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   KG, 31.07.2008 - 16 UF 189/07   

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https://dejure.org/2008,10063
KG, 31.07.2008 - 16 UF 189/07 (https://dejure.org/2008,10063)
KG, Entscheidung vom 31.07.2008 - 16 UF 189/07 (https://dejure.org/2008,10063)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 16 UF 189/07 (https://dejure.org/2008,10063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Kindesmindestunterhalt; Abzugsfähigkeit von Altervorsorgebeitrag und Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen bei Berechnung der Einkommenshöhe des Unterhaltsschuldners; Voraussetzungen für Zurechnung fiktiver Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
    Fehlende Leistungsfähigkeit bei Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen - Abzugsfähigkeit von Beiträgen für betriebliche Altersversorgung - Selbstbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus KG, 31.07.2008 - 16 UF 189/07
    Was den dem Beklagten zu belassenden Selbstbehalt (jetzt: 900 EUR) anbelangt, so hat die Klägerin im Ansatz zutreffend darauf hingewiesen, daß eine Herabsetzung wegen des Zusammenlebens mit der neuen Lebensgefährtin in Betracht kommen kann (BGH FamRZ 2008, 594 = FuR 2008, 203 ).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 10 UF 47/07

    Kindesunterhalt: Bestimmung des Unterhaltsbedarfs und der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus KG, 31.07.2008 - 16 UF 189/07
    Da konkrete Anhaltspunkte für die Höhe des Verpflegungsaufwands, den der Beklagte als Kraftfahrer hat, fehlen, rechnet der Senat die Spesen zu einem Drittel, das sind monatlich 101, 33 EUR, einkommenserhöhend an (vgl. auch Ziffer 1.4 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts, sowie OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1279 ).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus KG, 31.07.2008 - 16 UF 189/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 2005, 1817, 1818 = FuR 2005, 555 = EzFamR BGB § 1573 Nr. 24) kann als angemessene - über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge bis zu 4% des Gesamtbruttoeinkommens, das sind hier 80, 28 EUR, angesetzt werden.
  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10

    Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche

    Bei dieser Sachlage kann eine zusätzliche Altersversorgung des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils, der zur Zahlung des Mindestunterhalts für sein minderjähriges Kind nicht in der Lage ist, nicht anerkannt werden, weil die Interessen des Kindes gewichtiger sind als diejenigen des Elternteils (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1685, 1686; Wendl/Klinkhammer aaO § 2 Rn. 383; Botur in Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1603 Rn. 50; Büttner/Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 11. Aufl. Rn. 1029; anders für den Fall einer vom Arbeitgeber mitfinanzierten betrieblichen Altersversorgung: KG KGR 2009, 299).
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