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   KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04   

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https://dejure.org/2004,1969
KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04 (https://dejure.org/2004,1969)
KG, Entscheidung vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 (https://dejure.org/2004,1969)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 9 W 128/04 (https://dejure.org/2004,1969)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Lebensgefährtin Grönemeyer, Verhältnis BVerfG zu EGMR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verbreitung von Bildnissen des vertrauten Begleiters einer sogenannten "absoluten Person der Zeitgeschichte" ; Voraussetzungen an einen Unterlassungsanspruch; "Berechtigte Hoffnung" einer berühmten Person auf Schutz und Achtung ihrer Privatsphäre; Schutz ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lebenspartnerin von Herbert Grönemeyer II

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; KUG § 22; ; KUG § 23; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG § 23 Abs. 2; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; ZPO § 922 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Fotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auswirkungen der "Caroline"-Rspr des EGMR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 605
  • GRUR 2005, 79
  • GRUR-RR 2005, 141 (Ls.)
  • ZUM 2005, 73
  • afp 2004, 564
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Ferner ist in der Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ein schützenswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit daran anerkannt worden, wie sich eine "absolute Person der Zeitgeschichte" als einfacher Mensch, also auch außerhalb seiner öffentlichen Funktionen, in der Öffentlichkeit bewegt (vgl. BGH NJW 1996, Seite 1128, 1131), und ist Plätzen, an denen sich der Betroffene unter vielen Menschen befindet, ein Privatsphärenschutz abgesprochen worden (vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021, 1023).

    Hnnn Gnnnnn ist eine "absolute Person der Zeitgeschichte", d. h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit findet (zur Definition vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021, 1025).

    Dies ist nicht einfach, sieht doch der EGMR einen Verstoß gegen Art. 8 der Konvention gerade in Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichte, u. a. in dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (NJW 2000, 1021), dessen tragenden Entscheidungsgründen gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG Bindungswirkung für parallel gelagerte Fälle zukommt (vgl. Rennert in Umbach/Clemens, § 31 BVerfGG Rn. 58 - 60 und 72 - 74).

    Die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (NJW 2000, Seite 1021, 1023) ist insoweit im Hinblick auf die Völkerrechtsfreundlichkeit der Verfassung gelockert.

  • KG, 22.06.2004 - 9 U 53/04

    Recht am eigenen Bild: Grenzen des Bildnisschutzes für eine Begleitperson einer

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Auf einen solchen Anlass für eine Berichterstattung, dem der Senat in seinem Urteil vom 22.6.2004 - 9 U 53/04 - maßgebliches Gewicht beigemessen hat, kann sich die Antragsgegnerin vorliegend aber nicht mehr berufen.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - gilt: Materielle Rechtskraft können Entscheidungen des EGMR nur hinsichtlich des konkreten Streitgegenstandes und nur im Verhältnis zwischen Beschwerdeführer und betroffenem Vertragsstaat beanspruchen (Tz. 39, 41, 45).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Nach den Maßstäben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24.6.2004 (NJW 2004, 2647) ist ein Unterlassungsanspruch aber zu bejahen, nämlich gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein staatlicher Schutz gegen die Verbreitung solcher Fotos aus dem Privatleben geboten: .
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Da die Antragsgegnerin mit den Bildern einen Bericht über die Begleitsituation illustriert hat, kann die Antragstellerin aus der Entscheidung des BGH NJW 2004, 1795 nichts herleiten.
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
    Ferner ist in der Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ein schützenswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit daran anerkannt worden, wie sich eine "absolute Person der Zeitgeschichte" als einfacher Mensch, also auch außerhalb seiner öffentlichen Funktionen, in der Öffentlichkeit bewegt (vgl. BGH NJW 1996, Seite 1128, 1131), und ist Plätzen, an denen sich der Betroffene unter vielen Menschen befindet, ein Privatsphärenschutz abgesprochen worden (vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021, 1023).
  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    1) Die Lebensgefährtin eines bekannten Sängers hat einen Prozess vor dem Kammergericht Berlin gewonnen (KG Urt. v. 29.10.2004, 9 W 128/04 Neue Juristische Wochenschrift, NJW, 2005, S. 605-607).
  • KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des

    An diesem Begriff ist ungeachtet der Bedenken des EGMR (NJW 2004, 2647 zu Tz. 72) vom Ansatz her festzuhalten (vgl. Senat NJW 2005, 605), auch wenn es bei der Veröffentlichung von Bildern einer Person unabhängig von einem zeitgeschichtlichen Ereignis stets einer Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person bedarf (vgl. BGH a. a. O.).

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und vom 20.12.2005 - 9 U 130/05 - näher ausgeführt hat, im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils vom 15.12.1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden .

  • LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des

    Denn dem Wahrnehmungsberechtigten stehen bei postmortalen Verletzungen (der ideellen Bestandteile) des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nur Abwehransprüche, nicht aber Schadensersatzansprüche zu (vgl. BGH, NJW 2005, 605, 606 f.).
  • KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen

    Soweit die Beklagte geltend macht, der Kläger sei nicht in seiner Privatsphäre verletzt, die Aufnahmen seien auf einer öffentlichen Straße gefertigt worden, der Kläger habe sich nicht in einer Situation der zurückgezogenen Abgeschiedenheit befunden (vgl. BVerfG NJW 2000, Seite 1021), mag dies zutreffen, berücksichtigt jedoch nicht die ständige Rechtsprechung des Senates (NJW 2005, 605, Urteil vom 20. Dezember 2005 - 9 U 130/05; vom 30. Juni 2006 - 9 U 226/05; Urteil vom 30. Juni 2006 - 9 U 191/05) im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 24.6.2004 (NJW 2004, 2647 - Caroline).

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 (NJW 2005, 605) und vom 20. Dezember 2005 (9 U 130/05) näher ausgeführt hat, im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils des BVerfG vom 15. Dezember 1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden.

  • KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse:

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und vom 20.12.2005 - 9 U 130/05 - näher ausgeführt hat, im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils vom 15.12.1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden .
  • KG, 07.11.2006 - 9 U 148/06

    Unterlassungsantrag hinsichtlich der Veröffentlichung von "Bildnissen aus dem

    An diesem Begriff ist ungeachtet der Bedenken des EGMR (NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - III - 59320/00] zu Tz. 72) vom Ansatz her festzuhalten (vgl. Senat NJW 2005, 605), auch wenn es bei der Veröffentlichung von Bildern einer Person unabhängig von einem zeitgeschichtlichen Ereignis stets einer Abwägung zwischen dem Informationsinteresse derÖffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person bedarf (vgl. BGH a.a.O.).

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und vom 20.12.2005 - 9 U 130/05 - näher ausgeführt hat, abweichend vom OLG Hamburg (AfP 2006, 179) im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils vom 15.12.1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden.

  • KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anforderungen an das Unterlassungsgebot

    Zwar sieht sich der Senat, wie er mit Urteilen vom 29. Oktober 2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und 20. Dezember 2005 - 9 U 130/05 - (in Sachen Snnn Fnn) ausgeführt und zuletzt mit Urteil vom 13. Juni 2006 - 9 U 251/05 - (in Sachen Hnnn Snnn) bestätigt hat, trotz § 31 BVerfGG im Hinblick auf die Völkerrechtsfreundlichkeit der Verfassung gehalten und befugt, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden und das Recht auf Achtung des Privatlebens im Einzelfall über Orte der Abgeschiedenheit hinaus zu erstrecken.
  • KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

    "a) Der Antragsteller ist zwar keine sog. absolute Person der Zeitgeschichte, d.h. eine Person, die unabhängig von einzelnen Ereignissen aufgrund ihres Status und ihrer Bedeutung allgemeine Aufmerksamkeit findet (vgl. zur Definition BVerfG NJW 2000, 1021/1025; Senat KGR 2005, 52; Wenzel/von Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 9 ff.).
  • KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

    d) Danach bleibt es nach Auffassung des Senats dabei, dass erst bei der Frage der Abwägung der kollidierenden Grundrechte zu berücksichtigen ist, ob der Medienbericht einen besonderen Bezug zum demokratischen Prozess hat oder "lediglich" unterhaltender Art ist (vgl. KG AfP 2004, 564; Mann, NJW 2004, 3220, 3221).
  • LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 787/05

    Ausgestaltung des Anspruchs von Heide Simonis als ehemalige Ministerpräsidentin

    Auch nach der sog. Caroline-Entscheidung des EGMR (AfP 2004, 348 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]) besteht kein Anlass, den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" gänzlich fallen zu lassen, d.h. ein generelles Berichterstattungsinteresse an den Umständen einer Person von vornherein außer Betracht zu lassen oder auf Inhaber politischer Ämter zu beschränken (KG AfP 2004, 564 [KG Berlin 29.10.2004 - 9 W 128/04] ).

    Auch die Verrichtung erkennbar privater Lebensvorgänge in der Öffentlichkeit betreffen die Privatsphäre (vgl. KG, Urt. v. 29. Oktober 2004, 9 W 128/04 ).

  • LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05

    Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines

  • KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Veröffentlichung

  • LG Berlin, 19.05.2005 - 27 O 73/05
  • KG, 20.12.2005 - 9 U 130/05

    Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von Fotos; Recht am eigenen Bild

  • LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 812/05

    Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ; Begrenzung der

  • LG Berlin, 22.11.2005 - 27 O 782/05

    Veröffentlichung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte ; Begrenzung

  • LG Berlin, 18.12.2018 - 27 S 9/18

    Bildberichterstattung über einen Prominenten bei einem Strandspaziergang

  • KG, 04.05.2007 - 9 U 279/06
  • LG Berlin, 01.08.2006 - 27 O 769/06

    Notwendigkeit einer Einwilligung der betroffenen Person bei der Veröffentlichung

  • LG Berlin, 22.12.2005 - 27 O 555/05
  • LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 1344/06
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