die Sicherungsverwahrung nicht vollzogen wird und eine analoge Anwendung von § 67 a StGB auch insoweit nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsentscheidung vom 26.11,1996 - 1 Ws 296/96 -,- v. Bubnoff JR 1976, 424).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht