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   OLG Stuttgart, 02.08.1994 - 3 Ws 114/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8524
OLG Stuttgart, 02.08.1994 - 3 Ws 114/94 (https://dejure.org/1994,8524)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.08.1994 - 3 Ws 114/94 (https://dejure.org/1994,8524)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. August 1994 - 3 Ws 114/94 (https://dejure.org/1994,8524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtspflichten eines Gerichtsvollziehers bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; Auslösung kurzfristiger Gemütsbewegungen als Körperverletzung; Regelung des Klageerzwingungsverfahrens bezüglich der Rechtsanwälte; Benachrichtigung des Termins zur Durchführung der Zwangsräumung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Justiz 1995, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 24.07.1995 - Ws 57/94

    Rückverlegung des Strafgefangenen in die ursprünglich zuständige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.08.1994 - 3 Ws 114/94
    Vorliegend bedarf diese Frage jedoch keiner Entscheidung, sondern kann offengelassen werden (so auch der Senat in seinem Beschluß vom 27. Juni 1994 - 3 Ws 57/94).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Falls der Gegenmeinung gefolgt wird, hätten die Antragsteller darlegen und glaubhaft machen müssen, dass sie sich vergeblich bemüht haben, einen zur Übernahme des Mandats bereiten Rechtsanwalt zu finden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1995, 23; Senatsbeschluss in NStZ-RR 2000, 244).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Falls der Gegenmeinung gefolgt wird, hätten die Antragsteller darlegen und glaubhaft machen müssen, dass sie sich vergeblich bemüht haben, einen zur Übernahme des Mandats bereiten Rechtsanwalt zu finden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1995, 23; Senatsbeschluss in NStZ-RR 2000, 244).
  • OLG Stuttgart, 23.06.1997 - 1 Ws 111/97

    Zur Frage der Beiordnung eines Notanwalts im Klageerzwingungsverfahrens

    Der Senat vertritt jedoch in ständiger Rechtsprechung die bei den Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf MDR 1995, 193 ; OLG Hamm NStZ 1995, 562 ; OLG Bremen NS2 1986, 475; OLG Celle NStZ 1985, 234 ; OLG Frankfurt NS2 1981, 491; OLG Hamburg MDR 1965, 407; anderer Ansicht OLG Schleswig SchlHA 1996, 94 [L/T]; OLG Koblenz NJW 1982, 61; offengelassen von OLG Stuttgart - 3. Strafsenat - Die Justiz 1995, 23) vorherrschende und im Schrifttum teilweise (vgl. AK/ StPO - Moschüring § 172 Rdnr. 101; KK, StPO , 3. Aufl., § 172 Rdnr. 55; anderer Ansicht Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 172 Rdnr. 23; Rieß in LR, StPO , 24. Aufl., § 172 Rdnr. 157) vertretene Auffassung, daß § 78 b ZPO im Klageerzwingungsverfahren nicht entsprechend anwendbar ist.
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