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   OLG Köln, 08.06.2004 - 6 W 59/04   

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https://dejure.org/2004,5442
OLG Köln, 08.06.2004 - 6 W 59/04 (https://dejure.org/2004,5442)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.2004 - 6 W 59/04 (https://dejure.org/2004,5442)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 6 W 59/04 (https://dejure.org/2004,5442)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit bei Google AdWords

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen wettbewerbsrechts- und markenrechtsrelevanten Instrumentalisierung der Google-Suchfunktion mittels Keywords zu Werbezwecken; Ausgestaltung der wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Qualifizierung der ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung für Google AdWords

  • rechtsanwaltmoebius.de

    Zum Wettbewerbsrecht bei Adwords über Google

  • sewoma.de

    Wettbewerbswidrigkeit von Google AdWords Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keywords bei Google AdWords sind Wettbewerbsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keywords bei Google AdWords sind Wettbewerbsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2006, 240
  • K&R 2007, 240
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2004 - 6 W 59/04
    1.) Die Anlehnung an einen fremden guten Ruf ist nach gefestigter Rechtsprechung zwar nicht per se, aber dann unzulässig, wenn weitere Umstände hinzukommen, auf Grund derer das Vorgehen als sittenwidrig anzusehen ist (vgl. z.B. BGH GRUR 99, 923, 927 - "Tele-Info-CD").
  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2004 - 6 W 59/04
    Als solcher haftet nach gefestigter Rechtsprechung derjenige, der willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung eines Zustandes mitgewirkt hat, der die rechtswidrige Beeinträchtigung eines Dritten zur Folge hat, sofern er die rechtliche Möglichkeit hat, die Störungshandlung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 94, 441,443 - "Kosmetikstudio"; GRUR 97, 313,315 - "Architektenwettbewerb"; 9202 03, 969, 970 f. - "Ausschreibung von Vermessungsleistungen").
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2004 - 6 W 59/04
    Ebenso ist das Umleiten von Kunden nur dann wettbewerbswidrig, wenn es unter Würdigung aller weiter hinzukommenden Umstände als sittlich verwerflich anzusehen ist (vgl. BGH GRUR 86, 547 f - "Handzettelwerbung"; 87, 532 f, - "Zollabfertigung").
  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2004 - 6 W 59/04
    Als solcher haftet nach gefestigter Rechtsprechung derjenige, der willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung eines Zustandes mitgewirkt hat, der die rechtswidrige Beeinträchtigung eines Dritten zur Folge hat, sofern er die rechtliche Möglichkeit hat, die Störungshandlung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 94, 441,443 - "Kosmetikstudio"; GRUR 97, 313,315 - "Architektenwettbewerb"; 9202 03, 969, 970 f. - "Ausschreibung von Vermessungsleistungen").
  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 215/84

    Zollabfertigung

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.2004 - 6 W 59/04
    Ebenso ist das Umleiten von Kunden nur dann wettbewerbswidrig, wenn es unter Würdigung aller weiter hinzukommenden Umstände als sittlich verwerflich anzusehen ist (vgl. BGH GRUR 86, 547 f - "Handzettelwerbung"; 87, 532 f, - "Zollabfertigung").
  • OLG Frankfurt, 26.02.2008 - 6 W 17/08

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Aus der Kennzeichnung des Suchergebnisses als Anzeige entnehme der Nutzer im Übrigen nur, dass die Anzeige bei Eingabe des Suchworts anders als die Treffer in der eigentlichen Trefferliste deshalb an dieser Stelle erscheint, weil dafür bezahlt worden sei (OLG Braunschweig, a.a.O., Tz 23; offen gelassen in: OLG Köln, Beschl. v. 08.06.2004 - 6 W 59/04 - K&R 2006, 240 ff, Juris-Tz 9).

    Aus der Platzierung einer Werbung für eigene Produkte im Umfeld der Suchergebnisse für ein fremdes Kennzeichen kann deshalb nicht auf eine sittenwidrigen Behinderungsabsicht geschlossen werden (so auch: OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.09.2007 - 6 U 69/07 - WRP 2008, 135 ff juris-Tz; zustimmend Seichter, a.a.O., kritisch auch Ullmann, GRUR 2007, 632, 638; a.A. OLG Köln, Beschl. v. 08.06.2004 - 6 W 59/04 - K&R 240 ff juris Tz 10 zu § 1 UWG a.F.; Illmer, WRP 2007, 399, 405).

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 6 U 69/07

    Markenrechtsverletzung durch Keyword-Werbung

    Der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 08.06.2004 - 6 W 59/04, K&R 2006, 240) lässt sich für den Streitfall nichts anderes entnehmen.
  • LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 8/05

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate

    Die Meta-Tags stellen eine Rufausbeutung der Klägerin dar und behindern diese zudem, indem ihr Kunden ausgespannt bzw. diese umgeleitet werden (so OLG Köln, Beschluss vom 8.6.2004, 6 W 59/04 [Primagas] = Anlage K 18, Bf. 97 d.A.).
  • LG Köln, 29.03.2007 - 31 O 950/06

    Ausgestaltung der Erstattungspflicht für Abmahnkosten und Kosten von

    Selbst wenn man dieser Auffassung nicht folgen wollte (was das OLG Köln - 6 W 59/04- offen gelassen hat) wäre mit dem OLG Köln a.a.O. und entgegen der Auffassung des OLG Düsseldorf (a.a.O.) ein Verstoß gegen § 4 Nr. 10 UWG zu bejahen.
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