Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl/134/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Auslieferung eines Verfolgten nach Italien zur Vollstreckung einer in einem Abwesenheitsurteil festgesetzen Freiheitsstrafe; Wirksamkeit eines Urteils bei Verhandlung in Abwesenheit des Verfolgten; Möglichkeit der Vollstreckung eines ...
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 175
- NStZ-RR 2008, 175
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Karlsruhe, 13.09.2004 - 1 AK 6/04
Auslieferung aufgrund eines in einem Staat der Europäischen Union ergangenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung …
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- OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 1 AK 42/02 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00
Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03
Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen …
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- OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 1 Ws 141/12
Internationale Rechtshilfe: Anwendungsbereich des Überstellungsübereinkommens; …
Unabhängig davon, dass der Verurteilte nach Deutschland - seinem Heimatland - schon lange vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Appellationsmilitärgerichts R. vom 07.05.2008 und damit einer überhaupt möglichen Vollstreckung desselben in Italien zurück gekehrt ist (vgl. hierzu OLG Rostock OLGSt IRG § 49 Nr. 2), setzt nämlich nach Ansicht des Senats der in Art. 68 Abs. 1 SDÜ verwendete Begriff der "Flucht" ein finales Verhalten voraus und kann nicht schon dadurch verwirklicht werden, dass ein Verurteilter ohne jegliches Vorliegen einer Vereitelungsabsicht sich nur einfach in sein Heimatland zurück begibt (siehe hierzu schon Senat, Beschluss vom 04.01.2012, 1 Ws 77/10, zu Art. 2 Abs. 1 ZP-ÜberstÜbk; offen gelassen durch OLG Dresden, Beschluss vom 09.06.2011, OLG Ausl 184/10; OLG Stuttgart Justiz 2008, 143 und Senat NStZ-RR 2008, 112 jeweils zu § 83 Nr. 3 IRG).