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   OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06   

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https://dejure.org/2006,6737
OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06 (https://dejure.org/2006,6737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2006 - 1 Ss 5/06 (https://dejure.org/2006,6737)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06 (https://dejure.org/2006,6737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit bei Einspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der reformatio in peius im Strafbefehlsverfahren; Zulässigkeit der Erhöhung der Strafe nach Erhebung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl; Voraussetzungen für das Bestehen einer Befangenheit des Gerichts; Fortbestehen der Geständnisfiktion des Strafbefehls bei ...

  • Judicialis

    StPO § 24 Abs. 2; ; StPO § 136 a Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 411 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Stuttgart, 26.01.2005 - 4 Ss 530/04

    Strafverfahren: Befangenheit des Richters wegen Inaussichtstellung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Ebenso wenig zulässig ist es, durch Einflussnahme auf das Verteidigungsverhalten gegen den Grundsatz der Aussagefreiheit zu verstoßen, etwa zu versuchen, mit der Androhung, eine Maßregel zu verhängen, den Angeklagten zu einem Geständnis zu bewegen (BGH NStZ 2005, 526), in Aussicht zu stellen, ohne Geständnis die an sich schuldangemessene Strafe zu erhöhen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 349) oder zu erklären, eine Verurteilung hänge davon ab, wie sich der Angeklagte einlasse (BayObLG OLGSt StPO § 24 Nr. 8).

    Schon deshalb ist die hier in Rede stehende Konstellation entgegen der Ansicht der Revision nicht mit derjenigen vergleichbar, die das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 (NStZ-RR 2005, 349) zu beurteilen hatte (vgl. zur grundsätzlichen Unbedenklichkeit eines Hinweises auf das besondere Gewicht eines Geständnisses vor Durchführung der Beweisaufnahme auch BGH NStZ 1998, 267).

  • BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04

    Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Das ist zunächst in Fällen anzunehmen, in denen das Gericht gegen das Verbot des § 136 a Abs. 1 S. 3 StPO verstößt, indem es ausdrücklich oder konkludent mit strafverfahrensrechtlich unzulässigen oder willkürlichen Maßnahmen droht oder gesetzlich nicht vorgesehene Vorteile verspricht (vgl. zur Ankündigung überhöhter oder nicht gerechtfertigt milder Schlussanträge durch die Staatsanwaltschaft BGH NStZ 2005, 393).

    Auch andere Entscheidungen haben beanstandet, wenn vom Gericht ernsthaft aufgezeigte Strafgrenzen soweit auseinander fallen, dass die Willensfreiheit eines Angeklagten ungebührlich beeinträchtigt wird und das Aufzeigen einer nicht zu rechtfertigenden Sanktionsschere oder die Androhung einer überhöhten Strafe als unzulässige Druckmittel zur Erwirkung eines Geständnisses bewertet (BGH NStZ 2005, 393; BGH bei Becker, NStZ-RR 2005, 257, 258).

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Schon deshalb ist die hier in Rede stehende Konstellation entgegen der Ansicht der Revision nicht mit derjenigen vergleichbar, die das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 (NStZ-RR 2005, 349) zu beurteilen hatte (vgl. zur grundsätzlichen Unbedenklichkeit eines Hinweises auf das besondere Gewicht eines Geständnisses vor Durchführung der Beweisaufnahme auch BGH NStZ 1998, 267).
  • BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitteilung der dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Der von der abgelehnten Richterin verwendete Begriff der Geständnisfiktion bezog sich, wie sich aus ihren Äußerungen und der in die Betrachtung einzubeziehenden dienstlichen Stellungnahme (BGHSt 4, 264, 269 f; BGH wistra 2002, 267) ergibt, erkennbar ausschließlich auf die in diesem Sinne zu umschreibende Wirkung eines akzeptierten Strafbefehls.
  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Der von der abgelehnten Richterin verwendete Begriff der Geständnisfiktion bezog sich, wie sich aus ihren Äußerungen und der in die Betrachtung einzubeziehenden dienstlichen Stellungnahme (BGHSt 4, 264, 269 f; BGH wistra 2002, 267) ergibt, erkennbar ausschließlich auf die in diesem Sinne zu umschreibende Wirkung eines akzeptierten Strafbefehls.
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Regelmäßig lässt sich daraus, dass ein Gericht seine Strafmaßvorstellungen offen legt und zum Gegenstand der Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten macht, kein Befangenheitsgrund herleiten; denn es ist ohne Anhaltspunkte für die gegenteilige Annahme nicht davon auszugehen, dass es sich in unwiderruflicher, das Urteil insoweit vorwegnehmender Weise binden will (BGHSt 45, 312, 316).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Der zulässige Einspruch hat zur Folge, dass der Strafbefehlsantrag die Stelle der Anklage einnimmt und der Strafbefehl den Eröffnungsbeschluss ersetzt (vgl. BGHSt 23, 336, 339).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04

    Recht auf ein faires Verfahren bei Verfahrensverständigung und Recht auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Ankündigungen oder Zusagen eines unvertretbar hohen oder unvertretbar niedrigen Strafmaßes sind unzulässig (vgl. BGH NStZ 2005, 115, 116).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Maßgebend ist, ob ein vernünftiger Angeklagter bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zur Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (st. Rspr., z. B. BGHSt 1, 34; 21, 334, 341; 23, 265, 266; BGH NJW 1982, 1712; BayObLG OLGSt StPO § 24 Nr. 8, 10).
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
    Aus all dem erhellt, dass nach der Einlegung des Einspruchs das allgemeine öffentliche Interesse an einer gerechten Bestrafung nunmehr - anders als im Rahmen der möglicherweise nicht erschöpfenden Beurteilung einer Tat im Strafbefehlsverfahren - uneingeschränkt zu wahren ist und der Angeklagte das Risiko trägt, nach durchgeführter Hauptverhandlung möglicherweise mit einem gegenüber dem Strafbefehl schwerer wiegenden Rechtsfolgenausspruch belegt, insbesondere zu einer höheren Strafe verurteilt zu werden (vgl. BVerfG NJW 1984, 604, 605; BGHSt 29, 305, 308).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
  • OLG Hamm, 08.03.1982 - 2 Ss OWi 2407/81
  • BGH, 08.07.1980 - 5 StR 686/79

    Zum Übergang des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98

    Besorgnis der Befangenheit im gerichtlichen Bußgeldverfahren; Beweiswirkung des

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 6 Ss OWi 1576/79
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 105/82

    Statthaftes Rechtsmittel bei Anfechtung eines ein Ablehnungsgesuch für

  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

  • RG, 11.01.1926 - II 710/25

    Ist ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit gegen einen Richter begründet,

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    In einem solchen Fall wäre ein Angeklagter in der auf seinen Einspruch gegen den Strafbefehl anberaumten Hauptverhandlung nicht durch einen bestellten Rechtsanwalt verteidigt, obwohl auch ihm, da gemäß § 411 Abs. 4 StPO das Verbot der Schlechterstellung nach §§ 331, 358 Abs. 2 StPO selbst dann nicht gilt, wenn die Hauptverhandlung keinen schwerer wiegenden Sachverhalt ergeben hat (vgl. OLG Stuttgart StV 2007, 232; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 411 Rn. 11, jeweils m. w. N.), durchaus die Verhängung einer Freiheitsstrafe drohen kann (vgl. KG, a. a. O., Rn. 7 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Pflicht zur kostenfreien Stellung von

    Maßgebend ist, ob ein vernünftiger Antragsteller bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zur Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, juris Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 29.05.2012 - 1 Ws 30/12

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung

    Denn der Angeklagte, gegen den im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe festgesetzt worden ist, wäre nach der durch das OLG Celle und das OLG Köln vertretenen Auffassung in der Hauptverhandlung stets verteidigt; dem Angeklagten, gegen den im Strafbefehl eine - gegebenenfalls hohe - Geldstrafe festgesetzt worden ist, wäre hingegen kein Verteidiger zu bestellen, obwohl auch er wegen der aufgrund § 411 Abs. 4 StPO drohenden Schlechterstellung mit einer Freiheitsstrafe selbst dann rechnen muss, wenn die Hauptverhandlung keinen schwerer wiegenden Sachverhalt ergibt (vgl. OLG Stuttgart StV 2007, 232 mwN).
  • AG Eilenburg, 22.06.2020 - 8 OWi 950 Js 61954/19

    Geldbuße, Bußgeldverfahren, positives Nachtatverhalten

    Maßgebend wirkt sich hier zugunsten des Betroffenen aus, dass er seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt hat, dem nach Auffassung des Gerichts Geständnisfiktion zukommt (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.01.2006 - 1 Ss 5/06 -, BeckRS 2006, 1865 zur Rechtsfolgenbeschränkung im Strafbefehlsverfahren).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn der Vorsitzende dabei zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch oder eine unzulässige Willensbeeinflussung unternimmt, so dass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Rechtsmittel befassen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 2 Ss 816/97, BeckRS 1997, 31399932; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07, juris, Rdnr. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, juris, Rdnr. 12, 21, 22).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2018 - 4 Ws 429/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigenschaft als erkennender Richter

    Zwar kann ein Drängen des Gerichts auf Zurücknahme eines gestellten Antrages - etwa unter nachdrücklichem Verweis auf Kostenrisiken - unter bestimmten Umständen die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2008, 218 f.); umgekehrt kann ein entsprechender Hinweis unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens oder der Fürsorgepflicht des Gerichts im Einzelfall aber auch geboten sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, Justiz 2006, 212 ff.).
  • LG Waldshut-Tiengen, 07.05.2013 - 1 Qs 26/13

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite einer Pflichtverteidigerbestellung

    Ein solcher Angeklagter wäre nach der Gegenmeinung schlechter gestellt als ein Angeklagter, gegen den bereits im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe festgesetzt worden ist, obwohl auch er - da das Verschlechterungsverbot gemäß § 411 Abs. 4 StPO nicht gilt -gegebenenfalls mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe rechnen muss, selbst wenn die Hauptverhandlung keinen schwerer wiegenden Sachverhalt ergeben hat (vgl. dazu Meyer-Goßner, aaO., § 411 Rn. 11; OLG Stuttgart, StV 2007, 232).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07

    Geltendmachung der Befangenheitsrüge wegen der Aufforderung eines Vorsitzenden

    Es äußert damit dann nur eine vorläufige Meinung, durch deren Kundgabe auch vom Standpunkt eines verständigen Angeklagten aus regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet wird, da dieser davon ausgehen kann und im allgemeinen auch muss, dass ein Richter sich sein endgültiges Urteil unabhängig von einer früheren Stellungnahme allein aufgrund der Hauptverhandlung bilden wird (OLG Düsseldorf StV 2007, 232, 233 m.w.N.).
  • AG Eilenburg, 29.09.2022 - 8 OWi 950 Js 67934/21

    Reduzierung Regelgeldbuße nach Teilnahme an Verkehrsunterrichtsschulung

    Weiterhin spricht zugunsten des Betroffenen, dass er seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt hat, dem nach Auffassung des Gerichts Geständnisfiktion zukommt (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.01.2006 - 1 Ss 5/06 -, BeckRS 2006, 1865 zur Rechtsfolgenbeschränkung im Strafbefehlsverfahren; vgl. bereits AG Eilenburg, Beschl. v. 22.06.2020 - 8 OWi 950 Js 61954/19 -, juris).
  • AG Eilenburg, 30.09.2021 - 8 OWi 956 Js 12381/21

    Leivtex XV3 Messung, Verwertbarkeit, Absehen vom Fahrverbot

    Als vordringlicher Grund zum Absehen vom Regelfahrverbot wirkt sich hier zugunsten des Betroffenen aus, dass er seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt hat, dem nach Auffassung des Gerichts nicht nur Geständnisfiktion und Schuldeinsicht zukommt (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 30.01.2006 - 1 Ss 5/06 -, BeckRS 2006, 1865 zur Rechtsfolgenbeschränkung im Strafbefehlsverfahren).
  • AG Tostedt, 11.02.2018 - 2 Cs 2540 Js 1871/15

    Verteidigerbestellung im Strafbefehlsverfahren - Reichweite

  • AG Eilenburg, 25.11.2021 - 8 OWi 951 Js 14242/21

    Keine Regelfahrverbotsanordnung beo Geschwindigkeitsverstößen, die mit dem

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