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   BGH, 04.04.1975 - KAR 1/75   

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https://dejure.org/1975,546
BGH, 04.04.1975 - KAR 1/75 (https://dejure.org/1975,546)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1975 - KAR 1/75 (https://dejure.org/1975,546)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1975 - KAR 1/75 (https://dejure.org/1975,546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsbefugnis über kartellrechtliche Vorfragen - Zuständigkeit des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 64, 342
  • NJW 1975, 1840
  • MDR 1975, 998
  • GRUR 1975, 610
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1959 - KAR 1/59

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 04.04.1975 - KAR 1/75
    Auch wenn sich die Klagpartei (zusätzlich) auf eine Anspruchsgrundlage nach dem GWB stützt, kann der Zivilsenat seine Zuständigkeit bejahen, wenn er keinerlei ernsthafte Zweifel daran hat, daß sich der Klaganspruch nicht aus diesem Gesetz herleiten läßt (Abgrenzung zu BGHZ 30, 186).

    Der VI. Zivilsenat hält aufgrund der Erklärung der Revisionsbeklagten (Klägerin), der Klaganspruch werde auch auf das Kartellgesetz gestützt, im Hinblick auf die Entscheidungen des Kartellsenats vom 15. Juni 1959 (BGHZ 30, 186) und vom 11. November 1959 (BGHZ 31, 162) diesen zur Entscheidung über die Revision für zuständig und hat ihm die Akten vorgelegt.

    Bei der einem Zivilsenat obliegenden Prüfung, ob sich die Rechtsstreitigkeit aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergibt, kann nicht, wie dies im Fall der Aussetzung wegen einer entscheidungserheblichen kartellrechtlichen Vortrage für einen Nichtkartellspruchkörper im Beschluß vom 15. Juni 1959 (BGHZ 30, 186, 194) ausgesprochen ist, maßgebend sein, ob sich die Parteien über die nach dem GWB zu beurteilende Sach- und Rechtslage einig sind.

  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 04.04.1975 - KAR 1/75
    Ein Zivilsenat des BGH ist bei der Entscheidung der Frage, ob zur Entscheidung über die Revision gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 96 Abs. 2 GWB ausschließlich der Kartellsenat zuständig ist, nicht daran gebunden, daß das Berufungsgericht als Kartellsenat entschieden und dies erkennbar gemacht hat (Ergänzung und teilweise Abweichung zu BGHZ 31, 162 Leitsatz 2).

    Der VI. Zivilsenat hält aufgrund der Erklärung der Revisionsbeklagten (Klägerin), der Klaganspruch werde auch auf das Kartellgesetz gestützt, im Hinblick auf die Entscheidungen des Kartellsenats vom 15. Juni 1959 (BGHZ 30, 186) und vom 11. November 1959 (BGHZ 31, 162) diesen zur Entscheidung über die Revision für zuständig und hat ihm die Akten vorgelegt.

  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Auszug aus BGH, 04.04.1975 - KAR 1/75
    Unter dem Gesichtspunkt, daß die Fragen, bei welchem Gericht das Rechtsmittel einzulegen ist und welches Gericht zu dessen Entscheidung zuständig ist, keinem Zweifel unterliegen dürfen, verhält sich das Urteil weiter darüber, bei welchem Oberlandesgericht die Berufung einzulegen ist, wenn aufgrund besonderer Zuweisung (§§ 89, 94, 93 GWB) für die Kartellsachen ein anderes Oberlandesgericht zuständig ist, als das dem Landgericht im allgemeinen Instanzenzug übergeordnete Oberlandesgericht (a.a.O. S. 166, 167; vgl. auch NJW 1965, 2249, 2250 links = WuW/E BGH 690).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79

    Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht

    Ein solcher Verstoß ist unzweifelhaft nicht gegeben (vgl. BGHZ 30, 186, 194; 64, 342, 346).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs ist der erkennende Senat in einem Falle der vorliegenden Art nicht gehindert, diese Frage selbst zu entscheiden (vgl. BGHZ 30, 186; 64, 342, 346).
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 242/82

    Wettbewerbsverbot in der GmbH & Co. KG

    § 1 GWB ist unzweifelhaft nicht verletzt; dementsprechend hat auch der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes die Sache an den erkennenden Senat abgegeben (vgl. hierzu auch BGHZ 30, 186; 64, 342, 346).
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts:

    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Kartellsenats der Zivilsenat beim Bundesgerichtshof seine Zuständigkeit bejahen, wenn er keine ernsthaften Zweifel daran hat, dass sich der Klageanspruch nicht aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen herleiten lässt (BGH, Urteil vom 4. April 1975 - KAR 17/75, GRUR 1975, 610, 611 - Abschleppaufträge).

    a) Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass es für die Frage der Entscheidungserheblichkeit nicht auf die Bewertung der Parteien, sondern auf die objektive Beurteilung durch das Gericht ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1975 - KAR 1/75, GRUR 1975, 610, 611 - Abschleppaufträge).

    Aus der nunmehr geltenden materiellen Anknüpfung (s.o. III. 1) folgt, dass auch die Einschätzung der Vorinstanz unerheblich ist (vgl. BGH, GRUR 1975, 610, 611 - Abschleppaufträge).

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96

    Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"

    Eine Zuständigkeit des Kartellsenats kommt über die Fälle des § 95 GWB hinaus nur in Betracht, wenn kartellrechtliche Vorfragen entscheidungserheblich sind (BGHZ 64, 342, 344 ff, 114, 218, 224 f).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Da insoweit keine ernsthaften kartellrechtlichen Zweifel bestehen, braucht der Senat keine Vorabentscheidung der Kartellgerichte gemäß § 96 Abs. 2 GWB abzuwarten (vgl. BGHZ 64, 342, 346).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    Die Regelung zur ausschließlichen Zuständigkeit (§ 95 GWB) soll eine einheitliche Rechtsprechung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, soweit es das GWB ordnet, gewährleisten (BGH, Beschluss v. 4. April 1975 - KAR 1/75 , BGHZ 64, 342 = NJW 1975, 1840 [1841] [unter II.3.], Rz. 6 bei juris - Abschleppunternehmen ; vgl. auch BAG, Urteil v. 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 , BB 2017, 2877 Rz. 22; KK- Voss , § 87 Rz. 7).

    Im Sinne einer möglichst effektiven und unbeeinträchtigten Bewältigung dieser Aufgabe durch die vom GWB zur Entscheidung berufenen Kartellgerichte und -spruchkörper genügt zur Verneinung einer Kartellrechtszuständigkeit daher richtigerweise, dass das Gericht unabhängig von womöglich abweichendem Rechtsvortrag der klagenden Partei keinerlei ernsthafte Zweifel daran hat, dass sich der Klaganspruch nicht aus kartellrechtlichen Normen herleiten lässt (so - zur Frage der internen Zuständigkeit des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss v. 4. April 1975 - KAR 1/75 , BGHZ 64, 342 = NJW 1975, 1840 [1841] [unter II.3.], Rz. 6 bei juris - Abschleppunternehmen ); in diesem Sinne kann ein offensichtlich unschlüssiger Vortrag des Klägers keine kartellrechtliche Streitigkeit begründen (so zutreffend FK- Meyer-Lindemann , § 87 GWB Rz. 32).

  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 366/16

    Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit

    cc) Vor dem Hintergrund, dass die Konzentration kartellrechtlicher Fragen bei den Kartellgerichten dazu dient, eine einheitliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet durch besonders sachkundige Spruchkörper sicherzustellen, bleibt die Vorfragenkompetenz der Gerichte für Arbeitssachen allerdings dann erhalten, wenn sich die entscheidungserhebliche kartellrechtliche Vorfrage zweifelsfrei beantworten lässt (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 30, BAGE 159, 316) , wenn also die Rechtslage hinsichtlich der kartellrechtlichen Vorfrage eindeutig ist (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46; vgl. auch BGH 4. April 1975 - KAR 1/75 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 64, 342) .
  • BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17

    Möglichkeit der fristwahrenden Einlegung einer Berufung bei dem nach § 119 GVG

    Hierfür genügt es, wenn - auf der Basis des klägerischen Tatsachenvortrags (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 1975 - KAR 1/75, BGHZ 64, 342, 344 - Abschleppunternehmen) - die Anspruchsgrundlage eine Norm des Energiewirtschaftsgesetzes oder des auf diesem Gesetz beruhenden untergesetzlichen Regelungswerks ist.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Die Regelung zur ausschließlichen Zuständigkeit (§ 95 GWB) soll Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, soweit es das GWB ordnet, durch insoweit besonders berufene Gerichte und Spruchkörper gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss v. 4. April 1975 - KAR 1/75 , BGHZ 64, 342 = NJW 1975, 1840 [1841] [unter II.3.], Rz. 6 bei juris - Abschleppunternehmen ; BAG, Urteil v. 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 , BB 2017, 2877 Rz. 22; Senat, Beschluss v. 24. Januar 2018 - VI-U (Kart) 10/17 , Umdruck S. 13 [unter II.A.2.a.bb.(2)(2.3)] - Berufungseinlegung beim Kartell-Oberlandesgericht ; KK- Voss , § 87 Rz. 7).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 134/96

    Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Schockwerbung; Wirksamkeit

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - U (Kart) 1/18

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Anwendung von Marktmissbrauchsvorschriften

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 164/74

    Verpflichtung zur Einräumung von Preisvergünstigungen an Großabnehmer in der

  • OLG Brandenburg, 13.08.2019 - 6 U 102/19

    Kartellrechtliche Vorfrage

  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 112/84

    Einrichtungs-Paß; Ausgabe von Kaufscheinen an Letztverbraucher zum Einkauf beim

  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 95/84

    Arzneilieferungsvertrag - Reimportierte Arzneimittel - Vertragsauslegung

  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 4 U 121/07

    Aus § 5 HWG abgeleitete vertragliche Unterlassungsverpflichtung zur Bewerbung

  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 174/82

    "Abwehrblatt"; Preisunterbietungen im Wettbewerb zwischen Anzeigenblättern

  • BGH, 28.04.1981 - VI ZR 80/79

    Schadensersatzpflicht bei Verweisung von Facharzt zu einem bestimmten

  • BGH, 09.05.1983 - II ZR 74/82

    Zahlung von Abfindungsguthaben nach Ausscheiden aus einer Gesellschaft - Verstoß

  • BGH, 05.11.1981 - III ZR 195/80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entsorgung von

  • OLG Düsseldorf, 09.05.1997 - 16 U 104/96

    Anspruch des TStH auf Modernisierung der Betriebseinrichtung und

  • LG Essen, 22.11.2018 - 43 O 63/17

    Kartellrechtliche Vorfrage, Zuständigkeit, Verweisung

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