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   OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 6 U 79/07   

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https://dejure.org/2008,7380
OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 6 U 79/07 (https://dejure.org/2008,7380)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.2008 - 6 U 79/07 (https://dejure.org/2008,7380)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 6 U 79/07 (https://dejure.org/2008,7380)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Baden-Württembergisches Nachbarrecht: Grenzabstand für Mauern bei Bodenerhöhungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Mauer an der Grundstücksgrenze und einer hinter dieser Mauer vorgenommenen Aufschüttung; Grenzen der Errichtung einer Stützmauer an der Grundstücksgrenze

  • Judicialis

    NachbG Baden-Württemberg § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NachbG Baden-Württemberg § 11; BGB § 1004
    Mauer als tote Einfriedung im Sinne des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Mauer als tote Einfriedung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 877
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.1996 - V ZR 3/96

    Duldung einer Einfriedigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 6 U 79/07
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.1996 (NJW-RR 1997, 16) folgt nichts anderes.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    Entsprechend wird hinsichtlich einer "toten Einfriedigung" im Sinne von § 11 NRG von der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, der zivilrechtliche Begriff "Einfriedigung" decke sich im Wesentlichen mit dem öffentlich-rechtlichen Begriff der "Einfriedung" im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO (vgl. StGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 - Die Justiz 2016, 75, juris Rn. 33; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2016 - 1 U 80/16 - juris Rn. 29) und eine an der Grundstücksgrenze errichtete Mauer verliere ihren Charakter als "tote Einfriedigung" im Sinne von § 11 NRG nicht dadurch, dass auf dem Grundstück des Errichtenden der Boden bis an die Oberkante der Mauer durch Aufschüttung erhöht werde und die Mauer nunmehr das Nachbargrundstück nach §§ 9 und 10 NRG gegen Schädigungen, die von der Erhöhung ausgingen, sichere (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.2.2008 - 6 U 79/07 - Die Justiz 2008, 187, juris Rn. 13; offenlassend für den Fall, dass die Stützmauer die Aufschüttung nicht überragt: OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2016 - 1 U 80/16 - juris Rn. 32 ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 1 U 80/16

    Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Errichtung einer Mauer zur Abgrenzung

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13.02.2008, Az: 6 U 79/07 könne nicht herangezogen werden.

    Die Höhe der Einfriedigung ist vom Niveau des beeinträchtigten Grundstücks der Kläger aus zu messen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2008 - 6 U 79/07, juris Rn. 14; Pelka, a. a. O., Erläuterungen zu § 11).

  • LG Ulm, 17.05.2016 - 2 O 409/15

    Nachbarstreit betreffend die Zulässigkeit einer Mauer unmittelbar an der

    Wenn schon Hecken und Zäune unter diese Vorschrift fallen, die als Bepflanzung oder wesentlich weniger massive, aufgelockertere Bauteile deutlich weniger ins Gewicht fallen, dann muss dies erst recht für eine massive Mauer gelten (ebenso Birk, a.a.O., § 11 Einleitung; OLG Karlsruhe 13.02.2008, 6 U 79/07 = Justiz 2008, 187; der VGH BaWü hält es - ausgehend von seinem öffentlichrechtlichen Verständnis - für "zweifelhaft", ob eine "Wandscheibe" von 1, 00 m Länge eine Einfriedigung im Sinne des § 11 NRG darstellt, Beschluss 02.02.2009, 3 S 2875/08 = BauR 2009, 698).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.2022 - 12 U 286/21

    Verjährung nachbarrechtlichen Anspruchs auf Schutzvorkehrungen nach Erhöhung von

    Das trifft auf die Mauer zu (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2008 - 6 U 79/07, juris Rn. 12 f.).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.2022 - 12 U 286/22

    Verjährung des nachbarrechtlichen Anspruchs auf Schutzvorkehrungen nach Erhöhung

    Das trifft auf die Mauer zu (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2008 - 6 U 79/07, juris Rn. 12 f.).
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