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   KG, 27.03.2001 - 1 W 6/01   

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https://dejure.org/2001,24271
KG, 27.03.2001 - 1 W 6/01 (https://dejure.org/2001,24271)
KG, Entscheidung vom 27.03.2001 - 1 W 6/01 (https://dejure.org/2001,24271)
KG, Entscheidung vom 27. März 2001 - 1 W 6/01 (https://dejure.org/2001,24271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 61 Abs. 1 Nr. 1
    Außergerichtliche Kosten des Prozessgegners im Beschwerdeverfahren betreffend eine Richterablehnung

Verfahrensgang

  • KG - 28 W 6644/99
  • LG Berlin - 21 O 296/98
  • KG, 27.03.2001 - 1 W 6/01

Papierfundstellen

  • KGReport 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Teilweise wird angenommen, daß eine Beschwerdegebühr nur anfällt, wenn die nicht ablehnende Partei sich, etwa durch eine schriftsätzliche Äußerung, an dem Beschwerdeverfahren beteiligt (OLG Stuttgart JurBüro 1984, 566; OLG Schleswig, SchlHA 1989, 131; VGH Mannheim, JurBüro 1999, 362; KG, KGR 2002, 227; Hansens, BRAGOreport 2001, 120, 121).
  • OLG Dresden, 03.08.2005 - W XV 694/05

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei im Verfahren der Richterablehnung

    Denn die Antragsteller haben gemäß der an ihren Verfahrensbevollmächtigten am 23. September 2004 zugestellten Verfügung vom 17. September 2004 des Oberlandesgerichts Dresden, mit der sie zur Äußerung zum Beschwerdeschriftsatz der Antragsgegnerin vom 13. September 2004 aufgefordert worden sind, am 24. September 2004 zur sofortigen Beschwerde der Antragsgegnerin Stellung genommen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.08.1974 - 23 W 323/74, JurBüro 1974, 1400/1) und ihre Zurückweisung beantragt (vgl. BGH, Beschluss vom 06.04.2005 - V ZB 25/04, RVGreport 2005, S. 275 zitiert nach Juris: Erstattung nicht von einer erkennbar gewordenen Beteiligung am Ablehnungsverfahren abhängig; KG, Beschluss vom 27.03.2001 - 1 W 6/01, KG-Report 2002, S. 227, 228; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.10.1996 - 24 W 45/96, OLG-Report 1996, S. 261, 262; KG, Beschluss vom 22.08.1995 - 1 W 3878/95, KG-Report 1995, S. 252; Musielak-Heinrich, ZPO , 4. Aufl. 2005, § 46 ZPO Rn 9, S. 205/6).
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