Weitere Entscheidung unten: KG, 01.08.2006

Rechtsprechung
   KG, 09.10.2006 - 8 W 58/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12863
KG, 09.10.2006 - 8 W 58/06 (https://dejure.org/2006,12863)
KG, Entscheidung vom 09.10.2006 - 8 W 58/06 (https://dejure.org/2006,12863)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 8 W 58/06 (https://dejure.org/2006,12863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der gerichtlichen Verfahrensgebühr als Pauschalgebühr mit Klageeinreichung; Auswirkungen einer nachträglichen Klagerücknahme im Verlauf des Verfahrens auf die Höhe der gerichtlichen Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    KV GKG Nr. 1210; ; GKG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG -KV Nr. 1210; GKG § 40
    Keine Auswirkungen einer teilweisen Klagerücknahme auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 27.08.2007 - 8 W 53/07

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenstreitwert bei Ausscheiden eines Streitgegenstandes

    Ohne Auswirkung auf die Höhe der gerichtlichen Verfahrensgebühr ist daher eine nachträglich im Lauf des Verfahrens erfolgte teilweise Klagerücknahme (Josef Dörndorfer, der Streitwert für Anfänger, 4. Auflage, Teil I, Rdnr. 45; KG, KGR 2007, 162).
  • OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 8 W 1685/10

    Streitwertbemessung: Zusammenrechnung der Werte mehrerer unterschiedlicher

    Dass eine einmal entstandene Verfahrensgebühr sich nicht dadurch verringert, dass die Klage teilweise zurückgenommen wird (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.10.2006, Az.: 8 W 58/06), und für die Bemessung des Gebührenstreitwerts gemäß § 40 GKG der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem der verfahrenseinleitende Antrag bei Gericht eingeht (OLG München, Beschluss vom 16.12.2008, Az.: 1 W 2772/08), bedeutet nicht, dass die im Laufe des Prozesses erfolgte Entscheidung über einen Teil der Klageforderung keinen Einfluss auf die Wertberechnung hat.
  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2020 - 13 T 18/20
    Das Gericht hat im Verfahren nach § 63 Abs. 2 GKG lediglich den für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert festzusetzen, dabei ist es unbeachtlich, dass über § 32 Abs. 1 RVG diese Wertfestsetzung mittelbar auch Einfluss auf die Rechtsanwaltsgebühren hat." (KG Beschl. v. 2.3.2018 - 26 W 62/17, BeckRS 2018, 3426, beck-online; vgl. auch schon OLG München, NJW-RR 2017, 700; SG Stuttgart, BeckRS 2011, 65432; KG, BeckRS 2006, 12549).
  • SG Stuttgart, 27.08.2010 - S 24 R 2223/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Bemessung nach

    LSG NRW, Beschl. v. 20.05.2008 - L 16 B 87/07 KR, juris; KG, Beschl. v. 09.10.2006 - 8 W 58/06, juris; vgl. auch Hartmann , Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, KV Nr. 1210 Rz. 18, 26; Zimmermann , in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, KV Nr. 1210 Rz. 8, 11; Dörndorfer , Der Streitwert, 5. Aufl. 2009, Rz. 43, 45.
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Rechtsprechung
   KG, 01.08.2006 - 8 W 48/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11013
KG, 01.08.2006 - 8 W 48/06 (https://dejure.org/2006,11013)
KG, Entscheidung vom 01.08.2006 - 8 W 48/06 (https://dejure.org/2006,11013)
KG, Entscheidung vom 01. August 2006 - 8 W 48/06 (https://dejure.org/2006,11013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Streitwerts; Wertfestsetzung des Rechtsmittelgerichts

  • Judicialis

    GKG § 68

  • rechtsportal.de

    GKG § 68
    Beschwerde gemäß § 68 GKG auch gegen Streitwertfestsetzungsbeschluss des Rechtsmittelgerichtes zulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 27/07

    Begriff des nächsthöheren Gerichts

    Letzteres entspricht mit Rücksicht auf die ansonsten unverständliche Formulierung des § 66 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 GKG und im Anschluss an die Gesetzesmaterialien, wonach "unabhängig vom Instanzenzug der Hauptsache als Beschwerdegericht grundsätzlich das allgemein dem erkennenden Gericht übergeordnete Gericht anzusehen" ist (BT-Drs. 14/1571 S. 157; BR-Drs. 830/03 S. 186) und die Streitwertbeschwerde - anders als nach § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG aF - auch dann zulässig sein soll, wenn das Rechtsmittelgericht die Entscheidung erlassen hat (BT-Drs. 14/1571 S. 158; BR-Drs. 830/03 S. 187), der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Celle, 3. Zivilsenat, OLGR 2006, 270; OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2007, 198; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 858; OLG Rostock OLGR 2006, 1004; KG KGR 2007, 162; OLG Dresden, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 10 W 816/06, juris; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdnr. 4958 ff.; N. Schneider, AGS 2006, 613; Deichfuß, MDR 2006, 1264; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: Dezember 2006, § 66 Rdnr. 89; Meyer, Gerichtskostengesetz, 8. Aufl., § 68 Rdnr. 1; anderer Ansicht OLG Celle, 11. Zivilsenat, OLGR 2006, 191, mit ablehnender Anmerkung Onderka, AGS 2006, 246, 247; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 17. Aufl., § 32 RVG Rdnr. 80).
  • VG Göttingen, 08.09.2008 - 3 A 339/06

    Zur Formnichtigkeit des erschließungsrechtlichen Vertrages

    Am 24.08.2005 hat die Klägerin beim Landgericht R. die vorliegende Klage erhoben, welches das Verfahren mit einem nach Beschwerdeverfahren (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.08.2006 - 8 W 48/06 -) rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 13.06.2006 - 8 O 228/05 - am 08.09.2006 an das erkennende Gericht verwiesen hat.
  • KG, 30.08.2007 - 12 W 60/07

    Streitwert eines Beweissicherungsverfahrens über einen bestimmten Unfallverlaufs

    Der Umstand, dass ein solcher Streitwertbeschluss vom Landgericht als Rechtsmittelgericht in Rahmen eines Berufungs- oder Beschwerdeverfahrens erlassen worden ist, berührt die Zulässigkeit einer - hier vorliegenden - sofortigen Beschwerde gegen einen erstmalig festgesetzten Streitwert nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Februar 2007 - 12 W 51/06 - GE 2007, 651 = KGR 2007, 508; vom 10. Juli 2007 - 12 W 49/07 - vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05; KG, Beschluss vom 1. August 2006 - 8 W 48/06 - KGR 2007, 162; Deichfuß, MDR 2006, 1264).
  • KG, 15.02.2007 - 12 W 51/06

    Streitwert: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung durch das

    Die Beschwerde gegen den in zweiter Instanz ergangenen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 14. September 2006 nach § 68 GKG, § 32 Abs. 2 RVG statthaft (vgl. KG, Beschluss vom 1. August 2006 - 8 W 48/06; OLG Rostock, Beschluss vom 14. August 2006 - 3 W 78/06; Deichfuß, MDR 2006, 1264) und fristgerecht eingelegt worden.
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